Prozess um Barbecue für George W. Bush: Wer hat das Schwein bezahlt?
Merkels Wildschweinessen für George W. Bush gilt als "teuerste Grillparty der Geschichte". Wie viel die Sause gekostet hat, sagt keiner. Nun klagt ein Häftling auf Herausgabe der Rechnungen.
Es war ein warmer Sommerabend vor vier Jahren, als Hubschrauber auf dem kleinen Sportplatz von Trinwillershagen landeten und einen der mächtigsten Männer der Welt in dem 700-Einwohnerdorf absetzten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte George W. Bush in ihren ländlichen Wahlkreis in Nordvorpommern eingeladen – sie wollte ihm dort ein deftiges Wildschwein vom Grill spendieren und möglichst viele harmonische Bilder in die Welt schicken.
Doch der Wirt des „Gasthofs zu den Linden“ hatte das Wildschwein für den US-Präsidenten noch nicht mal aufgespießt, da ging in Deutschland eine Diskussion um die Kosten dieser „teuersten Grillparty der Geschichte“ los. Denn nicht nur Politiker reisten damals in Merkels Wahlkreis. Auch 12.225 Polizeibeamte aus ganz Deutschland waren in Aktion, um den Staatsbesuch in der Region zwischen Rostock und Stralsund abzusichern. Ein umstrittenes Millionenprojekt.
Am kommenden Freitag nun verhandelt das Schweriner Verwaltungsgericht über die Klage eines 39-Jährigen aus Baden-Württemberg, der seit vier Jahren vergeblich Einsicht in die Polizeirechnungen verlangt. Der Kläger, ein wegen eines Banküberfalls zu einer langjährigen Haftstrafe plus Sicherheitsverwahrung verurteilter linker Skinhead, beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Dieses neue Bürgerrecht kehrt den Grundsatz des Amtsgeheimnisses um: Akten sollen für Bürger nun eigentlich grundsätzlich zugänglich sein – von Ausnahmen abgesehen. Doch in der Praxis mauern viele Behörden weiter.
Auch das Schweriner Innenministerium weigert sich, die Polizeirechnungen herauszugeben. Es findet, es habe den Informationsanspruch der Öffentlichkeit mit einer groben Auflistung der Polizeikosten längst bedient. 5,7 Millionen Euro wurden dem Land demnach für den Großeinsatz in Rechnung gestellt. Doch mit diesen Angaben will sich der Kläger aus der JVA Bruchsal nicht zufrieden geben.
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Und der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, unterstützt das Anliegen des Häftlings. Er sei „total optimistisch“, dass der Prozess zugunsten des Klägers entschieden werde, sagte Neumann der sonntaz. Die Blockadehaltung des Ministeriums zeuge letztlich auch von „obrigkeitsstaatlichem Denken“ der Behörde.
Ein ungewöhnlicher Fall mit ungewissem Ausgang. Wer ist dieser Häftling aus Baden-Württemberg, der unbedingt die Rechnungen sehen will, was ist die rechtliche Dimension seiner Klage und wie denken die Menschen in Trinwillershagen über das Verfahren - davon erzählt die Ganze Geschichte in der aktuellen sonntaz.
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