Prozess gegen Pfarrer Lothar König: Video belegt Polizeigewalt

Filmaufnahmen zeigen die Brutalität der Ordnungskräfte in Dresden. Dies lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Pfarrer Lothar König weiter zerbröckeln.

Sympathiebekundungen vor dem Dresdner Amtsgericht. Bild: dpa

DRESDEN taz | Bis zu vier Jahre Haft drohen Lothar König, sollte er verurteilt werden. Das ist die längste Strafe, die das Amtsgericht Dresden verhängen kann. Die Vorwürfe sind also schwerwiegend. Aber die Anklageschrift ist an vielen Stellen ziemlich vage gehalten.

Laut Staatsanwaltschaft Dresden ist der Jenaer Stadtjugendpfarrer zwar irgendwie verantwortlich dafür, dass es am 19. Februar 2011 in Dresden Nazi-Gegner Polizeisperren durchbrochen haben sowie Steine und Flaschen auf Polizisten geworfen haben. Was ihm genau vorgeworfen wird, wird nicht immer deutlich.

In einigen Punkten wird die Staatsanwaltschaft aber sehr konkret. So soll König versucht haben, einem Steinewerfer bei der Flucht vor der Polizei zu helfen. Die Szene, in der Anklageschrift die letzte Tat, Ziffer 5.2, spielte sich am Nachmittag jenes Samstages vor mehr als zwei Jahren ab. Der junge Mann rannte auf Königs Lautsprecher-VW-Bus zu, sprang auf und fuhr außen auf dem Trittbrett mit. Polizisten liefen hinter dem Auto her. Laut Staatsanwaltschaft versuchten zwei von ihnen, den Flüchtenden aus dem Fahrzeug zu ziehen.

König habe das mitbekommen und sei trotzdem weiter gefahren, heißt es in der Anklageschrift, „wissend, dass er ihm dadurch zur Flucht verhelfen kann“. Den Polizeibeamten sei es dann „mit vereinten Kräften“ gelungen, ihn aus dem „fahrenden PKW VW T4 herauszuziehen und vorläufig festzunehmen“. Er wurde inzwischen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Königs Verteidiger Johannes Eisenberg argumentiert: Hätte König ihm wirklich zur Flucht verhelfen wollen, hätte er einfach Gas geben müssen. Er fuhr aber so langsam weiter, dass die Polizisten das Auto zu Fuß einholen konnten. Als Zeuge der Anklage tritt am Mittwochnachmittag Bert E. auf, er war damals als Führer einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit im Einsatz. Er war der Vorgesetzte der beiden Bereitschaftspolizisten, die den Steinewerfer festnahmen. Zum Gerichtstermin kommt der 38-Jährige im schwarzen Jackett und Krawatte.

Keine Erinnerung an Schlagstöcke

Er habe die Situation damals gut beobachten können, berichtet er. Er sei ja wenige Meter hinter den Kollegen her gerannt. Ob die beiden Beamten Schlagstücke in der Hand hatten, daran könne er sich nicht erinnern. Er habe nicht darauf geachtet. Helme hätten Sie aufgehabt, das habe er gesehen.

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Ob er gehört habe, dass die Person, die festgenommen werden sollte, von den Polizisten angesprochen wurde, fragt Anwalt Eisenberg. Der Polizist bejaht, er wisse nicht, welche Worte gefallen seien. Ob er die Ansage selbst gehört habe, will Eisenberg wissen. „Es hat auf jeden Fall Ansagen gegeben“, sagt E. „Aber an den genauen Wortlaut kann ich mich nicht erinnern.“

Nach mehrmaligem Nachhaken zieht sich der Polizist dann auf die Aussage zurück, dass er sich sicher sei, dass seine Kollegen natürlich eine Person zunächst ansprächen, bevor sie sie festnehmen. Die Verteidigung hat als Beweismittel ein Video in den Prozess eingebracht, das vom Dach des VW-Busses aufgenommen wurde.

Zwei Polizisten in voller Montur rennen dem blauen VW-Bus hinterher und holen ihn bald ein. Einer der Polizisten schlägt dem jungen Mann mehrfach mit dem Schlagstock auf Kopf und Rücken, bis er vom fahrenden Auto auf die Straße fällt. Ein Raunen geht durch den Gerichtssaal, ein paar Zuschauer schreien erschrocken auf.

Königs Verteidiger fragt den Zeugen: „War das die Festnahme, die Sie gesehen haben?“

Zeuge: „Ja.“

Verteidiger: „Haben Sie einen Schlagstock gesehen?“

Zeuge: „Habe ich damals nicht wahrgenommen.“

Verteidiger: „Haben Sie eine Ansprache gehört?“

Zeuge: „Die war akustisch nicht wahrnehmbar.“

Verteidiger: „Haben Sie eine gehört?“

Zeuge: „Ich habe nichts gehört.“

Es kommt zu einem lauten Wortgefecht zwischen dem Anwalt und dem Polizisten. Die Verhandlung wird unterbrochen. Vor dem Saal bietet Eisenberg dem Polizisten an, das Video zur Verfügung zu stellen. Zu Schulungszwecken. Schon am Mittwoch hatte die Verteidigung die Dresdner Staatsanwaltschaft vorgeführt, deren Anklage von Verhandlungstag zu Verhandlungstag weiter zerbröckelt. Richter Ullrich Stein musste zugeben: „Das war sehr aufschlussreich, was Sie uns da gezeigt haben.“

Denn die Videos geben ein völlig anderes Bild wieder als das, was die Polizisten aussagten. Weder belegen Sie die angebliche Aufforderung „Deckt die Bullen mit Steinen ein!“ noch ist die große gewaltbereite Menschenmenge zu erkennen, von der die Polizisten sprachen. Auch geben Sie eine plausible Erklärung, warum König in einer Situation mit seinem VW-Bus gebremst hat und leicht nach links zog: Er wich einer Person aus, die auf die Straße lief. Die Polizisten hatten behauptet, König habe eines ihrer Fahrzeuge ausbremsen wollen. Die Person hat angeblich keiner der Polizisten bemerkt.

Keine Verhandlungsgrundlage mehr

Königs Verteidiger stellten im Prozess schon die Frage, wieso überhaupt noch verhandelt wird. Klar ist: der Prozess wird länger dauern als geplant. Der Termin am heutigen Donnerstag wurde abgesagt und vier weitere Prozesstage sind dann angesetzt. Nächster Termin ist der 20. Juni, am 5. Juli soll das Urteil gefällt werden.

Der Angeklagte Lothar König selbst verfolgt das Geschehen im Gerichtssaal zusehend genervt. Was er persönlich empfinde, sei gar nicht so wichtig, sagt er. „Ich mache mir Sorgen um die, die demonstrieren und kein Videomaterial haben, das sie entlastet.“

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