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Regeln für Cannabis-ClubsGras mit Beipackzettel

Die Cannabis-Clubs sind wichtiger Bestandteil der Legalisierungspläne. Für sie sollen strenge Regeln gelten, zeigt nun ein erster Gesetzentwurf.

Lauterbachs Entwurf sieht strenge Regeln für die Clubs vor. In ihrer Nähe soll Kiffen verboten sein Foto: Jeff Chiu/ap

Berlin dpa | Wer im Zuge der Cannabis-Legalisierung in Deutschland einen so genannten Cannabis-Club gründen will, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmten Version des Cannabis-Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervorgeht, sollen die Clubs reine „Anbauvereinigungen“ sein. Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem streng reguliert werden.

Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Da er noch in der regierungsinternen Abstimmung ist, kann sich daran noch einiges ändern. Auch in den späteren Beratungen im Bundestag dürften sich wie üblich noch Änderungen ergeben. Zunächst sehen die Pläne so aus:

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen.

Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.

Beipackzettel sollen Pflicht sein

Die Clubs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Sie sollen fortlaufend dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.

Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer „neutralen Verpackung oder unverpackt“, damit es für Jugendliche keine „Konsumanreize“ gibt. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.

Im dem noch nicht abgestimmten Gesetzentwurf sind auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlichkeit festgehalten: Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

Freier Verkauf ist vom Tisch

Unter 18 bleibt die Droge tabu. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendämter bei Verstößen die Teilnahme an „Frühinterventionsprogrammen“ anordnen können. Jugendliche dürfen auch keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs bekommen. Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.

Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein darf. Es bleibt im Gesetzentwurf auch dabei, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen.

Ein freier Verkauf in speziellen Läden, wie ursprünglich beabsichtigt, ist zunächst vom Tisch. Geplant ist, dies über ein weiteres Gesetz später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.

Lauterbach hatte seinen Entwurf Ende April in die interne Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Sobald diese abgeschlossen ist, werden üblicherweise die mit dem Thema befassten Verbände informiert und angehört. Dann folgt ein Beschluss des Bundeskabinetts und das Vorhaben kann zur Beratung in den Bundestag gehen. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.

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11 Kommentare

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  • Aufschreiben, wer wann wie viel gekauft hat, kann wohl nicht sein. Datenschutz gilt doch auch hier?



    Nur die Krankenkasse weiß wer wann wieviel Medikamente geholt hat und das auch nicht, wenn ein Privatrezept vorliegt. Also so gehts nicht, das hat nichts mit Sicherheit zu tun, sondern mit Kontrollwahn.



    Außerdem erschließt sich mir nicht, wieso nach einer Neugierigphase mehr konsumiert werden sollte. Bevor die Deutschen wieder Bürokratie - und Kontrollwahn freien Lauf lassen, erst mal einführen und dann schauen ob nachgebessert werden muss.



    Ich hab jedenfalls vorher nicht geraucht und werds auch nicht nach einer Legalisierung nicht tun.

  • So hören sich die Cannabisclubs für mich maximal unattraktiv an, schätze das ist auch gewollt....werde mir dann lieber selber drei Pflänzchen hintsellen damit kommt man gut aus und wenn man es so regelt, dass nach der ersten Ernte schon die nächsten Pflänzchen in den Startlöchern stehen ist alles gut :D

  • Was in anderen europäischen Ländern frei verkauft wird, kann man auch nach Deutschland bestellen. Zum Beispiel Hanfsamen. Warum sollte man sich seine Samen dann in einem überregulierten Club kaufen, der auch noch Rechenschaft ablegen muss und wie ein Waffenlager organisiert wird? Da kann man dann ja auch mal nach Holland fahren und sich entspannt in einen Coffeeshop setzen. Das Feeling wird hier ja nicht aufkommen. Ist echt albern, was da immer noch für ein Zirkus drum gemacht wird. Aus der Studie über die Cannabis Studien von Nicole Krumdiek hätte man andere Lehren ziehe müssen. Schade, dass die irgendwie untergegangen ist.

  • Praktischerweise kann dann die Führerscheinstelle dann gleich alle registrierten Konsumenten zum Idiotentest einbestellen. Synergieeffekte nutzen.

  • Eine Regulierung des THC-Gehaltes und ein Mindest-CBD Gehalt wäre aus gesundheitspolitischer Erwägung schon angebracht. Auch damit es weniger Gründe gibt die Legalisierung bei einer neuen Regierung wieder rückabzuwickeln.

  • Typisch deutsch



    Zwar wird es theoretisch erlaubt, doch werden so viele Vorschriften gemacht, dass keiner mehr will. Und die Daten (wer, wann, wo, wie viel) werden auch noch gespeichert - Datenschutz ade.



    Ergo: Lieber gleich wieder zum Dealer, der fragt nicht nach dem Namen.

    Ziel verfehlt, sitzen, sechs!

    • @Rudi Hamm:

      Nicht zwangsläufig. Die Ausrichtung der Regulierung favorisiert eindeutig den privaten Anbau zum Eigenkonsum. Wer sich seine 3 weiblichen Pflanzen auf die Fensterbank stellen will, kann das mit nur minimalen Auflagen tun - zumal wenn keine Minderjährigen im Haushalt leben, sind die deutschen Hobbygrower/züchter*innen fein raus. Man kann dann alle 3-4 Wochen 10 Samen aussäen wie bei Radieschen, und hat permanent seine legalen 3 Weibchen (die man ja vor der Blüte gar nicht bzw nur mit molekularen Methoden als solche erkennen kann) in Blüte stehen, und wenn sie abgeerntet sind, geht direkt der nächste Satz in Blüte; wenn die Männchen nicht zur Saatgutproduktion benötigt werden, verwirft man sie, und/oder kocht sie in Butter aus, und so kann man das (1-3 45-Watt-LED-Paneele und ne Heizmatte vorausgesetzt, aber das kostet zusammen keine 100 Euro und hält jahrelang) das ganze Jahr über laufen lassen. Hanf ist ja eine extrem pflegeleichte und anspruchslose Pflanze.

      Lauterbach hat offenbar Angst vor Zuständen wie in Spanien, wo die Cannabis Clubs oft Scheinvereinigungen des organisierten Verbrechens sind. Sein Ziel ist, dass zwischen Aussaat und Konsum möglichst wenige Personen involviert sind, und dass der kommerzielle Anbau als Rausch- und Genussmittel möglichst kleingehalten wird. (Dem Finanzminister schmeckt das gar nicht.)

      Klar, es ist ein Kompromiss, und perfekte Kompromisse kann man bei einem so aufgeheizten Thema (die Partei der Ethanolsüchtigen dreht in ihrem baierischen Refugium völlig frei) nicht erwarten - aber eine Entkriminalisierung des Gelegenheitskonsums bei Einschränkung kommerzieller Interessen[*] ist so besser erreichbar als mit jedem anderne Ansatz, den es so gibt.

      [*] Machen wir uns nichts vor: cannabinoidhaltige Produkte sind ein so riesiger potentieller Markt, dass bei einer kommerziellen Freigabe die Szene ganz schnell von Großkonzernen und hochgepowertem Hybridsaatgut überrollt werden wird, und Gelegenheitskiffer*innen das Nachsehen haben.

      • @Ajuga:

        " 3-4 Wochen 10 Samen aussäen"



        Monate ;)



        @[*]Der "potentielle Markt" der "Gelegenheitskiffer*innen" ist groß genug für den Anbau "normaler" Sorten. Gibt ja z.B. ned nur Primasprit im Laden.



        Ansonsten hat der Rudi hier mal wahr mit seinem Kommentar.

    • @Rudi Hamm:

      Ja, der Datenschutz...



      Aber wie soll denn sonst sichergestellt werden, dass man nicht in zig Clubs gleichzeitig Mitglied ist?



      Anders geht es halt nicht.

      Es sein denn es gäbe gar keine abzugebende Höchstmenge mehr.

      Ansonsten: selber drei Pflanzen besitzen auf dem Balkon (gehe jetzt mal davon aus, dass man die nicht anmelden muss)

  • "....an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben." Wie sieht es den mit dem Datenschutz aus? Ich lasse mich ganz bestimmt nicht als Konsument namentlich registrieren.

    • @Andreas J:

      Dann ist Eigenanbau angesagt. Die Clubs werden eingetragene Vereine sein (das ist ziemlich sicher), und die müssen natürlich dokumentieren, wer Mitglied ist. Allein schon für interne Zwecke - zumindest die einbruchsichere Tür wird neben der Grow-Ausrüstung anzuschaffen sein (die entsprechenden Fenster sind je nach Räumlichkeit ggfs schon vorhanden[*]), und dazu bedarf es Mitgliedsbeiträge, und deren Zahlung muss clubintern irgendwie nachvollzogen werden können. Auf irgendeiner Liste wird man also als Clubmitglied so oder so auftauchen.

      [*] Was genau in diesem Fall "einbruchsicher" ist, ist eine interessante und bislang wohl ungeklärte Frage: die untersten Studen der Einbruchsicherheit nach der gültigen EU-Norm - Widerstandsklassen RC1N und RC2N - waren nach der historischen deutschen Regelung nämlich gar nicht einbruchsicher, weil sie sich schon mit improvisiertem Werkzeug öffnen lassen. In den meisten Gebäuden in Deutschland ist also ohnehin schon etwas Besseres (RC2 und mehr) verbaut.