Rechtsextreme Preppergruppe „Nordkreuz“: Kein Terrorverdacht mehr
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen zwei „Nordkreuz“-Mitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Der Fall wurde 2017 öffentlich.
Öffentlich geworden war das Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt Jan-Hendrik H. und den Kriminalpolizisten Haik J. nach einer Razzia im August 2017. Die Durchsuchungsmaßnahmen sollten dazu dienen, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren, hieß es damals. Festnahmen gab es in der Folge nicht, das Verfahren lief aber jahrelang weiter. Die „Prepper“ sollen sich nach damaligen Erkenntnissen für den Fall des Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung mit dem Kauf von Lebensmitteln und Munition für ihre legal beschafften Waffen eingedeckt haben. „Prepper“ kommt vom englischen Wort prepare (vorbereiten). Sie kommunizierten per Telegram-Chat und auf realen Treffen.
Darüber hinaus sollen die Männer den befürchteten Zusammenbruch als Chance gesehen haben, Vertreter des linken Spektrums zu töten. Dazu hätten sie eine Liste mit Namen und weiteren Personalien angelegt. Diese sorgte in der Folge für Aufregung in der Landespolitik, weil auch Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern darauf standen. Die „Nordkreuz“-Gruppe ist Teil des “Hannibal“-Netzwerkes und besteht nach Aussage der Bundesregierung nach wie vor.
Der „Nordkreuz“-Admin – der Ex-SEK-Polizist Marko G., der in dem GBA-Verfahren als Zeuge gefüht wurde – wurde Ende 2019 in Schwerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er illegal eine Maschinenpistole und zehntausende Schuss Munition gehortet hatte. In Chats hatte er auch mit anderen Polizisten rechtsextreme Inhalte ausgetauscht. „Nordkreuz“ wird im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2020 als rechtsextremistische Gruppierung eingestuft.
Zusätzliche Auswertungen der Chats ergaben die Verstrickung weiterer Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern. Mehrere wurden in der Folge vom Dienst suspendiert. Zulezt wurde in diesem Komplex der ehemalige Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), rechtskräftig verurteilt. Er muss wegen Vorteilsannahme 45 Tagessätze Geldstrafe bezahlen, weil er von einem Waffenhändler und Ex-Nordkreuz-Mitglied eine Pistole geschenkt bekommen hatte.
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