Prozess gegen Teilnehmer des CSD: Gay Pride, Police Shame

Dominik B. feierte beim CSD, bis die Polizei ihn festnahm. Ein Richter sprach ihn frei: Die Polizei habe im Prozess ein schreckliches Bild abgegeben.

Kein Polizist hält ihn zurück: CSD-Teilnehmer feiert die Rechte von Homosexuellen Foto: dpa

HAMBURG taz | Es ist nicht nur ein guter Tag für die Versammlungsfreiheit, sondern auch für die Rechte von Schwulen und Lesben: Am Mittwoch wurde Dominik B. vom Hamburger Amtsgericht freigesprochen. Er war im Sommer auf dem Christopher-Street-Day in der Innenstadt festgenommen worden. Polizisten hatten ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vorgeworfen. Weil B. sich unschuldig fühlte und die Strafe von 1.200 Euro nicht zahlen wollte, ging der Fall vor Gericht.

B. sei während der Parade im Tross des Wagens der „Queer Refugees“ mitgelaufen, aber kurz vor Ende des Umzugs zurückgefallen, weil er sich mit Bekannten unterhalten habe, so schildert er es. Als er wieder zum Wagen habe laufen wollen, um seine Tasche zu holen, habe ihm ein Polizist den Weg versperrt mit den Worten: „Hier geht’s nicht lang.“ B. habe beteuert, lediglich seine Tasche holen zu wollen, aber der Polizist habe ihm das verweigert und ihn schließlich mit den Worten „Jetzt reicht’s“ vor die Brust gestoßen und mit einem Griff um den Hals zu Boden gebracht. Für B. ist das ein „krasser körperlicher Übergriff“ gewesen.

Zwei Beamte hatten bei einem Verhandlungstermin im Februar gesagt, sie hätten gesehen, wie B. ihren Kollegen geschubst habe. Der Polizist, A., sei aus dem Gleichgewicht geraten und einen Schritt zurückgewichen. Zur Gefahrenabwehr hätten die zwei Beamten B. zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt.

Welche Verletzung A., der Hauptzeuge, erlitten haben will und wie es dazu gekommen sein soll, kam vor Gericht nicht zur Sprache. Beim ersten Verhandlungstermin ließ A. sich wegen Krankheit entschuldigen, beim zweiten wegen Krankheit seines Kindes. Auch der dritte Termin habe dem Polizisten ganz schlecht gepasst, sagte der Richter am Mittwoch. Er habe aber auf Erscheinen des Hauptzeugen bestanden.

Widerwillig beantwortete A. die Fragen, die der Verteidiger Lino Peters ihm stellte. Ob er wisse, worum es beim CSD gehe?, wollte der wissen. „Nein“, sagte A. „Keine Idee?“, fragte Peters. „Doch“, räumte A. ein, aber er wolle sich dazu nicht äußern. „Muss ich?“, fragte er und sagte schließlich: „Um die Rechte von Homosexuellen.“

Walk of Shame durch die Innenstadt

Ein Aspekt interessierte Peters besonders: Nachdem die Polizisten B. festgenommen hatten, fuhren sie ihn nicht im Auto zum Polizeirevier, sondern eskortierten ihn zu Fuß durch die halbe Innenstadt – in goldener Jacke, mit Glitzer im Gesicht, die Hände auf den Rücken gefesselt. Einen „Walk of Shame“ nannte Peters das, eine Demonstration der Polizeigewalt gegen Homosexuelle. Also das, wogegen Schwule und Lesben seit 1969 mit dem CSD demonstrieren.

Warum die Polizisten nicht das Auto genommen hatten, konnte das Gericht nicht klären. „Mit den Autos, die wir da hatten, machen wir das nie“, hatte ein Polizist ausgesagt. „Doch, prinzipiell durchaus“, hatte ein anderer widersprochen. „Das waren gar nicht unsere Autos“, behauptete A. Auch in anderen Punkten widersprachen sich die Aussagen, etwa als es um zwei Strafanträge gegen einen Freund des Beschuldigten ging.

Der hatte den Marsch durch die Innenstadt mit seinem Handy gefilmt und deshalb erst eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit bekommen, und als die eingestellt wurde, wegen Gefangenenbefreiung. Der Polizist, der die Anzeigen gestellt hatte, behauptete vor Gericht, nichts über deren Verlauf zu wissen. Die Akten belegten das Gegenteil. Nun läuft gegen den Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage.

Ob B. bei seiner Festnahme Widerstand geleistet hat, bleibe offen, sagte der Richter am Ende. Sicher sei jedoch, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war. Als Teilnehmer des CSD sei B. vom Versammlungsrecht geschützt gewesen. Hinsichtlich der Zeugen sagte der Richter: „Die Polizei hat ein schreckliches Bild abgeliefert.“ Selbst die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert.

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