Prozess gegen G20-Demonstrierende: Schöffe fliegt raus
Im Hamburger Rondenbarg-Prozess war gegen einen Schöffen ein Befangenheitsantrag gestellt worden. Er hatte sich über einen NDR-Bericht aufgeregt.
Ein zweiter Befangenheitsantrag hatte hingegen keinen Erfolg. „Die Ablehnung der Vorsitzenden Richterin wurde zurückgewiesen“, teilte Sven Richwin, einer der beiden Anwälte, der taz mit. Das Gericht bestätigte am Dienstag die Entscheidungen.
Im Hamburger Rondenbarg-Prozess geht es seit Anfang dieses Jahres um die mittlerweile sieben Jahre zurückliegenden Geschehnisse am Rondenbarg im Westen Hamburgs während des G20-Gipfels. Dort war es zu einer Auseinandersetzung zwischen Demonstrierenden und der Polizei gekommen, bei der Dutzende Gipfel-Gegner:innen zum Teil schwer verletzt wurden. Den beiden Angeklagten wird Landfriedensbruch vorgeworfen.
Ende Mai sagte dazu der damalige Einsatzleiter der Polizei als Zeuge aus. Der NDR berichtete darüber. Den Schöffen brachte das so in Rage, dass er sich daraufhin beim NDR über den Bericht beschwerte – er war ihm zu kritisch gegenüber der Polizei ausgefallen.
Vorsitzende Richterin nicht befangen
„Das löst bei den Angeklagten verständlicherweise Besorgnis aus“, sagte Richwin zur Begründung des Befangenheitsantrags. Aus Sicht des Verteidigers hat der Schöffe damit im laufenden Verfahren Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen versucht; er sei also im Verfahren nicht unvoreingenommen. Die dafür zuständige Kammer des Landgerichts folgte nun dieser Ansicht.
Abgelehnt hat sie hingegen den Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin: Sie war über die Beschwerde des Schöffen informiert worden, doch bestünden, anders als von den Verteidigern angeführt, keine Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit.
Der Schöffe wird nun durch eine Ersatzschöffin ersetzt, sodass der Prozess wie geplant am Donnerstag fortgesetzt werden kann.
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