Prozess gegen IS-Rückkehrerin: Beredtes Schweigen
Eine Niedersächsin soll sich dem IS angeschlossen und den Mord an einem Kind nicht verhindert haben. Im Prozess sagte die Frau nun erstmals aus.
Dabei ist an diesem Mittwoch der Tag, von dem es hieß, die Angeklagte werde nun ihr Schweigen brechen. Zum ersten Mal in dem nun schon fast zwei Jahre dauernden Verfahren vor dem Oberlandesgericht München werde sich Jennifer W. ausführlich selbst einlassen, hatten die Verteidiger angekündigt. Tut sie auch, aber die 29-Jährige spricht nicht selbst, sondern lässt Ihre Aussage von der Anwältin Seda Başay-Yıldız verlesen.
Die Vorwürfe gegen Frau aus dem niedersächsischen Lohne wiegen schwer: Mord durch Unterlassen, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Folter, Versklavung, Menschenhandel.
Jennifer W. ist eine der sogenannten IS-Rückkehrerinnen, deutsche Frauen, die sich dem „Islamischen Staat“ angeschlossen hatten, IS-Kämpfer geheiratet hatten. Ein paar Dutzend von ihnen soll es geben. Nach und nach kamen viele von ihnen nach dem Niedergang der Terrororganisation wieder zurück nach Deutschland.
Auch der Ehemann steht vor Gericht
Im Zentrum der Anklage gegen Jennifer W. steht der Tod des jesidischen Mädchens Rania im Sommer 2015 im irakischen Falludscha. Dort lebte W., die sich dem IS im Jahr zuvor angeschlossen hatte, gemeinsam mit ihrem Mann. Das Mädchen Rania und ihre Mutter mussten dem Ehepaar als Sklavinnen zu Diensten stehen.
Nachdem Jennifer W.s Mann schon mehrmals mit Billigung oder sogar auf Geheiß seiner Frau gewalttätig gegen Mutter und Tochter geworden sei, soll es an einem Tag zwischen Juli und September 2015 erneut zu einem Wutanfall gekommen sein, so die Anklage.
Der Auslöser: Rania, das Mädchen, hatte auf einer Matratze eingenässt. Daraufhin soll Taha Al-J., Jennifer W.s Mann, das Kind im Hof an ein Fenster gefesselt und in der sengenden Sonne sich selbst überlassen haben. W. habe ihren Mann nicht davon abgehalten, so die Anklage. Mehr noch: sie soll tatenlos zugesehen haben, wie Rania verdurstete. Taha Al-J. steht seit einem Jahr in Frankfurt vor Gericht.
Die Tatumstände bestätigt W. am Mittwoch im Grundsatz, doch in den Details weicht sie an entscheidenden Stellen erheblich von der Schilderung der Bundesanwaltschaft ab. So sei es vor diesem Tag zu keinen Gewalttätigkeiten gegen die Mutter, Nora T., oder das Mädchen gekommen. Alle hätten sich grundsätzlich gut verstanden, das Essen geteilt. Der Vorfall selbst sei auch nur eine Sache von Minuten gewesen, nicht von einer halben oder gar elf Stunden, wie Nora T. in unterschiedlichen Vernehmungen gesagt habe.
Verteidigung zweifelt am Tod des Kindes
Und überhaupt: Was hätte sie denn tun sollen? Das ist die Frage, auf die die Verteidigung abzielen wird. Darüber hinaus haben die Anwältin Başay-Yıldız und ihr Kollege Ali Aydin Zweifel, ob Rania tatsächlich tot ist. Als das Kind ins Krankenhaus gebracht wurde, habe es zumindest noch gelebt. Und dann verliere sich seine Spur.
Ein Tod durch Verdursten jedenfalls sei ausgeschlossen, sagen die Anwälte, die auch bereits ein entsprechendes medizinisches Gutachten vorgelegt haben. Die Anklage stütze sich lediglich auf Hypothesen.
Kronzeugin macht widersprüchliche Aussagen
In ihrer Beweisaufnahme ist die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Reinhold Baier bislang nur mühsam vorangekommen. Große Hoffnungen hatte man auf die Aussage von Nora T. gesetzt. Die Mutter des Kindes war erst kurz vor dem Prozess durch Zufall ausfindig gemacht worden.
Elf Tage lang hörte man sie dann im Sommer 2019 an. Ihre Aussage jedoch war konfus und widersprüchlich und ließ das Gericht ratlos zurück. Was immer die Kronzeugin in ihrer Zeit als Gefangene des IS alles durchgemacht hat, es hat ganz offensichtlich tiefe, bleibende Spuren hinterlassen.
Im Gericht erkannte die Zeugin die Angeklagte zunächst nicht. Als der Richter sie fragte, wann ihre Tochter geboren worden sei, sagte sie, sie könne sich nicht erinnern. Auch nicht daran, wann das Kind gestorben sei. Das Kleid, das Rania am letzten Tag anhatte, schilderte die Mutter als hellblau, wenig später als rot. Auch ihre Angaben darüber, ob die Tochter direkt an Ort und Stelle oder erst im Krankenhaus gestorben sei, widersprechen sich.
Erschwert wiurde die Aussage durch Übersetzungsprobleme, da Nora T. einen anderen Dialekt spricht als die Dolmetscherin und zusätzlich einen Sprachfehler hat. Einmal erzählte T. noch, wie Jennifer W. ihr eine Pistole an den Kopf gehalten habe, als sie nach dem Tod der Tochter nicht habe aufhören können zu weinen. „Wenn du nicht aufhörst, werde ich dich umbringen“, habe Jennifer W. ihr gedroht.
Diese kann sich das alles angeblich nicht erklären. Sie wisse nicht, was Nora T. bei anderen Familien habe durchmachen müssen. Vielleicht vermische sich da manches in ihrer Erinnerung.
Von Sklaverei freilich spricht Jennifer W. ohnehin nicht. Nora T. sei ihr von ihrem Mann vorgestellt worden, als die Frau, die für ihn die Wäsche mache. Rania gehöre zu ihr. Sie glaube auch nicht, dass Nora T. die Mutter des Mädchens sei, sagt W. Nora habe ihr erzählt, sie habe Rania nur an sich genommen, weil sie keine Mutter mehr habe. Das Verhältnis zwischen den beiden sei auch recht distanziert, gar nicht innig gewesen.
Anwälte erwarten noch langes Verfahren
In ihrer Einlassung schildert Jennifer W. zuvor auch, wie sie zum Islam gekommen ist, wie sie schließlich nach langem Zögern tatsächlich nach Syrien und von dort weiter in den Irak gelangte. „Ich hatte nie das Gefühl, hierher zu gehören“, so lässt die Angeklagte verlesen.
Sie habe nie ein enges Verhältnis zu ihrer Mutter und dem Stiefvater gehabt, auch keine deutschen Freunde. Ihre Freunde habe sie stattdessen in der türkischen Community gefunden und verstärkt auch im Internet. Ihr Interesse für den Islam sei erwacht, sie habe sich eingelassen, zu beten begonnen und zu fasten, schließlich auch – zum Befremden ihrer Umwelt – den Niqab zu tragen.
Aus Deutschland wollte sie weg. Zweimal stand sie kurz vor der Hochzeit, einmal mit einem Türken, einmal mit einem irakischen Kurden, beide Male wird nichts daraus. In Videos sieht sie IS-Kämpferinnen, die mit Kalaschnikows schießen und über den Dschihad reden; sie ist beeindruckt.
Trotz angeblicher Zweifel an der Richtigkeit der Sache des IS habe sie sich dann von einer Freundin aus dem Internet überreden lassen, mit ihr nach Syrien zu gehen, so W. in ihrer Einlassung. Während die Freundin im letzten Moment einen Rückzieher macht, reist sie selbst am 29. August 2014 ab. Schließlich landet sie im syrischen Raqqa, verbringt Monate in einem Frauenhaus, heiratet zunächst einen IS-Kämpfer, doch die Ehe scheitert schon nach wenigen Wochen.
Um den Zuständen im Frauenhaus, in dem sie dann erneut landet, zu entgehen, heiratet sie gegen den Willen der Leitung des Frauenhauses schon bald heimlich einen Iraker, eben Taha Al-J., der als Koran-Vorleser für den IS arbeitet, und geht mit ihm nach Falludscha.
Die Verlesung von Jennifer W.s Einlassung soll in zwei Wochen fortgesetzt werden. Die Beweisaufnahme werde angesichts der neuen Aussagen nun noch einige Zeit in Anspruch nehmen, vermutet Anwältin Başay-Yıldız. Unter anderem werde man auch eine erneute Vernehmung Nora T.s beantragen, um sie mit den Aussagen der Angeklagten zu konfrontieren.
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