Reform der Straßenverkehrsordnung: Bundesrat ringt um Raser-Strafen
Das Saarland will höhere Strafen für Raser, aber nicht so hohe wie einst vorgesehen. SPD, Grüne und Linkspartei stimmen zu, Union und FDP nicht.
„Alle eint das Ziel, Raser härter zu bestrafen und Radfahrerinnen und Radfahrer besser zu schützen“, sagte Rehlinger, die zurzeit Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder ist. Alle Seiten müssten aufeinander zugehen. Ihr Vorschlag sieht vor, dass RaserInnen nicht so schnell den Führerschein abgeben müssen wie ursprünglich in der Novelle der StVO vorgesehen. Die hatte der Bundesrat im Februar verabschiedet und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im April in Kraft gesetzt. Damit sollten Radfahrende und FußgängerInnen unter anderem durch höhere Strafen für Verkehrsverstöße von AutofahrerInnen besser geschützt werden. Wegen eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums ist die Novelle aber von den Ländern außer Kraft gesetzt worden.
Jetzt muss die Verordnung vom Bundesrat erneut verabschiedet werden. Die Union will das nutzen, um die härteren Regeln für RaserInnen in der Fassung vom Februar aufzuweichen. Ursprünglich sollten Autofahrende den Führerschein abgeben müssen, wenn sie innerorts 21 Stundenkilometer oder außerorts 26 Kilometer mehr als erlaubt fahren. Bislang gibt es ein Fahrverbot für TemposünderInnen, die in Orten 31 Stundenkilometer und außerhalb 41 Stundenkilometer zu schnell fahren.
Rehlinger schlägt vor, dass die Grenzen für den Führerscheinentzug auf eine Überschreitung auf 26 Stundenkilometer innerorts und 36 Stundenkilometer außerorts festgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Bußgelder für Tempoüberschreitungen „im Interesse der Verkehrssicherheit an das Niveau vieler europäischer Nachbarstaaten angenähert und nahezu verdoppelt“ werden, heißt es in dem Beschluss.
Scheuer muss zustimmen
Der Vorschlag sieht außerdem eine Klarstellung zu den sogenannten Pop-up-Radwegen vor, temporären Radstreifen, die in der Coronakrise in etlichen Städten geschaffen wurden. Hier soll die Hürde wegfallen, dass die Kommunen eine besondere Gefährdung von Radfahrenden nachweisen müssen, wenn sie solche Streifen einrichten.
Offen ist, wie die Abstimmung am 6. November im Bundesrat ausgeht. Möglicherweise werden aus dem Lager der von der Union mitregierten Länder mindestens Baden-Württemberg und Hessen für den Vorschlag stimmen, hieß es aus dem Umfeld der Verkehrsministerkonferenz. Auch wenn der Bundesrat für den Kompromissvorschlag stimmt, kann die Novelle nur in Kraft treten, wenn Bundesverkehrsminister Scheuer das veranlasst.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“