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Proteste gegen rechten ProfessorThomas Rauscher isoliert sich selbst

Nach den rechten Twitterausfällen des Juraprofessors fordert die Leipziger Studierendenschaft seine Entlassung. Die Uni prüft rechtliche Schritte.

Hunderte Studierende protestieren in Leipzig gegen rassistische Ausfälle eines Professors Foto: dpa

Leipzig taz | Der Protest an der Universität Leipzig gegen ihren rechten Juraprofessor reißt nicht ab. Eine Woche nach den rassistischen Tweets ihres Juraprofessors Thomas Rauscher haben am Dienstagmorgen Hunderte Studierende der Uni Leipzig harte Sanktionen gefordert. „Wir fordern das Rektorat der Universität auf, die möglichen Disziplinarmaßnahmen gegen Professor Rauscher mit voller Härte umzusetzen“, forderte eine Rednerin der Initiative „Rauscher, rausch ab“, die dazu auch eine Petition auf der Plattform change.org gestartet hat. Auch der Lehrstuhl von Strafrechtsprofessor Hendrik Schneider distanzierte sich von den Äußerungen des Kollegen. „Rauschers Position ist an der Juristenfakultät nicht mehrheitsfähig“, sagte eine Mitarbeiter im Namen des Lehrstuhls. Auch Rauschers Position als Erasmusbeauftragter sei untragbar.

Am Montag vor einer Woche hatte Rauscher auf seinem privaten Account einen Artikel über rechte Demonstrationen in Polen mit den Worten kommentiert: „Polen: ‚Ein weißes Europa brüderlicher Nationen.‘ Für mich ist das ein wunderbares Ziel!“ Und am Dienstag twitterte er: „Wir schulden den Afrikanern und Arabern nichts. Sie haben ihre Kontinente durch Korruption, Schlendrian, ungehemmte Vermehrung und Stammes- und Religionskriege zerstört und nehmen uns nun weg, was wir mit Fleiß aufgebaut haben.“

Äußerungen, die Rauschers Studierende nicht hinnehmen wollten. Am Donnerstag dann störten Studierende Rauschers Vorlesung, Rauscher warf den Studierenden daraufhin „Nazi- und Stalin-Methoden“ vor. Ein Großteil der Anwesenden verließ nach dem Protest den Saal, Rauscher setzte seine Vorlesung fort. Mit ihrer Kritik an Rauscher sind die Studierenden nicht allein: Sachsens Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) kritisierte Rauschers „ausländerfeindliche Meinung“ scharf. Die Universitätsleitung kündigte disziplinarische Maßnahmen an: „Wir werden nun Untersuchungen einleiten und dienstrechtliche Schritte gegen Herrn Prof. Rauscher prüfen“, so das Rektorat. Die Universität Leipzig verurteile die neuerlichen Äußerungen von Rauscher ausdrücklich.

Doch für viele Studierende ist das ein Déjà-vu, über das sie nur bitter lächeln können. Schon Anfang letzten Jahres hatten Rauschers Twitterausfälle Proteste der Studierenden provoziert. Im Januar hatte er unter anderem getwittert: „Es ist natürlich, sich zu wehren, wenn die eigene Kultur untergeht. Die ‚Angst des weißen Mannes‘ sollte wehrhaft werden!“

Meinungsfreiheit als Privatperson

Dienstrechtliche Konsequenzen für Rauscher blieben damals aus. Er ist auch nach wie vor für Erasmus-Bewerbungen zuständig – gegen den Willen der Studierenden. Das Rektorat distanzierte sich zwar auch damals. Doch die Universitätsleitung verwies auf Rauschers Meinungsfreiheit als Privatperson. Auf seinem Account war kein Hinweis auf sein Amt. Rauscher lehrte und twitterte weiter, die Uni organisierte eine Podiumsdiskussion über Meinungsfreiheit. „Man sieht jetzt, dass diese Strategie nicht geklappt hat“, sagt ein Student. „Es hilft nichts, ihn danach auf ein Podium zu setzen, auf dem er sich als guter Rhetoriker verteidigt, und das war’s.“

Ein Podium soll es jetzt wieder geben, sagte Anna-Maria Müller vom Fachschaftsrat Jura der taz. Doch die Studierenden wollen sich diesmal sichtbarer und länger für den Protest gegen Rauscher organisieren als beim letzten Mal. „Wir wollen keinen Hype, der wieder abflaut, wenn das Thema aus den Medien verschwindet, sondern kontinuierliches Engagement“, sagt Müller. Die Initiative „Rauscher, rausch ab“ wird teils von Jurastudierenden, teils von linken Gruppen unterstützt. Freiwillige organisieren Ersatzveranstaltungen für Rauschers Übung. Die Onlinepetition und der Protest vom Dienstag sollen Aufmerksamkeit sichern, auch wenn sie letztlich folgenlos bleiben wird.

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Zwar hat Rauscher mittlerweile seinen Twitter-Account deaktiviert – loswerden wird die Hochschule den verbeamteten Professor kaum. „Mehr als eine Rüge werden Rauschers Tweets nicht nach sich ziehen“, glaubt der Dekan der Juristischen Fakultät, Tim Drygala. „Eine Entfernung aus dem Dienst ist illusorisch, da wohl im Dienst nie etwas vorgefallen ist.“ Dafür ist Rauscher in Leipzig zunehmend isoliert. Auch bei den KollegInnen der Fakultät.

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27 Kommentare

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  • Ich finde es krass, wie man die Opferperspektive so komplett ausblenden kann. Dieser Professor produziert mit seinen diskriminierenden Äußerungen, dass Europa und Deutschland "weiß" sei, eine große Menge an Opfern.

    Gleichzeitig müssen Studierende mit ihn in Kontakt treten über Erasmus, Vorlesungen, Seminare etc.

    Es wird häufig vergessen: Rassismus ist u.a. deshalb nicht hinnehmbar, da er Opfer produziert.

    Wenn sich jemand als Privatperson diskriminiert kann doch nicht mehr ausgeschlossen werden, dass diese Person das auch im Beruf macht.

  • Merke: Meinungsfreiheit gilt nur dann wenn es die "richtige" Meinung ist.

    Hast du eine andere, und bist noch so dumm diese öffentlich zu äußern, droht der der gesellschaftliche Exitus.

    Ins besondere an(geisteswissenschaftlichen) Unis sollte man einen weiten Bogen um alles machen was nicht mehrheitsfähig ist - sonst droht der soziale Tod, Entlassung und der öffentliche Pranger.

    • @Thomas_Ba_Wü:

      Rassismus ist eben keine „Meinung“, sondern eine Gesinnung/Ideologie, nach der Menschen aufgrund weniger äußerlicher Merkmale als sogenannte „Rasse“ kategorisiert und beurteilt werden. Wozu sowas führt, sollte eigentlich aus der Geschichte hinreichend bekannt sein.

      • @Rainer B.:

        q.e.d.

  • Also, nicht, dass ich es richtig fände dem Mann das Maul zu verbieten, aber als Beamter darf seine öffentliche Rede durchaus eingeschränt werden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es hier eine Rolle spielen soll, ob sein Twitter-Account nicht auf die Professur hinweist.

     

    Ich fänd es nicht richtig, aber durchaus, sein Disziplinarvorgesetzter darf ihn einschränken und ein Verfahren gegen ihn einleiten, gerade wenn infolge seiner Meinungsäußerung der Hochschulbetrieb gestört wird. Auch der Beamtenstatus und seine Bezüge können ihm bei grobem Verstoß mit entschprechendem Schaden aberkannt werden.

     

    Das Beamtentum kommt nicht ohne Kosten...

  • Die Studenten sind halt noch Studenten und können weder die Grundrechte noch die besondere Stellung eines Beamten/Professors ausreichend einschätzen. Man sollte ihnen das nachsehen.

    Die Führung der Uni wird wissen, was rechtlich möglich ist und was nicht. Und ich bin froh, dass wir das Grundgesetz haben, das auch Meinungen schützt, die ich nicht teile.

  • Mal wieder nichts verstanden. Bei uns gibt es Meinungsfreiheit. Dies bedeutet, dass auch Meinungen, die "nicht mehrheitsfähig" sind, geäußert werden dürfen. Die Mehrheitsmeinung darf auch in jeder Diktatur geäußert werden.

     

    Wenn jemand die Kolonialzeit ausblendet und meint, die Afrikaner wären an ihrem Elend (nur) selber schuld, so ist dies dumm. Es ist nicht schön, dumme Professoren zu haben. Es ist aber schlimm, wenn jemand nicht mehr Professor sein darf, wenn er eine nicht mehrheitsfähige Meinung vertritt. Merkwürdig, dass die taz da so wenig Geschichtsbewußtsein zeigt. Der Radikalenerlaß ist gar nicht so lange her und war ein Tiefschlag für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn nun die taz selbst über so einen Radikalenerlaß hinaus gehen möchte, ist schrecklich. Wenn niemand mehr demokratische Rechte verteidigt, so werden wir uns bald in einer Diktatur wieder finden. Geht in Euch und überlegt doch erst einmal, bevor Ihr eine Polemik lostretet.

    • @Velofisch:

      Die Demokratie - insbesondere in Deutschland - hat die Aufgabe, Minderheiten besonders zu schützen, aber eben niemals die Gegner der Demokratie - auch nicht dann, wenn diese als Minderheit erscheinen mögen.

      • @Rainer B.:

        Wer dem in einer Demokratie zu irgendwelchen Themen herrschenden Grundkonsens widerspricht, ist deshalb noch lange kein Gegner der Demokratie. Genau DAS ist Minderheitenschutz (wie ihn z. B. ein Erdogan offenbar nicht versteht).

         

        Gegner der Demokratie ist man erst, wenn man versucht, seiner Meinung mit undemokratischen Mitteln zur Herrschaft zu verhelfen. Das Absetzen von Tweets allein fällt NICHT unter diese Kategorie. Tweets sind im Gegenteil - bei aller inhaltlichen Beschränkheit - ein höchst demokratischer Weg der Meinungsverbreitung. Das hoheitliche Kaltstellen missliebiger Meinungsträger - bzw. die Forderung danach - kann man hingegen als demokratiefeindliche Vorgehensweise par excellence bezeichnen.

        • @Normalo:

          Rassisten sind per se Gegner der Demokratie - immer und überall.

          • @Rainer B.:

            Der Satz wird nicht wahrer dadurch, dass Sie ihn apodiktisch wiederholen.

             

            Demokratisch Einstellung heißt nur, jedem Menschen seine Teilhabe an der Herrschaft des Volkes zuzubilligen - nicht ihn zu mögen, nicht ihn für intelligent zu halten, nicht seine Hautfarbe oder seine Herkunft zu ignorieren. Rassismus ist daher per se nicht mehr und nicht weniger demokratiefeindlich als z. B. Sozialismus (oder jede andere Ideologie) - nämlich nur dann, wenn er Geltung VOR der Meinung der Massen beansprucht, und diesem Anspruch mit undemokratischen Mitteln nachkommt.

      • @Rainer B.:

        Herr Rauscher ist wohle ein Rassist, aber von einem formalen Feind der Demokratie habe ich hier nichts gelesen.

        • @Sonntagssegler:

          Rassismus und Demokratie sind unvereinbar.

      • @Rainer B.:

        Wenn Rauscher wenigstens in irgendeiner fragwürdigen Partei wäre oder bei komischen Spaziergängen erwischt worden wäre. Genau das war damals nämlich Voraussetzung für die Anwendung des Radikalenerlaß auf Lokomotivführer und Lehrer.

         

        All dies trifft auf Rauscher nicht zu. Er hat in seiner Freizeit - vermutlich auf seinem privatem Computer - ein paar Tweets losgelassen. Man kann ihm außer einer verachtenswerten Meinung offenbar gar nichts vorwerfen.

         

        Die Demokratie - in Deutschland wie anderswo - hat übrigens nicht die Aufgabe Minderheiten besonders zu schützen (Warum auch?). Sie hat aber durchaus die Aufgabe Einzelne vor Diskriminierung zu schützen - vor allem solche die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen.

         

        Und Gegner der Demokratie ist man auch nur wenn man bei Bestrebungen erwischt wird, diese abzuschaffen. Dazu braucht es handfeste Nachweise und diese zu beschaffen ist sogar recht schwierig. Darüber hinaus hat das BVG (in einer nach meiner Ansicht falschen) Entscheidung auch noch festgelegt, daß es keinen Handlungsbedarf gibt wenn das Vorhaben offensichtlich aussichtslos ist.

        Und damit widerspricht das Verlangen nach einer Diskriminierung oder Entlassung von Herrn Rauscher sowohl der aktuellen Rechtsprechung als auch wichtigen Grundsätzen der Demokratie. Genügend Selbstachtung vorausgesetzt sollte man so was einfach nicht tun.

        • @Werner W.:

          Wer glaubt, rassistische Ausfälle könnten irgendwie unter die Meinungsfreiheit fallen, der hat die deutsche Geschichte und der hat die Verfassung entweder nie verstanden, oder er scheißt einfach drauf.

          • @Rainer B.:

            Die Meinung ist also frei, solange es nicht die FALSCHE Meinung ist?

             

            Wir haben in Deutschland schon antifaschistische Eingriffe in die Meinungsfreiheit wie in keiner anderen Demokratie. Wenn sich anderswo in der EU oder in Nordamerika irgendwo Einer hinstellt und z. B. irgendeinen Quatsch von angeblichen mangelnden Verbrennungskapazitäten in Birkenau erzählt, wird man ihm vielleicht einen Vogel zeigen, aber in Deutschland - und NUR in Deutschland ist das ein Fall für den Staatsanwalt.

             

            Gerechtfertigt wird das NICHT mit der wilden These, dass bestimmte Meinungen keine Meinungen im Sinne der Meinungsfreiheit sind. Denn Meinungen sind sie nunmal. Aber unsere Geschichte erlaubt diesen schweren Eingriff.

             

            Und nun kommen Sie, und Ihnen reicht das nicht. Und ein Rassist verdient für Sie nicht mal, bürgerliche Freiheitsrechte zu bekommen. Das ist - in der Mittel-Zweck-Relation - ganz schön nah an dem, was Sie zu bekämpfen vorgeben, um ganz ehrlich zu sein.

            • @Normalo:

              s.o.

  • Schaut man sich hierzulande so einige Gestalten an, die über die Juristerei irgendwie doch noch in Ämter und Würden kommen konnten, graut es einem fürchterlich.

    Von Schill in Hamburg über Maik B. in Bayern, Richter Kabisch in Neubrandenburg bis hin zu Rauscher in Leipzig - die Liste extrem rechtslastiger Juristen ist lang.

  • Rauschers Äußerungen sind eindeutig rassistisch und damit verfassungsfeindlich. Ein solcher Mann darf und kann nicht Recht lehren, man sollte versuchen ihm seine Lehrbefugnis abzuerkennen.

  • Brüder im Geiste

     

    Zitat Prof. Rauscher: „‚Ein weißes Europa brüderlicher Nationen.‘ Für mich ist das ein wunderbares Ziel!... Wir schulden den Afrikanern und Arabern nichts. Sie haben ihre Kontinente durch Korruption, Schlendrian, ungehemmte Vermehrung und Stammes- und Religionskriege zerstört und nehmen uns nun weg, was wir mit Fleiß aufgebaut haben.“

     

    Für Hitler war die die französische Stationierung von „Negerhorden“ im Rheinland Anfang der 20er Jahre nichts anderes als Teil einer infamen Strategie der jüdisch-bolschewistischen Weltverschwörung mit dem Ziel, durch die „dadurch zwangsläufig eintretende Bastardierung die ihnen verhaßte weiße Rasse zu zerstören, von ihrer kulturellen und politischen Höhe zu stürzen und selber zu ihren Herren aufzusteigen“. Von Westen her drohe „ein gewaltiges, geschlossenes Siedlungsgebiet vom Rhein bis zum Kongo, ... erfüllt von einer aus dauernder Bastardisierung langsam sich bildenden niederen Rasse.“ ("Mein Kampf", S. 357)

     

    Frankreich stehe „heute an der Spitze der Verköterung Europas durch die Schwarzen ... und (ist) somit kaum noch als ein europäischer Staat zu betrachten, vielmehr als ein Ausläufer Afrikas, geführt von den Juden." (Alfred Rosenberg, Mythus des 20. Jahrhunderts, S. 647)

     

    Die Affäre um den aus Bayern stammenden Jura-Ordinarius Prof. Dr. Rauscher ist ein erneuter Beleg für die evidente Tatsache, daß die "White Supremacy"-Ideologie der AfD et tutti quanti kein isoliertes Phänomen sozial deklassierter Unterschichten in den Nachfolgeländern der DDR ist, sondern ihre doktrinalen Wurzeln in gewissen akademischen Eliten altbundesrepublikanischer Provenienz zu suchen sind. Respekt und Zustimmung für die protestierenden Studenten.

  • Es sollte aber nicht vergessen werden, dass sich Prof. Rauscher als Beamter zur Neutralität verpflichtet hat. Gerade mit dem Hintergrund, dass er als Hochschullehrer einen Bildungsauftrag ausführt, sollte man dies bedenken. Deswegen kann eine „falsche Meinung“ schon ein ausschlaggebender Punkt sein.

    Des Weiteren berufen Sie sich auf die Meinungsfreiheit des Professors, die ihm natürlich zusteht. Auf der anderen Seite sollte diese auch den Studenten zugestanden werden, denn nichts anderes passiert hier. Keiner der dort anwesenden Studenten wird in der Position sein, Herrn Rauscher wirklich entlassen zu können.

  • Rauschers Meinung ist zur Zeit sicher nicht mehrheitsfähig in Deutschland. Sicherlich gibt es gute Gründe, seine Haltung abzulehnen. Aber er ruft weder direkt noch indirekt zu Straftaten auf. Alles was er sagt, muss man in einer Demokratie aushalten können, und wenn es einem nicht passt, darf man ihm ja seine Argumente um die Ohren hauen. Aber dass Studenten beschließen, dass jemand entlassen werden muss, weil ihnen seine Einstellung nicht passt, kann ja wohl nicht wahr sein. Was soll das für eine Art von Demokratie sein, in der Berufsverbote wegen einer `falschen Meinung` verhängt werden?

    • @Greg:

      Schon seltsam wieviel die Studierenden aushalten sollen und wie natürlich im Vergleich Gesinnungsprüfungen in Vorlesungen und Klausuren erscheinen. Demokratie als Recht der Stärkeren, ihre Meinung durchsetzen zu dürfen?

    • @Greg:

      Ein "weißes Europa" kann es nur geben, wenn alles Nicht-Weiße...

       

      ...nun ja... ohne Straftaten wird man da wohl nicht weit kommen.

      • @benevolens:

        Rauschers "weißes Europa" kann auch einfach ein Identitätskonzept darstellen. Dann würde es genügen, Schwarze Positionen zu marginalisieren. Dazu brauchen Sie keine Strafaten zu begehen.

         

        Rauschers Positionen sind wirklich wage, alles kann man hineinintepretieren.

        • @rero:

          Wenn ich Sie richtig verstehe, lesen Sie statt "weiß" (oder schwarz) "richtig" (oder falsch). Oder wie soll man seine Hautfarbe als Identitätskonzept auffassen?

           

          Wenn man wie ich eindeutig die Hautfarbe heraushört, kann es keine weißen oder schwarzen Positionen geben.

           

          Ich finde hier nichts wage - ganz eindeutiger "nur-ohne-die-ists-schön-Rassismus", der zu Ausgrenzung und Schlimmerem auffordert.

    • @Greg:

      Das ist für Sie kein indirekter Aufruf: „Es ist natürlich, sich zu wehren, wenn die eigene Kultur untergeht. Die ‚Angst des weißen Mannes‘ sollte wehrhaft werden!“ ?