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Saisonarbeit in der LandwirtschaftBis zu 16 Stunden am Tag schuften

Rechte von Saisonarbeitskräften in Agrarbetrieben würden systematisch missachtet, kritisieren Gewerkschafter. EU-Vorschriften sollen lückenhaft sein.

Bald geht es wieder los: Spargelernte in NRW 2025 Foto: Rupert Oberhäuser/imago

Der neue Jahresbericht zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft der Initiative Faire Landarbeit zeichnet ein düsteres Bild: „Arbeitstage von bis zu 16 Stunden und Wochenarbeitszeiten von über 70 Stunden sind keine Seltenheit“, teilte die beteiligte Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Freitag mit. Gesetzliche Ruhezeiten von 11 Stunden würden systematisch ignoriert. „In manchen Betrieben wird an sieben Tagen pro Woche gearbeitet, ohne dass ein Ausgleich für die extreme Mehrbelastung erfolgt.“

Besonders drastisch zeige sich die Situation bei der Unterbringung. „In Hessen dokumentierte die Initiative einen Fall, in dem für einen 15 Quadratmeter großen Metallcontainer über 2.000 Euro Miete pro Monat verlangt wurden“, so die Gewerkschaft. Das sei „ein klarer Fall von Mietwucher“. Beschäftigte klagten auch über marode Küchen und verschmutztes Duschwasser.

Obwohl der gesetzliche Mindestlohn formal gezahlt wird, komme bei den Ar­bei­te­r*in­nen oft nur ein Bruchteil an. Die Betriebe würden rechtswidrig Kautionen, unzulässige Vertragsstrafen und Kosten für Arbeitsgeräte wie Messer oder Schutzausrüstung vom Lohn abziehen. In der Spargelernte seien die Vorgaben von 11 Kilogramm pro Stunde im Jahr 2024 auf bis zu 14 Kilogramm pro Stunde im Jahr 2025 gestiegen. „Wer dieses Pensum nicht schafft, dem droht die Kündigung“, so die Gewerkschaft.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) habe bestätigt, dass die Landwirtschaft eine überdurchschnittlich hohe Quote an Mindestlohnverstößen aufweise. Dennoch sinke die Zahl der Kontrollen kontinuierlich. Wurden laut IG BAU 2021 noch 839 Betriebe geprüft, waren es 2024 nur noch 274. Das sei „ein historischer Tiefstand von rund einem Prozent aller FKS-Prüfungen“.

CDU will Mindestlohn für Saisonkräfte senken

Trotzdem verabschiedete die CDU auf ihrem Bundesparteitag im Februar einen Antrag, Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonkräfte zuzulassen. Der Bauernverband hatte vorgeschlagen, dass sie nur 80 Prozent erhalten sollten, damit die Produktion etwa von Obst, Gemüse und Wein nicht ins Ausland verlagert werde. So eine Ausnahme würde aber laut IG BAU gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsprinzip verstoßen und vor allem die Beschäftigten aus dem EU-Ausland diskriminieren.

Zu einem ähnlichen Ergebnis war auch Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) gekommen. Die Gewerkschaft verweist zudem darauf, dass Deutschlands Selbstversorgungsgrad zum Beispiel bei Obst trotz Erhöhungen des Mindestlohns im langjährigen Mittel kaum gesunken sei.

Die IG BAU begrüßte zwar, dass seit 2015 auch in Deutschland Agrarbetriebe EU-Richtlinien zu transparenten Arbeitsbedingungen, Arbeits- sowie Gesundheitsschutz erfüllen müssten, um Landwirtschaftssubventionen von der Europäischen Union zu erhalten. Allerdings seien ausgerechnet der Mindestlohn und die Höchstarbeitszeit bisher nicht Bestandteil dieser „sozialen Konditionalität“, sagte das für die Branche zuständige Vorstandsmitglied der Gewerkschaft, Christian Beck.

Der Deutsche Bauernverband ließ eine Bitte um Stellungnahme bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

242.800 Menschen waren etwa von März 2022 bis Februar 2023 nur saisonal in der Landwirtschaft angestellt, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Sie ernten zum Beispiel Spargel, Erdbeeren oder Weintrauben und erledigen auch andere Tätigkeiten auf den Höfen. Die Arbeiter kommen überwiegend aus Osteuropa. Im Jahr 2025 ging die Initiative Faire Landarbeit nach eigenen Angaben mit ihren Teams im gesamten Bundesgebiet 36-mal aufs Feld, dabei seien sie mit etwa 3.100 Saisonbeschäftigten in direkten Kontakt getreten. Die meisten von ihnen kamen demnach aus Rumänien, weitere Herkunftsländer sind unter anderem Polen, Bulgarien und Kroatien.

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