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Prozess im Mordfall SusannaZweites Verfahren gegen Ali B. startet

Der 22-Jährige ist wegen Mordes und Vergewaltigung der 14-jährigen Susanna angeklagt. Außerdem soll er eine 11-Jährige vergewaltigt haben.

Beim Prozessauftakt gestand Ali B., die Schülerin Susanna getötet zu haben Foto: dpa

Wiesbaden taz | Vor einer Jugendkammer des Landgerichts Wiesbaden hat am Dienstag ein weiteres Strafverfahren gegen den Ali B. begonnen. Der 22-Jährige muss sich seit einer Woche vor der ersten Strafkammer desselben Landgerichts wegen des Mordes an der 14-jährigen Susanna verantworten. Ali B. hat beim Auftakt des ersten Verfahrens gestanden, Susanna getötet zu haben. In dem zweiten Verfahren sitzt ab Dienstag neben ihm der 14-jährige Mansoor Q. auf der Anklagebank. Die beiden sollen vor knapp einem Jahr ein 11-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt haben.

Die Wiesbadener Fälle hatten eine bundesweite Debatte ausgelöst, weil beide Beschuldigte Asylbewerber sind. Ali B. hatte sich nach den Taten in den Irak absetzen können und war von dort in einer umstrittenen Aktion vom Chef der Bundespolizei persönlich nach Deutschland zurückgeholt worden.

Beide Strafverfahren werden formal getrennt geführt und doch gehören sie zusammen. Mansoor Q. hatte die Polizei nämlich im Juni vergangenen Jahres, zwei Wochen nach Susannas Verschwinden, zu deren verscharrter Leiche geführt. Er hatte der Polizei Ali B. als Täter benannt. Da in diesem zweiten Verfahren das Opfer ein Kind ist und einer der Angeklagten ein Jugendlicher, dürften JournalistInnen von wesentlichen Teilen des Verfahrens ausgeschlossen werden.

Im Gerichtsaal 0.020 wird es zu einem unfreiwilligen Wiedersehen ehemaliger Kumpel kommen. Vor einem Jahr waren sie noch mit ihrer Clique durch die Stadt gezogen und hatten gemeinsam gefeiert. Nun sitzen sie nebeneinander auf der Anklagebank. Von ihren Aussagen hängt viel ab. Als Mansoor Q. der Polizei im Juni vergangenen Jahres bei der Aufklärung des Mords an Susanna geholfen hatte, war er noch als Held gefeiert worden. Im Verlauf der Ermittlungen ergab sich indes, dass er wohl auch Komplize war.

Der 14-jährige Kumpel hat eine Schlüsselrolle

Dem 14-jährigen Q. kommt nun eine Schlüsselrolle zu. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Ali B. Susanna zunächst vergewaltigt und dann umgebracht hat. Das wäre Mord und hieße lebenslange Haft. Die Vergewaltigung bestreitet Ali B. Doch was hat er seinem Kumpel Mansoor unmittelbar nach der Tat gesagt? Außerdem könnte die Aussage der 11-jährigen Zeugin aufschlussreich sein, welche die beiden Angeklagten vergewaltigt haben sollen. In diesem zweiten Verfahren, könnten deshalb auch entscheidende Weichen für den Mordprozess gestellt werden.

Im vergangenen Jahr war öffentlich diskutiert worden, ob der Mord hätte verhindert werden können. Schließlich hatte der Vater des 11-jährigen Mädchens am 17. Mai die Vergewaltigung seiner Tochter angezeigt und einen „Ali“ aus einer Wiesbadener Asylunterkunft als Täter genannt. Fünf Tage später war Susanna erwürgt worden. Den Asylantrag von Ali B. hatten die Behörden längst abgelehnt. Hätte man ihn abschieben können? Viele Fragen, auf die der Prozess vor dem Wiesbadener Landgericht vielleicht Antworten geben kann.

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3 Kommentare

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  • Es erscheint mir äußerst unglaubwürdig, dass ein 14jähriger, der eine 11jährige vergewaltigt, nicht schon als 13jähriger auffällig genug gewesen sein muss, um in eine Jugendhilfemaßnahme zu kommen.



    Aber dafür ist bei Asylbewerbern kein Geld da. Da die Jügendämter denken, dass die ja eh irgendwann abgeschoben werden, haben die dann bis zur Volljährigkeit Narrenfreiheit.

    Soviel zu "Wir schaffen das."

  • Bei dem Prozess geht es nicht darum, ob man Ali hätte abschieben können. Dass der Bund das bei schwer Kriminellen nicht geschafft hat - in drei Jahren - , ist tragisch. Es wird darum gehen, ob Ali ein Mehrfach-Täter und Vergewaltiger ist, und ob sein "Kumpel" ebenfalls schuldig ist..

  • Ob sie ihre/eine Strafe in einem deutschen Gefängnis abbüßen müssen ist mir persönlich nicht so wichtig, für mich wäre eher von Bedeutung, dass sie abgeschoben werden und niemals wieder, auch nicht mit anderer Identität, nach Europa einreisen können. Wünschen würde ich mir, dass sie in ihren Heimatländern ins Gefängnis müssen, aber ich weiß nicht, ob dort Vergewaltigung, ohne vier männliche Zeugen, geahndet wird.