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Repression gegen Kur­d:in­nenVor Gericht, wegen eines Films

Die kurdische Regisseurin Rojhilat Aksoy setzt sich kritisch mit dem Völkermord an den Armeniern auseinander. Nun muss sie dafür vor Gericht.

Es beginnt mit einer Filmvorführung. Ein Abend im Winter 2024 in einem Kino in Amed, der kurdische Name für die Millionenstadt Diyarbakır in Südostanatolien, organisiert von einer kurdischen Filmschaffenden aus der lokalen Szene. Am Ende steht ein Strafverfahren – wegen „Beleidigung des türkischen Staates“.

Rojhilat Aksoy gehört zu jener Generation kurdischer Kulturschaffender, die ihre Arbeit nicht nur als künstlerische Praxis verstehen, sondern als Teil eines gesellschaftlichen Projekts. Geboren wurde sie am 15. August 1990 in Mardin, einer multiethnischen Stadt im Südosten der Türkei, aufgewachsen ist sie jedoch in Istanbul.

Schon früh zieht es Aksoy zum Film. Sie studiert an der Kocaeli-Universität in İzmit, östlich von Istanbul, und arbeitet anschließend im Umfeld der kurdischen Filmszene. Bald wird sie Teil der Nahost-Film-Akademie (Middle East Cinema Academy) in Diyarbakır, auf Kurdisch heißt die Stadt Amed. Die Akademie bildet junge Filmschaffende aus und fördert unabhängiges Kino in der Region. In einer Gegend, in der kurdische Sprache und Kultur jahrzehntelang marginalisiert wurden, wird Film hier zu mehr als Unterhaltung: Es ist ein Mittel, Geschichten zu bewahren, Erinnerung sichtbar zu machen und politische Erfahrungen zu erzählen.

Filme, die in den großen Kinos nicht zu sehen sind

Als Filmschaffende und Organisatorin an der Nahost-Film-Akademie in Amed organisiert Rojhilat Aksoy Workshops, begleitet Produktionen und bringt Filme in die Öffentlichkeit, die in den großen kommerziellen Kinos kaum zu sehen sind. Im Dezember 2024 gehört dazu auch die Vorführung des Animationsfilms „Aurora’s Sunrise“, der die Geschichte der armenischen Genozid-Überlebenden Aurora Mardiganian erzählt. In vielen Ländern gilt der Völkermord an den Armeniern von 1915 als historisch belegt; in der Türkei ist er bis heute politisch hochumstritten.

Weil Aksoy den Antrag für die Filmvorführung unterschreibt, hat die Staatsanwaltschaft gegen sie ein Verfahren nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs eröffnet – jenem Paragrafen, der die „Beleidigung der türkischen Nation“ oder staatlicher Institutionen unter Strafe stellt. Der erste Verhandlungstag ist für den 6. April in Diyarbakır angesetzt.

In der Anklage wird argumentiert, der Film stelle die Ereignisse von 1915 als Völkermord dar und beschreibe Armenier als Opfer staatlicher Gewalt. Dies könne als Herabsetzung staatlicher Institutionen gewertet werden. Aksoy weist den Vorwurf zurück. „Die Vorführung eines Films ist Teil der Meinungs- und Kunstfreiheit“, sagt sie.

So steht am Ende eine paradoxe Szene: Eine Filmschaffende, die einen Film über Geschichte zeigen wollte, findet sich plötzlich selbst in einer politischen Geschichte wieder – vor Gericht, wegen eines Films.

Die Vorführung eines Films ist Teil der Meinungs- und Kunstfreiheit

Rojhilat Aksoy, Filmemacherin

Kunst und Politik eng verflochten

Doch die Geschichte von Rojhilat Aksoy ist nicht nur die eines einzelnen Gerichtsverfahrens. Es erzählt auch von einer kulturellen Bewegung, die im kurdischen Raum versucht, Bilder, Stimmen und Erinnerungen sichtbar zu machen – und davon, wie eng Kunst, Geschichte und Politik in dieser Region miteinander verflochten bleiben.

Rojhilat Aksoy ist Filmemacherin. Vielleicht aber ist sie vor allem eines: eine Kuratorin von Geschichten – in einem Land, in dem genau diese Geschichten oft umkämpft sind.

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