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Rechtsrock-Produzenten vor GerichtAls krimineller Club angeklagt

Fünf Männer stehen vor Gericht, weil sie Platten mit volksverhetzenden Inhalten verkauft haben. Die Frage ist: Sie sind eine kriminelle Vereinigung?

Teil einer kriminellen Vereinigung oder nicht? Nur eine der Fragen im Prozess gegen insgesamt fünf Männer aus der Rechtsrock-Szene Foto: Philipp Schulze/dpa

Lüneburg taz | Vor dem Landgericht Lüneburg hat am Dienstagmorgen ein Prozess gegen fünf Angeklagte aus der Rechtsrockszene begonnen. Den Männern im Alter zwischen 34 und 54 Jahren wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen sich – nachdem jeder für sich zunächst einzeln in der Szene aktiv war – spätestens in dem Jahr 2018 zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig Tonträger mit volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden und NS-verharmlosenden Inhalten zu produzieren und zu vertreiben.

Öffentliches Aufsehen erregte das Verfahren gegen die fünf Männer zum ersten Mal im Oktober 2023: Damals wurden zeitgleich in fünf Bundesländern und auf Mallorca Häuser und Wohnungen durchsucht, die Ermittler schleppten ganze Umzugskartons voller Platten und CDs heraus und beschlagnahmten Geld, Computer, Handys.

Mindestens 49 Alben sollen diese fünf Männer in wechselnden Konstellation und zum Teil auch noch mit anderen Beteiligten produziert haben – als schicke Vinyl-Sonderpressungen oder auch simple CDs. Die Auflagen der veröffentlichten Alben betrugen meist zwischen 350 und 500 Stück, mit Preisen von 25 bis 65 Euro pro Exemplar.

Das waren nicht unbedingt neue Werke, aber Neuauflagen von so ziemlich allem, was in der rechten Szene Rang und Namen hat, gern gehört und gern gesammelt wird: Bands wie Landser, Störkraft, Erschießungskommando, Wehrhammer, sowie diverse englischsprachige Bands, die ebenfalls dem Blood & Honor-Netzwerk zugerechnet werden, das in Deutschland schon seit 2000 verboten ist.

Gewaltfantasien ausgebreitet

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle, die das Verfahren führt, nahm sich bei der Verlesung der 70-seitigen Anklageschrift viel Zeit, um all die Scheußlichkeiten zu zitieren und zu beschreiben, die da musikalisch verbreitet wurden. Dreieinhalb Stunden lang dauerte der Vortrag und er enthielt vieles, was hier kaum zitierfähig ist. Die Verächtlichmachung von Juden, Schwarzen, Geflüchteten, Zugewanderten und Homosexuellen ist natürlich fester Bestandteil des Repertoires.

In groben Reimen werden Gewaltfantasien ausgebreitet, NS-Verbrecher verherrlicht, Attentate gefeiert, Frauen in Incel-Manier niedergemacht, von Überfremdung, Rapefugees, dem Widerauferstehen Germanias, der Herrenrasse gesungen. Die Cover der Alben zieren Hakenkreuze, SS-Runen und sonstige verbotene Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Viele Szene-Beobachter weisen immer wieder daraufhin, wie viel Bedeutung diese Art von Musik für Rechte hat – als Vehikel der Radikalisierung, zum Beispiel, als Treibmittel für das gemeinsame Erlebnis und den Zusammenhalt oder auch ganz simpel als Finanzierungsinstrument für andere Aktivitäten. Mehr als 28.000 Tonträger soll diese Gruppe der fünf Männer verkauft haben und damit mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet haben, behauptet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.

Als Rädelsführer haben die Ermittler den Jüngsten in der Runde der fünf Angeklagten ausgemacht: Der 34-jährige Lasse K. soll einerseits über seine Schallplatten GmbH in Hamburg und anderseits aus seinem Elternhaus in der Nähe von Lüneburg heraus, das Netzwerk geleitet haben. Er sitzt seit Oktober in Untersuchungshaft, liest am Dienstag im Gerichtssaal fleißig in der Anklageschrift mit, quittiert die ausgiebig zitierten deutschen und englischen Liedzeilen mal mit einem Grinsen, mal mit Augenrollen.

Seine Mitangeklagten, ein 54-Jähriger aus Hamburg, ein 45-Jähriger aus Schleswig-Holstein, ein 48-Jähriger aus Berlin und ein 40-Jähriger aus Baden-Württemburg sollen sich arbeitsteilig um die Lizenzen und Technik, Layout und Grafiken sowie um den Vertrieb gekümmert haben.

Ob sich die fünf Angeklagten zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern werden oder nicht, bleibt an diesem ersten Verhandlungstag offen. Der Richter unterbricht die Verhandlung nach der stundenlangen Anklageverlesung, sie soll am 14. August fortgesetzt werden.

Die Verächtlichmachung von Juden, Schwarzen, Geflüchteten, Zugewanderten und Homosexuellen ist natürlich fester Bestandteildes Repertoires

Spannend wird dann im weiteren Verlauf des Prozesses werden, ob die Beweiserhebung tiefere Einblicke in die Rechtsrock-Szene zulässt. Und spannend wird auch werden, ob der Vorwurf, die Angeklagten hätten eine kriminelle Vereinigung gebildet, Bestand haben wird. Denn allein die Bildung einer solchen kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt werden.

Beim Rädelsführer stehen mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe im Raum. Als eine Art Präzedenzfall kann ausgerechnet eine Band gelten, die sie auch im Repertoire hatten: Landser wurde 2003 als kriminelle Vereinigung eingestuft, Sänger und Rädelsführer Michael Regener zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Weitere Verfahren gegen mindestens vier weitere Mitglieder dieses aktuellen Netzwerkes sind in Vorbereitung, sie gehören aber wohl nicht zum harten Kern.

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1 Kommentar

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  • Das sind gute Nachrichten, es ist erfreulich, dass der Rechtsstaat derartiger Volksverhetzung entgegen tritt!