Religiöse Symbole vor Gerichten in BaWü: Ohne Kreuz, Kopftuch und Kippa
Justizminister Guido Wolf will religiöse Symbole per Gesetz aus dem Gerichtssaal verbannen. Winfried Kretschmann zeigt sich kritisch.
Der Anlass für das Gesetz ist nach Wolf ein Fall in Bayern, beim dem eine Rechtsreferendarin vor dem Augsburger Verwaltungsgericht geklagt hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht zur Sitzungsvertretung zugelassen wurde. Die Klägerin hatte Recht bekommen. Wolf sagt, seitdem würden die Gerichte auf eine gesetzliche Regelung drängen.
Ein Verbot des Kopftuchs nach Wolfs Gesetzentwurf würde für Richter, Staatsanwälte, Referendare, Protokollführer und Rechtspfleger gelten, nicht aber für Anwälte. Auch Schöffen wären betroffen. Nach Auskunft Wolfs gibt es in Baden-Württemberg derzeit 10 Referendarinnen, die ein Kopftuch tragen. Bisher gibt es mit ihnen persönliche Vereinbarungen, dass sie nicht im Gerichtssaal auftreten. Nachteile in der Ausbildung entstünden ihnen dadurch nicht, so Wolf.
Der Justizminister räumte ein, dass er mit der Gesetzesinitiative „auf schwierigen Pfaden“ unterwegs sei. Da die vom Verfassungsgericht in seinem zweiten „Kopftuch-Urteil“ betonte Religionsfreiheit gelten müsse, erstrecke sich das Verbot nur auf öffentliche Gerichtsverhandlungen.
Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Gesetzentwurf aufwirft, muss Wolf mit Widerstand in der grün-schwarzen Regierung rechnen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat bereits wenig Sympathie für die Initiative seines Ministers erkennen lassen. Er könne sich in keiner Weise vorstellen, dass etwa ein jüdischer Richter mit Kippa die Neutralität des Gerichts verletzt.
Immerhin konnte Justizminister Wolf konservative Kreise überzeugen, die befürchteten, nun müssten Kreuze im Gerichtssaal abgehängt werden. Zwar wäre auch das christliche Symbol vom Gesetz betroffen. Aber eine Überprüfung des Ministeriums habe ergeben, dass heute in keinem Gerichtssaal in Baden-Württemberg mehr ein Kreuz hänge.
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