Razzia gegen IS-Struktur in Deutschland: Justiz geht Islamisten ans Geld

Bei einem Polizeieinsatz werden sieben Personen festgenommen. Sie sollen Spenden gesammelt haben, um IS-Frauen zu unterstützen.

Zugriff: Hinweisschild des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Foto: dpa

KARLSRUHE dpa | Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Zudem habe es am Mittwochmorgen Durchsuchungen in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit. Es sei dabei um ein Finanzierungsnetzwerk des IS gegangen.

Bei der Razzia sind am Mittwochmorgen mehr als 1.000 Kräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie der Polizei im Einsatz gewesen. Insgesamt wurden mehr als 100 Objekte durchsucht, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Zuständig seien die Generalstaatsanwaltschaften.

Die Festgenommenen sollen als Finanzmittler in das Netzwerk eingebunden gewesen sein. „Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerks ein“, hieß es.

Die Männer und Frauen – überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit – sollten im Laufe des Mittwochs und Donnerstags dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Der entscheidet, ob sie in Untersuchungshaft müssen. Weiteren Beschuldigten werfen die Ermittler Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vor.

Spenden für IS-Anhängerinnen

Hintergrund der Razzia sind nach dpa-Informationen Spendensammlungen zugunsten von mutmaßlichen Anhängerinnen der Terrormiliz IS. Die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie „Deine Schwester im Camp“ laufen schon seit einigen Jahren. Sie dienen dem Zweck, IS-Frauen finanziell zu unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol.

Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden. Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt. Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.

Der IS kontrollierte über Jahre große Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien und im benachbarten Irak. Im Juni 2014 rief er ein sogenanntes Kalifat aus und reklamierte seinen Führungsanspruch im globalen Dschihad. Die Hochphase endete laut dem Verfassungsschutz 2016. Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren. IS-Zellen sind aber in beiden Ländern weiter aktiv.

Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ ferner am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung wie das Einwerben von Geld und Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Diese Handlungen sind seither strafbar.

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