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Prozess gegen Italiens VerkehrsministerFreispruch für Matteo Salvini

Der Chef der rechten Lega geht als Sieger aus dem Verfahren hervor, in dem er wegen Freiheitsberaubung angeklagt war. 2019 hatte er als Innenminister wochenlang Rettungsschiffe mit Geflüchteten blockiert.

Matteo Salvini nach dem Freispruch am Freitagabend in Palermo Foto: Igor Petyx/reuters

ROM taz | Am Freitagabend verkündete das Gericht in Palermo das Urteil. Salvini war angeklagt, weil er im August 2019 – seinerzeit als Innenminister in der Koalitionsregierung der Lega mit den Fünf Sternen – wochenlang 147 Geflüchteten verweigert hatte, in einem italienischen Hafen an Land zu gehen, und ihnen so einen Zwangsaufenthalt an Bord des Schiffs Open Arms der gleichnamigen NGO beschert hatte.

Jenes Verbot war Teil der Kampagne, die Salvini aus der Regierung heraus gegen Mi­gran­t*in­nen und gegen die zu ihrer Rettung im Mittelmeer aktiven NGOs führte, unter dem Slogan „geschlossene Häfen“. Das damals verabschiedete „Sicherheitsdekret“ der Regierung trug Salvinis Handschrift, und unter Berufung auf jenes Dekret verfügte er im August 2019 das Verbot für die Open Arms, in italienische Hoheitsgewässer einzulaufen. Wenig scherte ihn die Tatsache, dass die Flüchtlinge an Bord über Tage hinweg unter prekären Bedingungen der Sommerhitze ausgesetzt waren.

Am Ende kippte die Justiz die Blockade; in einem ersten Schritt verfügte ein Gericht, sämtliche Minderjährige an Land zu lassen; wenige Tage später ordnete dann ein Richter an, dem Schiff müsse die Einfahrt in einen Hafen gestattet werden. Erst damit war dann am 20. August 2019 die Odyssee der Flüchtlinge beendet.

Für Salvini dagegen ging der Ärger los. Nachdem das Parlament der Aufhebung seiner Immunität zugestimmt hatte, erhob die Staatsanwaltschaft Palermo im April 2021 Anklage gegen ihn, und im gleichen Jahr begann der Prozess, in dem auch die NGO Open Arms als Nebenklägerin präsent war. Salvini habe gegen die Menschenrechte der Flüchtlinge verstoßen und seine Amtspflicht als Innenminister verletzt, dem Schiff einen „place of safety“, einen sicheren Hafen zuzuweisen, argumentierte die Anklage.

Salvini hielt dagegen, er habe bloß „Italiens Grenzen geschützt“, und außerdem hätte die spanische NGO die Flüchtlinge doch auch in einen spanischen Hafen bringen können. Auch am Tag der Urteilsverkündung ließ er verlauten, „immer wieder“ würde er so handeln wie im Jahr 2019. Zugleich griff er bis zuletzt die „kommunistischen Richter“ einer „politisierten Justiz“ an, die ihm das Verfahren überhaupt erst eingebrockt hätten. Diese Argumentation wurde auch von der gesamten seit 2022 regierenden Rechtskoalition unter der postfaschistischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mitgetragen.

Am Freitagabend ließ Meloni denn auch „große Befriedigung“ über die richterliche Entscheidung verlauten und ergänzte, damit zeige sich, wie „grundlos und surreal“ die Anschuldigungen gewesen seien. Wie immer in italienischen Prozessen bleiben bei der Urteilsverkündung die juristischen Erwägungen erst einmal unbekannt. Die Vorsitzende Richterin verkündete bloß den Freispruch, während die Gründe dafür erst mit der schriftlichen Urteilsbegründung frühestens in 30 Tagen öffentlich gemacht werden.

Schon jetzt teilte jedoch die NGO Open Arms mit, als Nebenklägerin werde sie Berufung gegen Salvinis Freispruch einlegen. Damit wird das Verfahren auf jeden Fall in die zweite Instanz gehen.

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3 Kommentare

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  • Tja, die Alberichsmäntel gehen nicht aus.

    Aber wir sollten jetzt nicht wutschnaubend nach Italien schauen - wir hatten ja schließlich auch einen Innensenator [in Hamburg] durch dessen Anordnungen Menschen unter der [Kotz-]Folter zu Tode gekommen sind. Und dieser Innnensenator ist auch völlig unbehelligt geblieben. Und Kanzler geworden.

    taz.de/Hamburger-F...idi-John/!5797300/

  • Gut dass wenigstens open arms Berufung einlegt. Schade das die Staatsanwaltschaft den Artikel nach dies nicht vollzieht, und damit dem Land Italien ein jegliche verfassungsrechtliche Rechtsstaatlichkeit aberkennt. Salvini hätte auch die Grenzen Italiens verteidigen können, wenn er die Schiffsbrüchigen an Land erst einmal untergebracht hätte. Doch diese Entscheidung von Salvini war nicht aus Überlegungen zur Landesicherheit erwogen, sondern allein politisch motiviert. Einfach Menschenverachtend, wie so vieles von Rechtsradikalen in Europa.

    • @Sonnenhaus:

      Mein Informationsstand ist so, das die Staatsanwaltschaft erst in Berufung gehen würde, bzw. darüber erst entscheidet, wenn die Begründung zum Freispruch vorliegt. Was laut Artikel in frühestens in 30 Tagen der Fall sein dürfte.

      Die NGO hat nur jetzt schon entschieden und verkündet, das sie auf jeden Fall in Berufung gehen wird, quasi unabhängig von der kommenden Begründung.