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Reform der BundesrichterwahlenDie Black Box knacken

Wer Bundesrichter wird, braucht – anders als vorgesehen – Unterstützer in der Politik. Zwei Länder wollen das nun ändern.

Nicht unbedingt die Besten schaffen's auf die Richterbank: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Foto: dpa

Freiburg taz | Hamburg und Schleswig-Holstein fordern eine Reform der Bundesrichterwahlen. Künftig soll – wie im Grundgesetz vorgesehen – das Prinzip der „Bestenauslese“ gelten. Intransparente Deals wollen die Justizminister Till Steffen (Hamburg, Grüne) und Anke Spoorendonk (Schleswig-Holstein, SSW) zurückdrängen. Ein entsprechender Antrag wird am Mittwoch und Donnerstag auf der Justizministerkonferenz in Nauen diskutiert.

Wo das Problem liegt, zeigt ein Fall, über den bald das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss. Eine Richterin wurde für den Bundesgerichtshof (BGH) vorgeschlagen, hatte beste Beurteilungen ihres Oberlandesgerichts (OLG), wurde dann aber im Richterwahlausschuss zwei Mal nicht gewählt. Erfolg hatten bei der Wahl im März 2015 dagegen vier Frauen und zwei Männer, darunter ein Jurist, der schlechtere Beurteilungen hatte und noch nicht am OLG tätig war. Die nicht berücksichtigte Frau sah in seiner Wahl einen Verstoß gegen die Bestenauslese und klagte.

Im Dezember 2015 lehnte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klage der Juristin ab. Zwar müsse auch bei der Wahl der Bundesrichter nach bestmöglicher Eignung und Leistung entschieden werden. Da es sich aber um eine geheime Wahl handelt, seien die Beweggründe nur schlecht zu kontrollieren. Die kritisierte Wahl des Mannes sei zumindest nicht willkürlich, denn es gebe auch Argumente, die für ihn sprächen, etwa seine Tätigkeit als Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Gegen den Lüneburger Beschluss klagt die Frau nun in Karlsruhe.

Union und SPD einigen sich vorab

Der Richterwahlausschuss besteht aus 16 Bundestagsabgeordneten und den 16 Justizministern der Länder. Er wählt jährlich je nach Bedarf ein bis zwei Dutzend Richter für die fünf Bundesgerichte, vom BGH bis zum Bundessozialgericht (aber nicht für das Bundesverfassungsgericht). Erforderlich ist eine einfache Mehrheit. In der Praxis einigen sich Union und SPD vorab auf ein Personalpaket, das dann in geheimer Wahl bestätigt wird.

Für die klagende Richterin war es wohl kein Vorteil, dass sie von der niedersächsischen Justizministern Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) vorgeschlagen worden war. Und für ihren Konkurrenten war es sicher kein Nachteil, dass er von einem CDU-Abgeordneten zum Kandidaten gemacht wurde und auch Mitarbeiter des konservativen Verfassungsrichters Schluckebier war, dem großes Interesse an der Richterwahl nachgesagt wird.

Faktisch spielen die grünen und linken Minister und Abgeordneten im Richterwahlausschuss nur eine unbedeutende Nebenrolle. Kein Wunder, dass vor allem aus dieser Ecke der Ruf nach einer Reform laut wird. So schlagen Hamburg und Schleswig-Holstein unter anderem vor, dass die Wahlvorschläge künftig zu begründen sind, um eine spätere gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen. Das Justizministerium prüft noch, ob es tätig werden will. Wie man hört, will Heiko Maas (SPD) aber erst die Verfassungsgerichtsentscheidung abwarten.

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4 Kommentare

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  • Auch die Bestenauswahl ist günstigstenfalls nur dritte Wahl. Denn wenn man Fachkenntnis bzw. Gesetzeskenntnis als Kriterium ansetzt, dann zeigt sich beim bereichsübergreifenden Hinschauen, daß speziell die windigsten Winkeladvokaten diesbezüglich die besten "Fachkenntnisse" haben.

  • Wie schön - Sommerloch - &

    Da - das Ungeheuer von Loch Ness -

    Zeitsicher - Black Box - da - bläst et -

    Der Richterwahlausschuß!

     

    A never ending story!

    Die aber allang vorher - doch doch -

    Auf der Schleimspur beginnt!

    Von R 2 auf R 6;)! Aber Hallo!

     

    Klar - CDU/SPD sticht jeglichen Rest!

    "Faktisch spielen die grünen und linken Minister und Abgeordneten im Richterwahlausschuss nur eine unbedeutende Nebenrolle."

    But - "the best of the rest¿!" (The Pogues;)

    Gut - dann mal - die SPDPlanstellenverwalterin du justice

    Herta D-G. - remember¿ that besom - fein!

    Sabbelt auf der "Justizkonferenz der SPD" ohne

    Punkt&Komma - plus

    (angegifteter Gast: Alfred Grosser;)

    Also sie sabbelt jeglichen mal auch justizrelevanten & -reformerischen

    Unsinn - & Krönung - widerspricht sich im selben Moment - mühelos!

    Haste abends mühsam die ausgezogenen Schuhe wieder an -;)

    Fragste großkopferte… bis Bundeskollegen - quasi die - doch doch

    zustimmende! Justizcreme dela creme:)

    "Ja Scheiße noch eins - warum sagt ihr denn dazu - Kein Wort?!" -

    " Öhm - ja - sicher - Nun -aber - Gewiß &

    Aber - Steht ja nicht im Protokoll!" Puuh- wisch!

    Na dann! Na Servus!

     

    "Unabhängig & nur Recht&Gesetz unterworfen" (->Itzenblitz;)

    So siehste aus!

    Eher dann doch gut - Nicht bedacht zu sein!;()

    Wie beim Bundesverfassungsgericht -

    Ohne Öffentliche Anhörung läuft da gar nichts!

    Das Mindeste! - aber ~>

    kurz -

    Das Gerichtsverfassungsgesetz stammt von 1877! - Will sagen:

    Die Exekutive gehört insoweit entmachtet -

    Der Dritten Gewalt nach dem Grundgesetz entspricht allein ein

    Rat der Justiz - wie er in Ländern wie

    Italien Spanien Portugal längst Standard ist - als Ende der Black Box!

    http://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-ausserhalb-deutschlands/gewaltenteilung-europa.html

    pps - es is ja kein Zufall - daß HH & SH ALLEIN!

    Über Richterwahlausschüsse verfügen -

    Die diesen Namen verdienen!!

    • @Lowandorder:

      Alle Jahre wieder. Aber durchaus zurecht. Rechtsstaat geht nämlich anders: https://www.freitag.de/autoren/rainer-kahni/deutschland-ist-kein-rechtsstaat

       

      (Überlesen Sie einfach das Thoma-Zitat ;))

      • @jhwh:

        Geht klar / & danke;)

         

        Aber - Ludwig Thoma -¿!

        Is doch mal korrekt zitiert;)

        ("OVG Schleswig" eher nicht -

        In der Sache aber korrekt -

        War - jedenfalls auch - HH!)

         

        (Bruderherz war da was drastischer -

        Ja wennste zu blöd bist -mathematisch zu denken -

        Mußte halt lernen juristisch - öh

        zu denken!;)