Prozess gegen Hamburger Multimillionär: Mordauftrag im Steakhouse?

Alexander Falk, vorbestrafter Unternehmer und Erbe, soll einen Mord in Auftrag gegeben haben. Die Anklage sickerte an Medien durch.

Alexander Falk geht durch eine Tür

Wirkt beim Prozess 2012 optimistisch: Alexander Falk Foto: dpa

BREMEN taz | Kennen Sie schon „Alexander Falk“? Nächste Woche beginnt die neue Staffel. Der reiche Unternehmer steht wieder vor Gericht – aber dieses mal nicht wegen Betrugs, sondern wegen Anstiftung zum Mord.

Ein wenig wirkt sie tatsächlich wie eine Netflix-Serie mit immer neuen Volten, die Geschichte von Alexander Falk. Schon vor dem mutmaßlichen Mordversuch hatte Alex Falks Leben eine besondere Dramatik: Der Sohn des Falk-Plan-Erfinders Gerhard Falk hatte den geerbten Straßenkartenverlag verkauft und mit den 25 Millionen Euro während des New-Economy-Booms Ende der 90er ein Internet-Dienstleistungsunternehmen aufgebaut.

Dessen Verkauf für spektakuläre 812 Millionen Euro machte Falk zu einem der 100 reichsten Menschen Deutschlands – und brachte ihn ins Gefängnis: Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn 2008 wegen Betrugs. Er hatte den Preis seiner Firma vor dem Verkauf an den britischen Konkurrenten durch fingierte Umsätze gesteigert. Das Strafurteil über vier Jahre Haft wegen Betrugs war bereits gefallen, ein großer Teil bereits über die U-Haft abgesessen, als sich Falk zum Mord entschlossen haben soll.

Laut Anklageschrift wollte er einen Anwalt umbringen lassen, der ihn in einem Zivilprozess auf Schadenersatz verklagte. Falk soll dafür auf Männer aus dem Hamburger Boxer-Milieu zurückgegriffen haben, die er in der U-Haft kennengelernt hatte. Eine Tonbandaufnahme, in der sich Falk nach dem Attentat auf Anwalt Wolfgang J. offenbar über den Beinschuss freut, belastet ihn zusätzlich.

Kritik an der Presse

Ein Teil der Faszination für den Fall entsteht durch die vielen bekannten Details: Die Anklageschrift ist an Medien durchgesickert, und so kann man sich ausmalen, wie Falk im Steakhouse den Mordauftrag vergibt, wie er die Belohnung von 200.000 Euro in einem Briefumschlag übergibt und wie er sich im türkischen Teesalon bei laufendem Aufnahmegerät um Kopf und Kragen quasselt.

Das Gericht ist darüber sehr unglücklich. Die Ermittlungsakten stehen nicht einmal den Schöffen komplett zur Verfügung. Für den Angeklagten sei die Situation äußerst belastend, heißt es aus dem Frankfurter Landgericht, die Presse greife in seine Grundrechte ein.

Um bei all der Aufmerksamkeit die Wahrheit zu finden, sind 18 Prozesstage vorgesehen, 20 Zeugen sind geladen. Genug zu klären gibt es, der Fall bringt viele Ungereimtheiten mit: Was hätte Falk mit dem Mord bezwecken sollen? Schließlich macht ein toter Anwalt noch keinen gewonnenen Zivilprozess. Warum wird bei einem Mordversuch dem Opfer aus nächster Nähe in die Beine geschossen? Bis Dezember soll das Gericht all diese Fragen geklärt haben.

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