Prozess gegen KZ-Wachmann: Angeklagter sagt aus
Der Angeklagte im Prozess um Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen rechtfertigte sich am dritten Prozesstag. Er sei nicht freiwillig Wachmann geworden.
Darum wählte er an bisher jedem Tag diese Verhüllung. Der dritte Prozesstag ist dennoch ein besonderer Verhandlungstag: Im Saal 300 ließ Bruno D. sich erstmals in diesem Verfahren zu den Vorwürfen gegen ihn ein.
Es ist kurz nach elf Uhr als D. eine von ihm selbst verfasste knappe Erklärung vorliest. Zu dem Wachdienst im KZ Stutthof sei er als 17-Jähriger gezwungen worden, las er mit sehr leiser, aber auch fester Stimme vor. Die Blicke der Prozessbeteiligten der nicht-öffentlichen Sitzung waren alle auf den Beschuldigten gerichtet.
Es sei ihm „ein großes Bedürfnis zu sagen“, dass es ihm sehr leid tue. „Es tut mir auch leid, dass ich dort den Wehrdienst ableisten musste“. Die „Bilder des Elends und Schreckens haben mich mein Leben lang verfolgt“, liest er vor. Beim Vortragen schaut der Rentner mit grauem Haar und Schnauzbart zur vorsitzenden Richterin der Jugendstrafkammer, Anne Meyer-Göring, die über den Fall entscheiden muss. Der Beschuldigte war zur Tatzeit nicht volljährig gewesen. Vom Leid sprach er auch später bei den Nachfragen der Richterin immer wieder – und meinte vor allem sich selbst.
Kein verstockter Angeklagter
Bei den Fragen und Antworten der Richterin beschwert Bruno D. sich, dass der Prozess seinen Lebensabend zerstöre: „So habe ich mir das Alter nicht vorgestellt“, sagt er. Die Richterin fasst nach, ob er nachempfinden könne, wie das Leben für die Überlebenden des Lagers verlaufen wäre; dass die Vergangenheit sie nicht losließe; dass die Betroffenen hofften, dass die Vergangenheit nicht vergessen werde und sich immer fragten, „was sie getan haben“. Nur zögerlich antwortet Bruno D. und wiederholt, was er zuvor schon sagte: „Die Frage kann ich verstehen, ich bin aber gezwungen worden.“
Auf der Anklagebank sitzt aber kein verstockter Angeklagter. Allein die Tatsache, dass der Beschuldigte sich überhaupt einlässt, erst bei der Polizei – auch schon 1982 – und nun vor Gericht, unterscheidet ihn von den meisten der ohnehin wenigen anderen Angeklagten in SS- und Wehrmachtsprozessen.
Bruno D. schildert, wie die vielen nackten Frauenleichen morgens aus den Baracken geholt und auf Wagen geworfen wurden, um ins Krematorium gefahren und dort verbrannt zu werden.
Bruno D., ehemaliger KZ-Wachmann
Auf einem Wachtturm gleich neben dem Krematorium hielt er damals Wache. Es habe ihn beschäftigt, wie ausgemergelt die Menschen aussahen. Er habe gewusst, dass dort Menschen waren, die gar nichts Kriminelles getan hatten. „Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht?“, fragt die Richterin. „Gedanken? Wie soll man sich da viele Gedanken machen, sie taten mir furchtbar leid.“
Die Richterin fasst nach: Konnte man sehen, ob die Menschen erschossen wurden? Konnten Sie auf dem Wachturm riechen, dass dort Menschen verbrannt wurden? „Das habe ich nicht gesehen“, sagt Bruno D. – und dass es wohl nach Verbrennung gerochen haben müsse.
Es geht auch um die symbolische Wirkung
Die Staatsanwaltschaft hält Bruno D. vor, vom August 1944 bis zum April 1945 als Wachmann im KZ Stutthof „vorsätzlich anderen zur Begehung heimtückischer und grausamer Morde Hilfe geleistet“ zu haben. Auf Nachfragen der Richterin führt Bruno D. am Montag im Prozess aus, dass er weder zur „Hitler-Jugend“ hatte gehen noch Soldat hatte werden wollen.
Er sei aber eingezogen worden und aufgrund einer Untauglichkeit sei er nicht an die Front geschickt, sondern in sechs Wochen zum Wachmann ausgebildet worden. Als er schildert, wie er bei seiner Musterung nackt vor einem Militärarzt gestanden habe, sagt er: „So nackt wie die Häftlinge.“
Auch hier fasst die Richterin nach: Ob er verstehe, dass dieser Vergleich völlig unpassend und eine „Ohrfeige“ für Überlebende sei? „Es ist was anderes, auf jeden Fall. (…) Das darf man eigentlich nicht so vergleichen“, räumt der Angeklagte ein. Er betont, dass er kein Nationalsozialist gewesen sei. Bei einem Außeneinsatz habe er zwei Inhaftierten, die Arbeitsdienst leisten mussten, erlaubt, Fleisch von einem Pferdekadaver ins Lager zu schmuggeln.
Für Mehmet Gürcan Daimagüler, dem Rechtsbeistand einer 93-jährigen Nebenklägerin, geht es in diesem Verfahren nicht nur um die Taten von Bruno D., sondern auch um die symbolische Wirkung. „Mir tut der Angeklagte leid, aber mehr Mitgefühl habe ich für meine Mandantin“, sagt er. Hier sitze aber gewissermaßen auch der Staat auf der Anklagebank, sagt Daimagüler: wegen Strafvereitelung im Amt über Jahrzehnte. Am Freitag geht der Prozess weiter.
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