Religion in Estland: Die Schonfrist ist vorbei
Ein neues Gesetz verpflichtet die Estnische Christliche Orthodoxe Kirche ihre Beziehungen zu Moskau zu kappen. Das dürfte nicht einfach werden.
In Estland erhielten in dieser Woche alle Religionsgemeinschaften Post vom Innenministerium. Mit der Mitteilung wurden die Adressaten davon in Kenntnis gesetzt, dass am 27. Juni ein überarbeitetes Religionsgesetz in Kraft getreten sei. Besagtes Gesetz war bereits im Frühjahr 2025 im Parlament (Riigikogu) in Tallinn verabschiedet, dann jedoch von Präsident Alar Karis gestoppt worden. Im Juni erging jedoch ein Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die neuen Bestimmungen verfassungskonform seien.
Ihnen zufolge ist es Kirchen, Gemeinden und Klöstern künftig verboten, organisatorisch oder wirtschaftlich mit einem geistlichen Zentrum im Ausland verbunden zu sein, das eine Gefahr für die Sicherheit des estnischen Staates sowie die verfassungssrechtliche oder öffentliche Ordnung darstellen könnte. Laut Gesetz haben religiöse Organisationen jetzt sechs Monate Zeit, um ihre Satzungen, Leitungsgremien und Aktivitäten mit den neuen Anforderungen in Einklang zu bringen.
An wen sich das neue Gesetz richtet, ist klar: Die Estnische Christliche Orthodoxe Kirche (EchOK), die nach wie vor eng mit der Russisch-Orthodoxen Kirche verbunden ist. Daneben existiert in dem baltischen Staat mit rund 1,3 Millionen Einwohner*innen die Estnische Apostolische Orthodoxe Kirche (EAÕK). Sie ist eine autonome Kirche und untersteht seit 1996 dem Ökumenischen Patriarchen Bartholomäus I.
Vor allem seit dem Beginn von Russlands vollumfänglichen Angriffskrieg in der Ukraine hat die estnische Regierung die EchOK verstärkt im Visier. Aus guten Grund: Der Moskauer Oberhirte, Patriarch Kyrill I., steht beim Feldzug gegen das Nachbarland stramm an der Seite von Kremlchef Wladimir Putin. Er propagiert die Vernichtung der ukrainischen Unabhängigkeit und bezeichnet Russlands Invasion als „Heiligen Krieg“.
Auf Distanz zur Mutterkirche
Nicht zuletzt als Zeichen der Distanzierung von der Mutterkirche, sagte sich die EchOK 2024 von Moskau los und entfernte die Bezeichnung Moskauer Patriarchiat aus ihrem Namen. Als Schritt in dieselbe Richtung könnte ein Schreiben des Tallinner Metropoliten Jewgeni an Onufrij, seines Zeichens Metropolit von Kyjiw und der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (früher Moskauer Patriarchiat) vom 15. Juni 2026 anlässlich eines russischen Luftangriffes auf das Kyjiwer Höhlenkloster Lawra gewertet werden.
Darin heißt es: „Unsere Kirche betet für ein Ende der Feindseligkeiten und des Beschusses von Städten – Handlungen, die den Verlust von Menschenleben sowie die Zerstörung heiliger Stätten und des kulturellen Erbes der Ukraine zur Folge haben. Krieg ist ein Übel und ein Akt der Gewalt, der Menschenleben, Wohnstätten und Gotteshäuser vernichtet. Er ist unvereinbar mit dem Evangelium des Friedens und widerspricht dem Willen Gottes, der die Liebe ist.“
Zwar sind die Absetzbewegungen der EchOK von Moskau, die zwischen 150.000 und 160.000 Mitglieder – meist Angehörige der russischsprachigen Minderheit – in 31 Gemeinden zählt, unübersehbar. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die EchO laut Statut auch weiterhin Kyrill I. untersteht. Doch genau dieses Statut müsste jetzt verändert werden. Derartige Versuche wird Kyrill I. zu torpedieren wissen.
Auch müsste die EchOK einen neuen Metropoliten wählen. Aktuell bekleidet dieses Amt Eugeni alias Waleri Reschetnikow. 2024 wurde der 68jährige, nachdem ihm die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis verweigert worden war, des Landes verwiesen. Der Estnische Auslandsnachrichtendienst (ISS) war zu dem Ergebnis gekommen, Reschetnikow, der die russische Staatsbürgschaft besitzt, sei eine Bedrohung für die nationale Sicherheit des Landes. Derzeit führt er die Kirchengeschäfte von Russland aus.
Viele weitere Fragen
Doch das neue Gesetz wirft noch weitere Fragen auf. Was passiert mit den Priestern der EchOK, die, wie Reschetnikow, die russische Staatsbürgerschaft besitzen? Sollte sich eine Gemeinde dazu entschließen, sich vom Moskauer Patriarchat zu lösen und sich der EAÕK anzuschließen, wäre ihnen eine Rückkehr nach Russland wohl verwehrt.
Zudem haben sie eine Aufenthaltserlaubnis, die an ihren Dienst in einer estnischen Kirche geknüpft ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Staat diese befristeten Genehmigungen nicht verlängert. Zudem dürften zahlreiche juristische Streitigkeiten über Eigentumsfragen auf den Tisch kommen. Manche Kirchengebäude gehören nicht den Gemeinden der EchOK, sondern sind im Besitz von angeschlossenen gemeinnützigen Organisationen oder Stiftungen.
Das Innenministerium rechnet übrigens mit einer Propagandawelle in Zusammenhang mit dem neuen Gesetz. So werde das Narrativ verbreitet werden, die Regierung wolle alle Kirchen der EchO schließen und deren Gläubige vertreiben. Diese Behauptungen entbehrten jedoch jeder Grundlage, heißt es i einer Erklärung.
Dessen ungeachtet hat sich die EchO bereits positioniert. Sie vertritt die Auffassung, dass das renovierte Kirchengesetz einer Einmischung in religiöse Angelegeneheiten gleichkomme und gegen die Verfassung verstoße. Seine Kirche habe kein Interesse an einer Konfrontation, sagte Bischof Daniel, Vikar der Diözese Tallinn der EchO.
„Wenn uns Anweisungen erteilt werden, die auf der Annahme beruhen, wir seien eine Art feindliche Kraft, so widersprechen wir dem kategorisch. Wir haben dem in der Vergangenheit nicht zugestimmt und wir werden dem auch in Zukunft nicht zustimmen.“ Die EchO schließe nicht aus, die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, um eine umfassende Bewertung des Gesetzes zu erwirken.
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