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Prozess wegen Unterstützung der PKKDas erste Mal seit den Nazis

Ein dänisches Gericht entzieht dem kurdischen Sender Roj-TV die Sendelizenz. Der Kanal habe gegen Antiterrorgesetze verstoßen.

Sympathiebekundungen – aber für wen? Bild: ap

STOCKHOLM taz | Der in Dänemark stationierte kurdische TV-Sender „Roj TV“ verliert seine Sendelizenz. Begründung: Er habe aufgrund der in seinem Programm zutagegetretenen Unterstützung für die PKK gegen die Antiterrorgesetzgebung verstossen. Diese Entscheidung fällte am Mittwoch das „Østre Landsret“, das Oberlandesgericht Kopenhagen, und verurteilte die Betreiber des Senders gleichzeitig zu einer Geldstrafe von umgerechnet 1,35 Millionen Euro.

Das Gericht in Kopenhagen wirft „Roj TV“ in seinem mehr als 100-seitigen Urteil vor, mit seinen Sendungen die Ziele der PKK fördern zu wollen. Und diese sei laut Einschätzung von UN und EU eine terroristische Organisation. Zwar seien reine Sympathiebekundungen selbst für Terrororganisationen nicht strafbar, erklärte der Vorsitzende Richter: Aber im Falle „Roj TV“ gehe es nicht um Sympathie und auch nicht um unabhängigen Journalismus.

Es herrsche eine „einseitige, parteiische und unkritische“ Auswahl von Themen und Meinungen, die man zu Wort kommen lasse, man vermittle lediglich Botschaften und dazu gebe es einen „glorifizierenden Sprachgebrauch“. Der im März von der PKK verkündete Waffenstillstand spiele für das Verfahren keine Rolle. Eine umfangreiche Beweisaufnahme habe auch ergeben, dass der Sender von der PKK kontrolliert und teilweise von ihr finanziert worden sei.

Mit dieser Entscheidung ging ein achtjähriger Rechtsstreit um das Schicksal des seit 2004 von Dänemark aus betriebenen Exilsenders zu Ende. Schon kurz nachdem dieser den Sendebetrieb aufgenommen hatte, zeigte ihn die türkische Botschaft in Kopenhagen wegen Verstoß gegen die dänische Antiterrorgesetzgebung an und forderte einen Widerruf der Sendelizenz.

Die Justiz ließ sich viel Zeit und erhob erst 2010 Anklage. Medien vermuteten einen Kuhhandel: Die Türkei soll ihre Zustimmung zur Wahl des dänischen Ex-Ministerpräsidenten Anders Fogh Rasmussen zum Nato-Generalsekretär von einem Vorgehen Kopenhagens gegen den Sender abhängig gemacht haben.

Mehr Politik als Justiz sei dieses Verfahren, kritisierte deshalb auch Bjørn Elmquist, einer der „Roj TV“-Anwälte. Das Urteil sei ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und stehe im Widerspruch zur Rechtssprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Sein Kollege Steen Bech sprach von einem Novum: Erstmals seit der Nazibesetzung Dänemarks werde ein Medium der Terrorpropaganda für schuldig befunden.

Und auch einer der Richter des „Østre Landsret“ zeigte sich kritisch und gab ein Minderheitsvotum ab: Er sieht einen Konflikt zwischen der Antiterrorgesetzgebung und dem Recht auf Meinungsfreiheit und votierte für Freispruch.

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2 Kommentare

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  • A
    AntiFascista

    Laut Un und EU wurde die PKK aus der Terrorliste gestrichen, also ist die Begründung des Oberlandesgerichts Kopenhagen unzutreffend.

     

    Nur weil RojTV MMC und Sterk den Kurden die Wahrheit vermittelt und diese Sendern in den Augen der Kurden die Stimme der Kurden ist wird diese verstummt, wo bleibt die Solidarität mirt den Kurden denke ich mir dann dabei. Sie haben weder ein anerkanntes Land in dem sie Frei leben können, noch haben Sie ihre eigenen Rechte und dass, egal wo sie grade leben.

  • SL
    Østre Landsret

    Kenntnis von Dänemark vorausgesetzt, Reinhard Wolff (als in Schweden Wohnender und für die taz auch aus Dänemark Berichtender) müsste es besser wissen:

    Østre Landsret - das Landgericht für (wie der Eigenname schon sagt) den östlichen Teil Dänemarks, wie zum Beispiel die Insel Sjælland, auf der sich Kopenhagen (København) befindet (Kopenhagen ragt bis zum Øresund hin; da liegt Kopenhagen auf der Insel Amager).

    Vestre Landsret - umfasst die westlichen Landesteile Dänemarks und hat seinen Sitz in Viborg, nahe der Stadt Århus.

    Solche wiedermal inhaltlichen Ungenauiggkeiten zu lesen, das macht (mir) keine Freude.