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Recht auf NamensänderungenErobern wir den Namen!

In Italien darf der Nachname eines Kindes nun nicht mehr automatisch der des Vaters sein. Auch in Deutschland gibt es Nachholbedarf beim Namensrecht.

Er hieße wohl gern anders, aber den Nachnamen kann man sich in Deutschland nicht aussuchen Foto: Mika Volkmann/imago images

Dieser Text könnte ebenso gut mit den Worten „Von Nicole Einhorn“ beginnen, hätte ich vor Jahren heiraten wollen. Habe ich nicht, auch wenn der Name brillant war. Mein Geburtsname wäre damit verschwunden, das hätte ich gut gefunden. Lange Zeit wollte ich einfach nur meinen Nachnamen loswerden, damit meine Familiengeschichte nicht so unangenehm dicht an meinem Namen klebt. Es war für mich der einzig einleuchtende Grund, warum eine Person mit Passprivileg heiraten sollte: um die Verbindung zur Familie ein bisschen unsichtbarer zu machen.

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Denn den Nachnamen zu ändern ist ohne Heirat schwierig in Deutschland: Er kann geändert werden, wenn „die Änderung durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt“ ist. Wenn der Nachname Müller ist, ein ß oder ein ä enthält, die Nachbarin den gleichen Namen trägt oder er witzig ist, kann der Name in Deutschland geändert werden. Sonst entscheidet der Einzelfall. Es kann bis zu 1.022 Euro kosten. Warum nicht stattdessen einfach heiraten?

Sibel Schick hat 2018 schon erklärt, warum das guttun kann: sich einen neuen Namen aussuchen, nachdem man sich schon Vater und Geburtsnamen nicht aussuchen konnte. Oft hallen die Namen der Väter nach.

In Italien wurde diese Woche ein absurdes Gesetz abgeschafft: In Italien geborene Kinder erhielten bislang bei der Geburt automatisch den Nachnamen des Vaters. Weil Frauen nach der Hochzeit ihren Nachnamen behalten, führte das bislang dazu, dass Kinder anders heißen als ihre Mütter. Der Verfassungsgerichtshof in Rom urteilte, dass das sowohl gegen die ita­lie­nische Verfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Denn die bestehende Norm sei „diskriminierend und schädlich für die Identität des Kindes“. Das Parlament muss das Gesetz nun ändern.

Die Art, wie Nachnamen weitergegeben werden oder entstehen, ist oft patriarchal geregelt: Wenn in Island ein Kind geboren wird, gibt es nicht wie hier einen „Familiennamen“, der weitergetragen wird, sondern einen Nachnamen, der aus dem Vornamen des Vaters besteht und einem -son, was Sohn, oder ­-dóttir, was Tochter heißt. Die Kinder von einem Kristian Stefánsson heißen also Kristiansson und Kristiansdóttir mit Nachnamen.

In Japan hatten fünf Frauen 2015 vergeblich gegen ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert geklagt, das festlegt, dass Frauen nur dann ihren Geburtsnamen behalten dürfen, wenn der Ehemann ihn auch annimmt.

Etwa 6 Prozent der Männer nehmen den Namen der Frau an

Bis 1976 war es in Deutschland Pflicht, dass Frauen den Nachnamen des Mannes annahmen. In einem Fachkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch hieß es als Begründung: „Der Frau ist ein Namenswechsel im Zweifel eher zumutbar, da sie als die zumeist Jüngere vor der Heirat weniger lang im Berufsleben stand, nachher zur Versorgung der Kleinkinder oft einige Jahre aus dem Beruf ausscheidet sowie überdies in ihm häufig weniger hohe Positionen einnimmt als im Durchschnitt der Mann.“

Durch das Verbot, den Nachnamen der Frau vor 1976 annehmen zu dürfen, sind viele Nachnamen heute noch die von Vätern und Vätersvätern: Egal für welchen Nachnamen sich Menschen mit deutschen Vorfahren entscheiden, er wird früher oder später auf dem Namen eines Mannes basieren. Und so wird er dann eben auch an die Kinder weitergetragen. In Deutschland gibt es dazu absurde Regelungen: Wenn beispielsweise eine Lydia Saleh bei der Hochzeit den Nachnamen Funk-Saleh wählt und ihr Mann weiterhin Paul Funk heißt, wird das Kind automatisch Funk heißen, weil es der verbindende „Familienname“ ist. Wenn das Kind zwischen 1991 und 1994 geboren wurde, hätte es die Möglichkeit gehabt, Funk-Saleh zu heißen. Heute nicht mehr.

Immerhin: Dass Doppelnamen für beide Ehe­part­ne­r:in­nen gelten, will die Ampelkoalition einführen. Egal wie man es dreht und wendet, der ita­lie­ni­sche Gerichtshof hat schon recht, der Name ist Teil der eigenen Identität. Er steht auf dem Klingelschild, auf jedem Brief, den man erhält, wütende Freun­d:in­nen und Familienmitglieder rufen den Namen auch gerne mal im Ganzen aus. Und wer hat sie nicht, die Freund:innen, die man nur mit Nachnamen anspricht? Der Nachname kann genauso Teil der Identität sein wie der Vorname.

Das ist vor allem Männern bewusst: In Japan entscheiden sich nur etwa 4 Prozent der Männer, den Namen der Frau anzunehmen, in der Schweiz sind es circa 2 Prozent und in Deutschland etwa 6 Prozent. Und überhaupt, von Männern und Frauen mit einem Kind zu schrei­ben hat einen Kernfamilien­beigeschmack, der sehr viele Lebensrealitäten außer Acht lässt: Was ist mit den queeren Paaren, die beim Heiraten aufgrund von queerfeindlichen Erfahrungen in der eigenen Familie beide Familiennamen ablegen möchten? Was ist mit polyamoren Familien, die sich über einen gemeinsamen Nachnamen freuen würden? Was ist mit Familien, deren Name „eingedeutscht“ wurde – und die zurückwollen zum eigentlichen Namen?

Namen einfach frei erfinden

In englischsprachigen Ländern gibt es dafür eine gelungene Lösung: Menschen können ihre Namen selbst festlegen. Mithilfe der deed poll, einer Urkunde, kann das geschehen. Aber auch durch eine vergleichsweise unbürokratische Änderung im Pass, die dann der Nachweis ist. Das gilt in vielen Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Nigeria, Pakistan und Australien. Damit könnten auch anderswo Lebensrealitäten erfasst werden, mit denen sich die Gesetzesgebung bislang schwertut: Wenn polyamore Menschen heiraten wollen und nicht können, würde es so immerhin ein Signal nach außen geben: He, wir sind eine Familie, wir heißen alle Markies, und wir gehören zusammen.

Menschen, die keine Familie gründen wollen, aber den Familiennamen ablegen möchten, könnten so einen ganz eigenen Namen schaffen. Und Menschen, die aufgrund ihrer Familiengeschichte zurückwollen zu einem Namen, können das damit. Selbst für die Kleinfamilie ist etwas dabei: Können sich Ehe­part­ne­r:in­nen nicht entscheiden, wer welchen Namen annimmt, erfinden sie einfach einen neuen.

Dass in Deutschland eine Art deed poll umgesetzt wird, ist unwahrscheinlich. Schade eigentlich. Aber mittlerweile ist mein Name für mich auch okay: Ich habe verstanden, dass meine Familiengeschichte auch ohne Familienname an mir klebt. Mein Name gehört mittlerweile zu mir, nur selten noch muss ich dabei an meine Familie denken – wenn überhaupt, dann in Verbindung mit Menschen, die ich liebe.

Als Journalistin ist das nicht schwer: Wenn ich meinen Text in der Zeitung, in einem Magazin oder im Internet lese, denke ich: Ha, das war ich. Mit jedem Text, den ich schreibe, mache ich mir meinen Nachnamen etwas mehr zu eigen.

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15 Kommentare

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  • Nachnmen sind einfach nur Bezeichnungen ohne inhaltliche Aussage. Merkwürdig, dass es in gesellschaftlichen Diskussionen in unseren Kreise immer mehr um Bezeichnungen geht, die als irgendwie diskriminierend empfunden werden, und tatsächliche Benachteiligungen immer unwichtiger werden. Das sagt einiges über eine saturierte Gesellschaft, wo die höchste Not ist, dass man selbst sich durch seinen eigenen Nachnamen an den eigenen Vater erinnert fühlt...

  • Weil ich in den Kommentaren den Namen Skywalker gelesen habe:

    Es muss auch eine Möglichkeit geben, rechtlich geschützte Namen anzunehmen ohne Bürkoratieprozesse oder Mahnungen wegen des Urheberrechts.

    Es muss möglich sein, dass ich mich unbürokratisch Markus Silbermond nennen darf, ohne von den Anwälten der Band Silbermond eins auf den Deckel zu bekommen.

  • Ja, sollte man liberalisieren. Wenn ich Skywalker mit Nachnamen heißen möchte, sollte ich diese Möglichkeit bekommen. Aber bitte nicht mehr als zwei Nachnamen und bei Kindern sollten sich die Eltern für einen Nachnamen entscheiden, der dann auch nach einer Trennung bleibt. Der Nachname des Kindes sollte nicht zu einem weiteren Schlachtfeld in einem Rosenkrieg werden können.

    Nebenbei bemerkt: queere Menschen haben oft ein sehr gutes Verhältnis zu ihren Familien und wahrscheinlich auch nicht öfter Konflikte, die so tief gehen, dass sie den Namen nicht beibehalten wollen. Ich würde mir als "Betroffener" wünschen, dass ihr ein bisschen weniger klischeehaft über queere Menschen schreibt und uns nicht immer als Opfer von irgendetwas darstellt. Vielen Dank!

  • "Kernfamilienbeigeschmack" - was für eine Wortschöpfung. Für mich ein Kandidat für Unwort des Jahres. Besser kann man seine Verachtung für "langweilige", traditionelle Familien kaum rüberbringen.

    Die Kernfamilie ist die Lebensrealität einer großen Mehrheit in dieser Gesellschaft. Sie bringt uns Liebe, Glück, Sicherheit und Geborgenheit. Das lassen wir uns nicht schlechtreden. Ob die Familie nach dem Vater oder der Mutter benannt wird, ist dabei völlig zweitrangig. Was zählt, ist der Zusammenhalt, den ein gemeinsamer Name spendet. Eine schöne kulturelle Errungenschaft.

  • Mein Nachname ist binär gegendert (ja, das gibt es noch in Deutschland, das wird noch abenteuerlich mit der anstehenden Personenstandsänderung zu ‚divers‘), klassizistisch und es existiert ein verdammtes Kriegsdenkmal mit meinem Namen drauf.

    Mein Urgroßvater leitete ein KZ, in dessen Dokumentation mein Name auf immer und ewig stehen wird.

    Laut Gericht hätten wir (andere in der Familie haben es bereits versucht) eine „historische Verpflichtung im Sinne deutscher Tradition“ diesen Namen zu tragen.

    Abgesehen davon passt er in kein Formular, nichtmal in den Schwedischen Pass meines Kindes.

    Das Deutsche Namensrecht ist eine Übergriffigkeit gegenüber der persönlichen Identität vieler Menschen.

  • Sich einen Namen auszudenken, öffnet dem Betrug Tür und Tor. Dem wäre dann nur mit noch mehr Bürokratie beizukommen.



    Einem Kind automatisch den Namen des (vermeintlichen) Vaters zu geben ist natürlich sinnlos. Es sollte automatisch den der Mutter bekommen, da im Gegensatz zur Vaterschaft, die Mutterschaft nur sehr selten in Frage steht. Die isländische Variante funktioniert nur bei kleinen Populationen und sorgt nicht gerade für eine Nachnamensvielfalt. Die Zahl der Svenssons kommt der der Müllers gleich.



    Man darf aber auch nicht vergessen, dass Freiheit auch Probleme bringen kann. Wenn nun jeder seinem Kind unbedingt den eigenen Nachnamen geben möchte, kommt es unweigerlich zum Streit. Eine Lockerung und ggf. Vereinfachung beim Namenswechsel ist sicher löblich, aber man sollte dabei nie vergessen, was das an Rattenschwänzen ausbilden kann.

    • @Haja1953:

      "Sich einen Namen auszudenken, öffnet dem Betrug Tür und Tor."

      Ach so. Weil einige wenige sich danebenbenehmen *könnten*, müssen alle sich mit unzureichenden Bestimmungen abfinden, ja? Verkauft keine Messer, das öffnet Mordserien Tür und Tor!



      Lustigerweise fand sich exakt dieselbe Argumentation auch in einer Diskussion in einem großen Forum, das ich ebenfalls frequentiere, wo bis vor Kurzem noch keine Account-Namensänderung möglich war. Mittlerweile geht's dort, mit gewissen Einschränkungen (zeitlicher Mindestabstand, und man kann abgelegte Namen nicht wiederverwenden - weder eigene, noch andere, und natürlich müssen die neuen Namen auch den üblichen Anstandsregeln entsprechen).



      Mit passenden Regelungen ginge sowas auch im Echtleben.

  • Sie können den Namen ändern so oft sie wollen, die lebenslange Steuernummer bleibt.

  • Faszinierend sind auch die "Namensketten" im arabischen Sprachraum.



    Oft völlig verwirrend für Menschen aus "der westlichen Welt". Da hilft nur freundliches Nachfragen, wie man die Person denn ansorechen darf. 😅 Und deutsche Behörden haben mit langen Nachnamen eh so ihre Probleme. Die Längeneingabe für Nachnamen ist begrenzt. Dies führt zu oft konfusen Abkürzungen.

    www.onomastik.com/...n-l%C3%A4ndern.php

  • "In Deutschland gibt es dazu absurde Regelungen: Wenn beispielsweise eine Lydia Saleh bei der Hochzeit den Nachnamen Funk-Saleh wählt und ihr Mann weiterhin Paul Funk heißt, wird das Kind automatisch Funk heißen, weil es der verbindende „Familienname“ ist."



    Das ist nicht absurd, sondern verhindert gerade absurde Vierfachnamen (oder noch mehr) in den nächsten Generationen.

    • @weaver:

      Und was ist, wenn sie den Namen Saleh-Funk wählt? Dann heißt das Kind Saleh. Wo ist eigentlich das Problem?

      • @Der Cleo Patra:

        Der erste Absatz in Anführungszeichen ist ein Zitat aus dem Artikel. Der Satz darunter ist mein Kommentar.

    • @weaver:

      Ja - da zeigte sich - vorgeblich -;) der coole Roman Herzog als Präsident des BVerfG verwirrt! - 🙀🥳 - Gellewelle!



      Als bei einem Empfang sein Kollege Thomas Dieterich seine Ehefrau vorstellte - wa!



      “Ja! Da weiß man ja gar nicht - wie man sie gemeinsam ansprechen soll! - 🙀🥳 -



      Get it? Nich? - Na ok!

      unterm—— servíce —



      de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Dieterich



      “… Dieterich wirkte maßgeblich (d.h. er war der Berichterstatter!;) an Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum - u.a. - zur Wahl des Ehenamens der Ehefrau,[3] (s.u.) …



      &

      Dieterich war verheiratet mit der Rechtswissenschaftlerin und ehemaligen Politikerin Heide Maria Pfarr.“ Ach was! © Vagel Bülow



      (Die streitbare Dame - wollte ihren Namen naturellement behalten - OHNE EHEMANNZUSATZ - Wollnichwoll!



      (Wie praktisch - wenn das Ehegespenst - doch - wie passend - gerade der BE in der Sache in Karlsruhe ist - wa!;))







      kurz - Honni soit qui mal y pense - 😂 😹 -



      www.servat.unibe.ch/dfr/bv084009.html



      “1. Treffen die Ehegatten bei einer Eheschließung nach dem Tage der Veröffentlichung dieser Entscheidungsformel im Bundesgesetzblatt keine Bestimmung gemäß § 1355 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so behält jeder Ehegatte vorläufig den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.“



      2. Führen die Ehegatten danach keinen gemeinsamen Familiennamen, so bestimmt sich der Name eines ehelichen Kindes vorläufig wie folgt:



      Die gesetzlichen Vertreter können vor der Beurkundung der Geburt des Kindes gegenüber dem Standesbeamten bestimmen, daß das Kind den Familiennamen des Vaters, den Familiennamen der Mutter oder einen aus diesen Namen in beliebiger Reihenfolge gebildeten Doppelnamen erhalten soll. Treffen sie keine Bestimmung, so erhält das Kind einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen; über die Reihenfolge der Namen entscheidet das Los.“

  • Eine weitere Baustelle:



    Ein Paar heiratet, sie nimmt seinen Namen an, ein Kind kommt, das Paar trennt sich und das Kind bleibt bei ihr.



    Sie kann ohne Probleme nochmal ihren Mädchennamen annehmen, aber das Kind kann dies - selbst mit Zustimmung des Vaters - nicht ohne weiteres tun.



    Dies ist - Achtung - erst nochmal problemlos möglich, wenn die Frau nochmal heiratet. Dann ist das erst eine „richtige“ Familie und das Kind darf dann auch wie der neue Mann heißen.



    Absurd und mal wieder in Kern frauenfeindlich, weil das die häufigste Konstellation ist:



    Frau gibt ihren Namen auf und behält die Kinder.



    Das müsste man dringend angehen.

    Es gab Tränen bei den Schwiegereltern , als mein Schwager den Namen meiner Schwester annahm. Sein Bruder prophezeite ihm, er wäre beruflich erledigt, wenn potentielle Arbeitgeber das herausfinden.

  • Mein Nachname ist nicht mein Geburtsname. Ich wurde nicht adoptiert, ich habe nicht geheiratet. Nein, der Name wurde mir nach DDR-Recht mit der 2. Hochzeit meiner Mutter aufgedrückt, und, ganz ehrlich: Ich kann den Mann nicht leiden (Jähzorn, Gewalttätigkeit und so). Meinen Geburtsnamen möchte ich aber auch nicht zurückhaben, denn der 1. Mann meiner Mutter ließ auch zu wünschen übrig.

    Freie Namensänderung wäre wirklich schön, ganz ohne Hochzeit oder vierstellige Gebühren.