Reform der Bundesrichterwahlen: Die Black Box knacken

Wer Bundesrichter wird, braucht – anders als vorgesehen – Unterstützer in der Politik. Zwei Länder wollen das nun ändern.

Richter in einem Gerichtssaal

Nicht unbedingt die Besten schaffen's auf die Richterbank: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Foto: dpa

FREIBURG taz | Hamburg und Schleswig-Holstein fordern eine Reform der Bundesrichterwahlen. Künftig soll – wie im Grundgesetz vorgesehen – das Prinzip der „Bestenauslese“ gelten. Intransparente Deals wollen die Justizminister Till Steffen (Hamburg, Grüne) und Anke Spoorendonk (Schleswig-Holstein, SSW) zurückdrängen. Ein entsprechender Antrag wird am Mittwoch und Donnerstag auf der Justizministerkonferenz in Nauen diskutiert.

Wo das Problem liegt, zeigt ein Fall, über den bald das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss. Eine Richterin wurde für den Bundesgerichtshof (BGH) vorgeschlagen, hatte beste Beurteilungen ihres Oberlandesgerichts (OLG), wurde dann aber im Richterwahlausschuss zwei Mal nicht gewählt. Erfolg hatten bei der Wahl im März 2015 dagegen vier Frauen und zwei Männer, darunter ein Jurist, der schlechtere Beurteilungen hatte und noch nicht am OLG tätig war. Die nicht berücksichtigte Frau sah in seiner Wahl einen Verstoß gegen die Bestenauslese und klagte.

Im Dezember 2015 lehnte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klage der Juristin ab. Zwar müsse auch bei der Wahl der Bundesrichter nach bestmöglicher Eignung und Leistung entschieden werden. Da es sich aber um eine geheime Wahl handelt, seien die Beweggründe nur schlecht zu kontrollieren. Die kritisierte Wahl des Mannes sei zumindest nicht willkürlich, denn es gebe auch Argumente, die für ihn sprächen, etwa seine Tätigkeit als Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Gegen den Lüneburger Beschluss klagt die Frau nun in Karlsruhe.

Union und SPD einigen sich vorab

Der Richterwahlausschuss besteht aus 16 Bundestagsabgeordneten und den 16 Justizministern der Länder. Er wählt jährlich je nach Bedarf ein bis zwei Dutzend Richter für die fünf Bundesgerichte, vom BGH bis zum Bundessozialgericht (aber nicht für das Bundesverfassungsgericht). Erforderlich ist eine einfache Mehrheit. In der Praxis einigen sich Union und SPD vorab auf ein Personalpaket, das dann in geheimer Wahl bestätigt wird.

Für die klagende Richterin war es wohl kein Vorteil, dass sie von der niedersächsischen Justizministern Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) vorgeschlagen worden war. Und für ihren Konkurrenten war es sicher kein Nachteil, dass er von einem CDU-Abgeordneten zum Kandidaten gemacht wurde und auch Mitarbeiter des konservativen Verfassungsrichters Schluckebier war, dem großes Interesse an der Richterwahl nachgesagt wird.

Faktisch spielen die grünen und linken Minister und Abgeordneten im Richterwahlausschuss nur eine unbedeutende Nebenrolle. Kein Wunder, dass vor allem aus dieser Ecke der Ruf nach einer Reform laut wird. So schlagen Hamburg und Schleswig-Holstein unter anderem vor, dass die Wahlvorschläge künftig zu begründen sind, um eine spätere gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen. Das Justizministerium prüft noch, ob es tätig werden will. Wie man hört, will Heiko Maas (SPD) aber erst die Verfassungsgerichtsentscheidung abwarten.

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