Rechtsgutachten von Greenpeace: EZB soll das Klima schützen

Ein Greenpeace-Gutachten sieht Klimaschutz als „konstitutives Prinzip“ der EU. Die EZB ist bereit, mehr gegen die Erderhitzung zu unternehmen.

EZB-Präsidentin Christine Lagarde rückt bei einem Treffen mit EU-Finanzministerin ihren Mund-nasen-Schutz zurecht

Muss sich nicht nur um die Preisstabilität kümmern, sondern auch ums Klima: EZB-Chefin Lagarde Foto: dpa

FREIBURG taz | Die Europäische Zentralbank (EZB) hat rechtlich die Möglichkeit und die Verpflichtung, bei der Geldpolitik auch klimapolitische Ziele zu verfolgen. Zu diesem Schluss kommt ein 32-seitiges Gutachten der Hamburger Anwältin Roda Verheyen im Auftrag von Greenpeace. Verheyen war an den Klima-Klagen beim Bundesverfassungsgericht beteiligt.

Hauptaufgabe der EZB ist die Sicherung der „Preisstabilität“. Früher steuerte die EZB vor allem über Erhöhung und Senkung der Leitzinsen. Seit jedoch die Zinsen bei null liegen, versucht die EZB mit dem Ankauf von Anleihen zu steuern. Dabei kauft sie vor allem Anleihen von Staaten, aber auch von großen Unternehmen.

Das CSPP-Programm zum Kauf von Unternehmensanleihen wird von Greenpeace schon länger kritisiert. Denn mehr als 62 Prozent des CSPP-Programms fließen in klimaschädliche Wirtschaftsbereiche wie die Automobilindustrie sowie den Kohle- und Ölsektor. Dies entspreche Anleihen im Wert von 170 Milliarden Euro, stellte Greenpeace bereits im Frühjahr fest.

Laut Verheyen könnte die EZB aber durchaus klimafreundlicher agieren, denn in den EU-Verträgen heißt es auch: „Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist“, unterstütze die EZB „die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen“. Und in Artikel 3 ist als ein Ziel der Union auch ein „hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ festgeschrieben.

Klimakrise könnte Preisstabilität gefährden

Laut Roda Verheyen ist die EZB sogar verpflichtet, klimafreundlicher zu agieren. Denn die EU habe das Pariser Klimaabkommen unterschrieben, das die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius begrenzen will. Die EZB sei als Organ der EU daran ebenfalls gebunden. „Klimaschutz ist konstitutives Prinzip der Europäischen Union geworden“, resümiert Verheyen.

Einen Widerspruch zwischen Klimapolitik und Preisstabilität sieht die Anwältin nicht. Im Gegenteil: Auch der Klimawandel könne die Preisstabilität gefährden, insbesondere wenn zu spät und dann abrupt umgesteuert werde. Ob Verheyen mit ihrer Analyse richtig liegt, wird vielleicht bald schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. In Belgien hat die Umweltorganisation Friends of the Earth die dortige Zentralbank verklagt; sie vernachlässige bei Anleihekäufen im Zuge der EZB-Programme den Umweltschutz. Falls die Klage zulässig ist, wird sie wohl dem EuGH zur Vorabent­scheidung vorgelegt.

Die EZB, die derzeit über eine Neuausrichtung diskutiert, ist durchaus bereit, klimapolitisch mehr Verantwortung zu übernehmen. Im Januar sagte EZB-Präsidentin Christine Lagarde, die EZB werde im Rahmen ihres Mandats zu den Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel beitragen – auch wenn sie dabei keine Hauptrolle spielen könne. Zur Vorbereitung entsprechender Maßnahmen hat die EZB bereits ein „Zentrum für Klimawandel“ mit zehn Mit­ar­bei­te­r:in­nen eingerichtet.

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