Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer
Der ukrainische Offizier Serhii K. soll für die Sprengung der Gaspipeline 2022 verantwortlich sein. War das ein Verbrechen gegen das Völkerrecht?
Serhii K. sieht gefasst aus. Er trägt einen grauen Anzug zum kahlrasierten Schädel. Zuversichtlich lächelt er in Richtung der Zuschauerreihen. Der 50-jährige Ukrainer muss sich vor dem Staatsschutzsenat des Hamburger Oberlandesgerichts wegen der Sprengstoffanschläge auf die Nord-Stream-Pipelines verantworten.
Die Pipelines, durch die Russland zeitweise etwa die Hälfte des in Deutschland zur Wärmeerzeugung benötigten Erdgases geliefert hatte, waren am 26. September 2022 östlich der dänischen Insel Bornholm in internationalen Gewässern gesprengt worden.
Die Bundesanwaltschaft wirft Serhii K. vor, der Kopf eines Spezialkommandos der ukrainischen Armee gewesen zu sein, das von Rügen aus mit einer Segeljacht in See gestochen war und vom 7. bis zum 22. September 2022 sechs Sprengladungen mit Zeitzündern an den Pipeline-Röhren befestigt haben soll. Ziel der Aktion sei es gewesen, so die Anklageschrift, zu unterbinden, dass Russland mit seinen Gaslieferungen seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine finanziert.
K.s italienischer Verteidiger Nicola Canestrini machte als erstes klar, dass sein Mandant aus seiner Sicht gar nicht in Hamburg vor Gericht stehen dürfte. Deutschland habe seine Auslieferung aus Italien mit einer anderen Anklage erwirkt, als sie jetzt verhandelt würde. Damals war die Bundesanwaltschaft davon ausgegangen, dass die Sprengung der Pipelines ein Angriff gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik sei.
Bundesanwaltschaft wechselt Tatvorwurf
Inzwischen hat die Anklagebehörde diesen Vorwurf fallen lassen, der Hauptanklagepunkt lautet nun „Angriff gegen zivile Objekte“ – ein Kriegsverbrechen. „Darüber hat kein italienisches Gericht entschieden“, sagt Canestrini. „Deutschland hat Italiens Vertrauen missbraucht und sich die Übergabe meines Mandanten erschlichen.“ Worauf er hinauswill: Möglicherweise hätte die italienische Justiz bei einem Soldaten im Einsatz auf „funktionale Immunität“ erkannt. Einer Auslieferung hätte sie dann möglicherweise nicht zugestimmt, ähnlich wie die polnische im Falle eines mutmaßlichen Nord-Stream-Mittäters.
Serhii K.s Hamburger Strafverteidiger Jes Meyer-Lohkamp verlangt die Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant habe als Soldat der Ukraine keine Aussagegenehmigung erhalten. Er könne sich nicht zum Tatgeschehen äußern, ohne sich in seiner Heimat strafbar zu machen. Nicht einmal mit seinen Anwälten dürfe er darüber reden.
Damit sei sein Recht auf umfassende Verteidigung nicht gewährleistet und ein faires Verfahren gefährdet. Erschwerend komme hinzu, dass K. im Untersuchungsgefängnis seit 11 Monaten faktisch in Isolationshaft gehalten werde, selbst Sport oder Deutschunterricht müsse er ohne Kontakt zu anderen Gefangenen absolvieren. Dadurch könne er in seinen kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sein.
Inhaltlich greift die Verteidigung von Serhii K. die Anklage auf mehreren Ebenen an: Zunächst müsse die Anklage beweisen, dass K. an der Operation beteiligt war. An Bord der Segeljacht „Andromeda“ seien weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden und kein Zeuge habe ihn identifiziert. Abgehörte Telefonate aus der Auslieferungshaft, die K. aus Sicht der Anklage belasten, unterlägen einem Verwertungsverbot, argumentiert Anwalt Canestrini. Die Gesprächsmitschnitte seien von Polizei zu Polizei ausgetauscht worden. In Italien hätte aber die Justiz über die Weitergabe entscheiden müssen.
Sollte die Bundesanwaltschaft eine Tatbeteiligung von K. nachweisen können, schließen sich Rechtsfragen an, die das Verfahren brisant machen: Ist der Angriff ein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht? Oder war die Nord-Stream-Pipeline ein legitimes Kriegsziel im Abwehrkampf der Ukraine?
Die Verteidigung argumentiert, die Einnahmen des Gazprom-Konzerns gingen direkt in die russische Staatskasse, Gazprom sei selbst Kriegspartei. Der Konzern habe eigene Kampfeinheiten aufgestellt und finanziere über Tochtergesellschaften die Unterbringung und Umerziehung aus der Ukraine entführter Kinder.
Schließlich müsse das Gericht bewerten, ob Serhii K., wenn der Angriff denn rechtswidrig war, dies hätte erkennen müssen – und ob er sich Befehlen hätte widersetzen können. Dies aber sei ohne eine Aussagegenehmigung für den Angeklagten nicht zu klären.
Am Ende dieses ersten Verhandlungstages wollen viele Ukrainer:innen den Zuschauerraum gar nicht mehr verlassen. Serhii K. wirkt nun mitgenommen. Sein Gesicht ist gerötet, Tränen stehen in seinen Augen. Er legt erst drei gespreizte Finger auf sein Herz, dann eine Faust. Und immer wieder salutiert er.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert