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Ressourcenschonung 2022Kommt nicht mehr in die Tüte

Das neue Jahr bringt neue Abfallgesetze: Ab Januar sind Plastik-Einwegtüten verboten, ab Juli müssen Discounter kleine Elektrogeräte zurücknehmen.

Die umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten soll einfacher werden Foto: Lutz Wallroth/imago

Berlin taz | Das Einfachste zuerst: Ja, auch dieses Jahr muss der Weihnachtsbaum vollständig abgeschmückt werden, bevor er dem örtlichen Entsorger überlassen wird. Der wird ihn als Hackschnitzel verbrennen, kompostieren oder den Elefanten zum Fraß vorwerfen. In Sachen Müll und Weihnachtsbaum gibt’s also keine Neuigkeiten – für Plastikbeutel und Elektroaltgeräte schon.

Einkaufstüten aus Plastik mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern sind ab Samstag verboten, egal, ob sie aus Erdöl, Mais oder Zuckerrohr bestehen. Als klassisches Wegwerfprodukt würden die Tragehilfen im Schnitt nur 20 Minuten genutzt. Das sei Ressourcenverschwendung, begründete das Bundesumweltministerium das Verbot. Erlaubt bleiben die sehr dünnen Tütchen, die Supermärkte in der Gemüseabteilung anbieten, sowie stabile, wiederverwendbare Tüten.

Die Deutsche Umwelthilfe, die sich jahrelang für das Verbot eingesetzt hatte, lobt es als ersten Schritt, rät Ver­brau­che­r:in­nen aber, nun nicht auf Einweg-Papiertüten auszuweichen: Auch deren Herstellung verbrauche „viel Wasser, Energie und Chemikalien“, sagt der für die Kreislaufwirtschaft zuständige DUH-Experte Thomas Fischer. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb von Einwegtüten generell die Finger lassen – egal aus welchem Material – und konsequent auf Mehrweg setzen“, so Fischer.

Auch die Grünen-Politikerin Bettina Hoffmann sah den Verbotsbeschluss des Bundestags im November 2020 nur als „allerersten Schritt hin zu mehr Müllvermeidung“. Was nach wie vor fehle, sei eine „konsequente Abfallvermeidungspolitik und eine echte Mehrwegstrategie“, befand die damalige Oppositionspolitikerin, die inzwischen mit Ministerin Steffi Lemke (ebenfalls Grüne) als Staatssekretärin ins Umweltministerium eingezogen ist.

Handel muss informieren

Von den Forderungen von 2020 – verbindliche Vermeidungsziele für Verpackungsmüll, ein gesetzlicher Vorrang von Mehrweg auch für Versandverpackungen und Lebensmittelverpackungen sowie eine konsequente Umsetzung der EU-Plastiksteuer in Deutschland – haben es einige in den Koali­tions­vertrag geschafft. Dort heißt es, die Ampel wolle die Abfallvermeidung „durch gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen“ stärken. Ressourcenschonende und recyclingfreundliche Verpackungen sollen mit einem Fondsmodell befördert werden. Die Plastiksteuer taucht nicht mehr auf.

Dafür hat die Ampel Elektrogeräte im Visier: „Wir etablieren ein Anreizsystem um bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen und der Kreislaufwirtschaft zuzuführen“, verspricht sie im Koalitionsvertrag. Die Vorgängerregierung hat den Ver­brau­che­r:in­nen schon mal die Rückgabe von Elektrogeräten erleichtert. Ab Juli können sie Föhne oder Milchschäumer auch bei Lebensmittelhändlern abgeben. Voraussetzung: Die Supermärkte oder Discounter haben eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern und bieten mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an.

„Das zielt insbesondere auf kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern, gilt aber auch für größere Geräte“, teilt das Umweltbundesamt mit. „So kommen etwa 25.000 neue Rücknahmestellen für Altgeräte hinzu.“ Händler, die zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, müssen ihre Kun­d:in­nen darüber in ihrem Laden informieren; der Versand- und Onlinehandel muss Hinweise auf seiner Website liefern oder versandten Geräten Informa­tio­nen zur Entsorgung beilegen.

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