Rassistische Videos: „Ein Klima der Gewalt geschürt“
Vor dem Landgericht Hannover standen zwei Macher der „Abschiebär“-Videos. Sie erhielten Bewährungsstrafen wegen Volksverhetzung.
Vor Gericht standen die 32- und 30-jährigen Angeklagten seit dem 20. November. Als Hauptverantwortliche ausgemacht hatte die Polizei den Hannoveraner M. und den Salzwedeler S. nach einer Telefon- und E-Mail-Überwachung. Vergangene Woche, am 11. Dezember, räumten sie dann ein, an Produktion und Veröffentlichung der Videos beteiligt gewesen zu sein – ein Geständnis wie vom Gericht vorgeschlagen, nachdem Anklage und Verteidigung sich auf ein Strafmaß von mindestens vier und höchstens neun Monate Bewährungsstrafe geeinigt hatten. In zwei von vier Anklagepunkten wurde das Verfahren eingestellt.
In den online verbreiteten Filmen trat eine von der inzwischen verbotenen Gruppe erfundene Kunstfigur auf, der „Abschiebär“: Vor einem Dönerladen und einem Imbiss tanzte ein rechter Kamerad in Bärenkostüm und „Abschiebär“-T-Shirt – und zeigte den Hitlergruß. Das Video schickten M. und S. auch an die damalige niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan (CDU). In einem weiteren Clip wird ein Mann mit Affenmaske dazu gebracht, in den Kofferraum eines Autos zu steigen: geködert wird er mit Bananen.
Vor Gericht gaben die Angeklagten an, die Videos im Winter 2011/2012 produziert zu haben. Der Rechtsbeistand von M. und S., die in der rechtsextremen Szene einschlägigen Anwälte Thomas Jauch und Wolfram Nahrath, sprachen von Satire – und forderten zunächst Freisprüche für ihre Mandanten. Die Staatsanwaltschaft wollte zuletzt neun Monate Haft auf Bewährung.
Mancherorts wurde der „Abschiebär“ geradezu zur Kultfigur. Zu Erbauung der Kameraden tanzte er 2012 auch bei einem Aufmarsch in Hamburg. Das örtliche „Bündnis gegen Rechts“ hatte im Vorfeld gewarnt, die Behörden ließen den Auftritt aber zu. „Was heute als Volksverhetzung gelten soll“, sagt denn auch Felix Krebs vom Hamburger Bündnis, „war vor drei Jahren von der Hamburger Polizei offiziell genehmigt“.
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