Riesen-Demoverbotszone zu G 20: Verbotene Stadt
Vom Helmut-Schmidt-Flughafen bis zur Elbphilharmonie soll das Recht auf Versammlungen nicht gelten. So wünscht es sich die Hamburger Innenbehörde.
Die „Transferzone“ umfasst alle möglichen Wege, die die G-20-Delegationen zwischen Flughafen, Messegelände, Rathaus, Elbphilharmonie und ihren Hotels fahren könnten. Genaue Routen würden kurzfristig ausgesucht, sagt Grote, sonst würden mögliche Blockierer ja geradezu eingeladen. Die Karte ist seit Freitagmittag auf der Webseite der Polizei einsehbar.
Die verbotene Zone umfasst rings um Außen- und Binnenalster alle größeren Straßen, auf denen die Auto-Kolonnen der G-20-Delegationen fahren könnten oder die als Rettungs- und Evakuierungswege freigehalten werden müssten. Mit fast allen Veranstaltern der mehr als 25 angemeldeten Demonstrationen sei bereits Einigkeit über die Routen erzielt worden, so Grote.
Gerichtlich erlaubtes Protestcamp liegt in der Zone
In diesem Gebiet liegt auch der Stadtpark, wo etwa 10.000 Gipfel-Gegner vom 30. Juni bis zum 9. Juli „als Dauerkundgebung“ campieren wollen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte das Camp am Donnerstag als Versammlung anerkannt und erlaubt. Dagegen wollen Innenbehörde und Polizei nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen – denn das Camp liege nun zumindest zeitweise, am Freitag und Sonnabend, in der für Versammlungen verbotenen Zone.
Das Bündnis „Grenzenlose Solidarität statt G 20“, das die Großdemonstration gegen den G-20-Gipfel am 8. Juli in Hamburg organisiert, hat gegen die Demonstrationsverbotszone eine Klage angekündigt. Wer sich die G 20 einlädt, lädt auch den Protest der Zivilgesellschaft gegen sie ein“, sagt Bündnis-Sprecher Yavuz Fersoglu. „Juristisch ist diese Aushebelung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit haltlos und wird vor Gericht keinen Bestand haben.“
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