Restriktives Integrationsgesetz in Bayern: Ausbildung von Flüchtlingen erschwert
Die Industrie- und Handelskammern sind sauer auf die Regierung in München. Das Integrationsgesetz erschwert Flüchtlingen den Zugang zu einem Ausbildungsplatz.
Die Aussichten von Flüchtlingen auf einen Ausbildungsplatz hätten sich dadurch deutlich verschlechtert, sagte der Hauptgeschäftsführer des bayerischen Industrie- und Handelskammertags, Peter Driessen, der SZ. Die Regelung habe zu einer „erheblichen Verunsicherung in den Betrieben geführt“.
Viele Ausbildungsbetriebe fragten sich nun, ob die Flüchtlinge bleiben könnten. So werde es nicht funktionieren, bis 2019 wie geplant 60.000 Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Bayern zu integrieren.
Dem Bericht zufolge legt das bayerische Innenministerium in der Anweisung von Anfang September das Integrationsgesetz restriktiv aus und knüpft die Duldung, also das Bleiberecht von bestimmten Geflüchteten, an sehr eng definierte Voraussetzungen. Mit dem Integrationsgesetz soll bestimmten Geflüchteten die Sicherheit gegeben werden, dass sie während ihrer Lehrzeit bleiben dürfen. Außerdem gibt es ihnen ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung.
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