Prozess gegen deutschen IS-Anhänger: Der Islamist aus der B-Jugend
Kreshnik B. war ein ruhiger Mann aus Bad Homburg. Dann trat er der IS-Miliz bei und wollte in Syrien das Regime bekämpfen. Nun steht er vor Gericht.
BERLIN taz | Ein netter Junge soll er gewesen sein. Ruhig, freundlich, unauffällig. „Und ein guter Innenverteidiger.“ So beschreibt ein ehemaliger Mitspieler Kreshnik. B. Gemeinsam kickten die beiden Jungen in der B-Jugend von Makkabi Frankfurt. Ausgerechnet Makkabi, dem größten jüdischen Fußballverein bundesweit: „Wir waren ein buntes Team.“ Auch zwei oder drei Muslime seien damals dabei gewesen. Religion habe keine Rolle gespielt, erinnert sich der Teamkamerad. Bis 2011 hat Kreshnik B. mit der Rückennummer 14 bei Makkabi gespielt.
Zwei Jahre später, Mitte Dezember 2013, wird er am Frankfurter Flughafen festgenommen. Ab Montag steht er vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Kreshnik B., 20 Jahre alt, soll der islamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ angehören und für sie in den Dschihad gezogen sein. Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, so lautet die Anklage. B. soll sich eine Schusswaffe besorgt und eine Waffenausbildung durchlaufen haben. Deshalb ist er auch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Es ist der erste Prozess gegen ein mutmaßliches deutsches IS-Mitglied.
Kreshnik B., ein stämmiger junger Mann, ist im hessischen Bad Homburg geboren. Er ist Deutscher, seine Eltern stammen aus dem Kosovo. Nach der Mittleren Reife besucht B. eine Berufsfachschule für Bautechnik in Frankfurt. Hier kommt er hier mit dem radikalen Islam in Kontakt. Mitte Juli 2013 reist er gemeinsam mit Gleichgesinnten über Istanbul nach Syrien aus. Dort will er in den Heiligen Krieg ziehen, das Assad-Regime bekämpfen.
Kurz darauf, so die Ermittlungen, leistet B. seinen Treueeid auf die schwarze Fahne des IS. Es folgt eine Waffenausbildung, danach wird Deutsche für Sanitäts- und Wachdienste eingeteilt. Er nimmt aber auch an Kampfeinsätzen teil, die mitunter auch mehrere Tage dauern. Ein halbes Jahr bleibt B in Syrien. Dann kommt er zurück nach Deutschland. So steht es in der Anklageschrift.
„Enttäuscht und traumatisiert“
Kreshnik B. hat bislang nicht ausgesagt. Sein Rechtsanwalt, der Bonner Jurist Mutlu Günal, bestätigt, dass es Gespräche mit der Bundesanwaltschaft und dem Gericht gegeben habe: „Es gibt ein Angebot, das ich wohlwollend prüfe.“ Das könnte bedeuten, dass Kreshnik B. zu einer Aussage im Prozess bereit ist.
Warum Kreshnik B. nach Deutschland zurückgekommen ist, ist bislang nicht bekannt. Die Sicherheitsbehörden befürchten, dass von Rückkehrern wie ihm eine große Gefahr ausgeht. Sie könnten Anschläge in Deutschland verüben. Konkrete Hinweise auf solche Terrorakte aber gibt es bislang nicht. Nach Einschätzung seines Anwalts passt dies nicht zu Kreshnik B. „Er ist aus Syrien enttäuscht und traumatisiert zurückgekommen“, sagte Günal der taz. „Er hat dort viel schreckliches Leid gesehen und erlebt.“
Bislang sind für den Prozess nur sieben Verhandlungstage bis November angesetzt. Kreshnik B. droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
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