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SDS-Kongress „Take back the Future“In vorauseilendem Gehorsam

Die TU Berlin wollte im Juni weit mehr Veranstaltungen des SDS-Kongresses absagen, als die AfD bemängelt hatte. Das zeigt eine Recherche von Frag den Staat.

Es war Skandal mit bundesweiten Schlagzeilen: Im Juni hatte die TU Berlin dem Sozialistischen Studierendenverband (SDS) Teile seines „Take back the future“-Kongresses untersagt, nachdem die AfD mit einer Klage wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot der Hochschulen gedroht hatte. Unter anderem hatte die AfD damals lamentiert, dass sich der Antifa-Kongress auch gegen die AfD richtete. Erst nach großem Protest von Wissenschaftler:innen, Gewerkschaften und Studis konnte der Kongress doch stattfinden – einige Veranstaltungen mit Linkspartei-Bezug mussten aber außerhalb der Uni abgehalten werden.

Nun hat eine Recherche des Informationsfreiheitsportals Frag Den Staat herausgefunden: Die TU Berlin hat der Drohung der AfD nicht nur nachgegeben, sie ging sogar weit über deren Forderungen hinaus. Das Portal hat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe des Schriftverkehrs zu dieser Causa erwirkt. Daraus geht hervor: Im ursprünglichen „Hinweis- und Warnschreiben“ eines AfD-Anwalts hatte die Partei 7 Veranstaltungen bemängelt. Doch die TU forderte den SDS gleich auf, 14 Veranstaltungen aus dem Programm zu nehmen – also doppelt so viele.

Als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit breit kritisiert worden war etwa die Streichung eines Vortrags des Soziologen Andreas Kemper zum Thema „Björn Höcke – Enthüllung eines Faschisten“. Jetzt stellt sich heraus: Die AfD hatte sich an dieser Veranstaltung überhaupt nicht gestört. Andere Veranstaltungen, die von der AfD nicht bemängelt wurden, die die Uni aber verhindern wollte, behandelten etwa die „Strategien der Neuen Rechten“.

Die AfD hatte kein Problem mit Andreas Kempers Veranstaltung zum Faschismus von Björn Höcke – die TU Berlin wollte sie trotzdem verhindern

Neue Linie der TU

Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Uni nach der Klagedrohung den Kongress zu prüfen begann. Dabei übernahm sie die AfD-Argumention, nach der studentische Veranstaltungen gegen eine bestimmte Partei einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot darstellen. Explizit heißt es in einer Mail der Uni an die Bildungsverwaltung, man wolle „dem Risiko vorbeugen, dass Dritte rechtliche Schritte einleiten“. Offenbar fürchtete sich die TU Berlin so sehr davor, dass die AfD einen Rechtsstreit gewinnen könnte, dass man gleich im vorauseilenden Gehorsam handelte.

Noch im vergangenen Februar hatte sich die TU Berlin – damals unter der alten Uni-Leitung von Geraldine Rauch – gegen solche Angriffe gewehrt. Als die AfD versuchte, eine Mobilisierungsveranstaltung der Studis gegen rechts für die Proteste gegen den AfD-Parteitag in Gießen absagen zu lassen, knickte die TU als einzige Berliner Uni nicht ein.

Rückendeckung kam damals von Bildungssenatorin Ina Czyborra (SPD). Diese stellte klar, dass die Veranstaltung der Studis gegen rechts kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot darstelle. Unis dürften zwar keine Werbung für einzelne politische Parteien machen, das heiße aber nicht, dass die Studierendenschaft in Uniräumen keine Politik machen dürfe. Die neue TU-Leitung unter Fatma Deniz scheint diese Linie nicht mehr zu verfolgen – im Gegenteil.

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