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Referendum zu Gotteslästerung in IrlandEnde des Blasphemie-Gesetzes in Sicht

Das irische Kabinett plant eine Abstimmung über die Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes. Sie könnte bereits im Oktober stattfinden.

Sieht fast wie eine satanische Messe aus, ist aber nur die Anbetung eines 800 Jahre alten, steinernen Herzens Foto: reuters

Gerade haben die irischen Wähler_innen für die Abschaffung des Abtreibungsverbots gestimmt, schon scheint der nächste Schritt aus den teilweise mittelalterlich anmutenden Verhältnissen des zutiefst katholischen Landes in Sicht.

Die irische Regierung plant ein Referendum zur Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes. Das Kabinett billigte einen Antrag von Justizminister Charles Flanagan, die Abstimmung wird voraussichtlich im Oktober parallel zur Präsidentschaftswahl stattfinden. Flanagan bezeichnete das Referendum als „einen wichtigen Schritt für den internationalen Ruf Irlands“.

Schon die frühere Regierungskoalition der liberalen Fine Gael und der sozialdemokratischen Labour Party, die von 2011 bis 2016 regierte, hatte eine Abstimmung über das Gesetz versprochen. Letztlich kam es aber nie dazu.

Das sogenannte Blasphemie-Gesetz ist seit 1937 in der Verfassung verankert, zusätzlich erließ die irische Regierung im Jahr 2009 ein Gesetz das eine Strafe von bis zu 25.000 Euro für blasphemische Äußerungen festlegte.

Als nächstes geht es gegen hausfrauliche Pflichten

Noch 2015 hatten die irischen Behörden gegen den Schauspieler Stephen Fry ermittelt, weil ihn eine Privatperson wegen angeblich gotteslästerlicher Äußerungen angezeigt hatte. Er hatten in einem Interview mit dem Fernsehsender RTÉ in Frage gestellt wie er einen „launischen, gemeinen, dummen Gott respektieren“ solle, der eine „Welt geschaffen hat, die so voller Ungerechtigkeit und Leid“ sei. Das Verfahren gegen Fry wurde 2017 mit der Begründung eingestellt, dass niemand durch seine Äußerungen verletzt worden sei.

Das Referendum gegen das Blasphemie-Gesetz ist längst nicht das einzige, dass den Irinnen und Iren bevorsteht: Nach der erfolgreichen Abstimmung gegen das Abtreibungsverbot fassen Feminist_innen jetzt einen Verfassungsparagrafen ins Auge, der die häusliche Pflichten der Frauen festschreibt. Er bestimmt, dass der Staat die Frauen von wirtschaftlichen Zwängen zur Lohnarbeit freihalten soll, damit sie ihre Rolle als Hausfrauen nicht vernachlässigen. Auch über diese sexistische und anachronistische Geschlechterperspektive könnte bereits im Oktober abgestimmt werden.

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6 Kommentare

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  • "gott ist an seinem mitleid mit den mensche gestoreben" heisst es imzarthustra nietzschghes - in dem der "lerzte pabst" im letzten teil nochmal alle höheren menschen fromm bekommt.

     

    diese anspielung auf leibnizs theodizee oidt wohl allzu"über"menschlich.

     

    dire mensvhr können, sich, vom sttat, dr mit dr kiurche intimst vrebandelt idst, angestellt undviel sozialsiert, einfach nicht von den tradiertemn votrstellunge lösen - dazu müssten un musstenm dsie sich viel zuviel von den menschen lösen.

     

    nach dem abtreibungsgedtz jetz da blasphemiegesetz. nun,warum erst jetzt?? da solltealle "REALPOLTIKER"-FOLLOWWR & realpüoltikkre"assozuuerte" sich mal in ruhe überlegen.

  • Donnerwetter! Was kommt als nächstes, wird gar das Amt des Hexenschnüfflers abgeschafft?

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...wir leben im 21. Jahrhundert, also verzeiht mir die Frage, wer oder was ist "Blasphemie"?!

  • Dann sind wir in Deutschland mit unserem §166, der Gefängnisstrafe einschließt, Schlusslicht in Europa, zusammen mit Polen, Österreich und Griechenland.

    • @uvw:

      Bei dem § 166 bStGB geht es nicht um Blasphemie.

      • @rero:

        In Paragraph 166 des Strafgesetzbuches geht um Gotteslästerung, insbesondere, dass Beschimpfungen anderer Religionen und Weltanschauungen strafbar sind, "wenn damit der öffentliche Frieden gefährdet wird". Da irgendeiner Integrist immer da ist, um sich beleidigt vorzustellen und als Folge den öffentlichen Frieden zum Kochen bringen, ist das Gesetz trotzdem eine Gefahr und eine Einschränckung der Meinungsfreiheit. Etwa wie die Majestätsbeleidigung im Fall Böhrmann-Erdogan.