Protest gegen Flüchtlingsheim im Wald: Das Lager im Wald soll weg

Hamburg wird die Flüchtlingsunterkunft Nostorf-Horst in Mecklenburg ab September nicht mehr belegen. Initiativen fordern, das Camp ganz zu schließen

Geflüchtete empfinden die Unterbringung in Nostorf-Host als Lager Foto: dpa

HAMBURG taz | Es war wohl die letzte gemeinsame Aktion: Unter dem Motto „Ankerzentrum schließen!“ reisten am Sonntag Aktivisten aus Hamburg, Lüneburg und Mecklenburg zur Kundgebung vor das Erstaufnahmelager Nostorf-Horst. Noch sind auch 22 Geflüchtete aus Hamburg dort untergebracht, aber Ende September läuft die Belegung durch die Hansestadt aus. „Uns ist wichtig, dass die Menschen in Horst nicht vergessen werden“, sagt Hanna Berth von der Mecklenburger Initiative „Pro Bleiberecht“. Denn das Land hält an der Einrichtung fest. „Wir fordern, dass auch Mecklenburg-Vorpommern dort keine Asylsuchenden mehr unterbringt.“

Rein rechnerisch ginge das. Die Einrichtung in einer ehemaligen Kaserne der DDR nahe Boitzenburg hat zurzeit 192 Bewohner, wie der Sprecher des Innenministeriums Micheal Teich mitteilt. Insgesamt hat die Erstaufnahme 1.250 Plätze, von denen sich aber 850 nicht in der Einöde, sondern in der Zweigstelle Stern-Buchholz vor den Toren Schwerins befinden. Nur 447 davon sind belegt. Die 192 Bewohner aus Horst hätten dort also Platz.

Horst eigne sich gar nicht zur Unterbringung, findet Hanna Berth. „Monatelang in Mehrbettzimmer eingepfercht zu sein, sich nicht selbstbestimmt versorgen zu können – so was macht Menschen psychisch und physisch kaputt.“ Das größte Problem sei die abgeschiedene Lage. Auch gebe es keine Schulpflicht für die Kinder, zu wenig Sprachmittler und mangelhafte psychologische Unterstützung. Von diesen Mängeln berichteten Geflüchtete wiederkehrend bei den monatlichen Mahnwachen der Aktivisten.

Mit der jüngsten Gesetzesverschärfung, dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Anfang Juni, wird sich die Unterbringungszeit in Horst weiter erhöhen. „Früher konnten die Länder und Kreise auch Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, aus sozialen Gründen dezentral unterbringen“, berichtet die Linke-Landtagsabgeordnete Karin Larisch. „Das geht künftig nicht mehr.“ Sogar für die aussichtslosen „Dublin-Fälle“, wo Menschen über Drittländer wie Ungarn einreisten, die sie nicht zurücknehmen wollen, sehe das neue Gesetz – gegen das Flüchtlingsinitiativen klagen wollen – den Verbleib im Ankerzentrum vor.

Notlösung nach Rostock-Lichtenhagen

Auch Larisch war schon oft vor Ort und fordert, Nostorf-Horst zu schließen. „Eigentlich sollte es gar keine großen Unterkünfte geben“, sagt sie. „Aber wenn, dann wäre Stern-Buchholz der bessere Ort.“ Horst habe ohnehin eine schwierige Geschichte. Die Einrichtung sollte eine Übergangslösung sein, nachdem die in Rostock-Lichtenhagen 1992 vom Mob in Brand gesteckte Erstaufnahme „Sonnenblumenhaus“ schloss. Das ist bald 30 Jahre her. Man habe die Menschen aus dem Blickfeld geschaffen, sagt Larisch.

Die Stadt Hamburg kündigt ihre Plätze, weil sie genug eigene hat. Der Bedarf sei gesunken, heißt es. Auch gibt es am Stadtrand, in Rahlstedt, ein Ankunftszentrum, das nicht minder in der Kritik steht und seit Oktober quasi die Funktion eines Ankerzentrums übernimmt. Flüchtlinge, die eine „schlechte Bleibeperspektive“ haben, sollen bis zu sechs Monate in den Hallen bleiben.

In Mecklenburg-Vorpommern hat Nostorf-Horst die Aufgabe eines Ankerzentrums übernommen, ohne so zu heißen. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterzeichneten im April eine Vereinbarung dafür. Der Bund stellt mehr Personal, die Bundespolizei übernimmt die Abschiebung der sogenannten „Dublin-Fälle“, die laut Caffier 60 bis 70 Prozent der Asylsuchenden in der Einrichtung ausmachten. Diese und auch die Menschen, die wegen ihrer Herkunftsländer keine Bleibeperspektive haben, sollen künftig in Horst bleiben, bis sie abgeschoben werden. Alle übrigen Personen, sagt Teich, würden nach Identitätsfeststellung und Aufnahme des Asylverfahrens auf die Kommunen verteilt.

Karen Larisch, Linken-Abgeordnete

„Wir haben so viele leer stehende Gebäude in den Städten. Da frage ich mich, warum man das im Wald machen muss“

Eine komplette Verlagerung der Erstaufnahme nach Stern-Buchholz sei nicht möglich, weil es nur in Horst die dafür erforderliche Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebe, sagt der Ministeriumssprecher. Außerdem sei eine Unterkunft bereits ausgelastet, wenn nur 75 Prozent der Plätze belegt sind, da man nur dann die besonderen Belange von Müttern mit Kindern oder verschiedenen Ethnien berücksichtigen könne.

Laut Teich gibt es in Horst „keinen Anlass zur Kritik“, auch die Bewohner äußerten dies nicht, und es sei falsch, die Einrichtung als „Lager“ zu bezeichnen. Es gebe vom Malteser Hilfsdienst eine sehr umfangreiche Betreuung, die auch einen Friseur, ein World-Café und ein schulähnliches Angebot mit ehrenamtlichen Kräften umfasse.

Beratung hinter dem Zaun

„Die Malteser bemühen sich, das so erträglich wie möglich zu machen“, entgegnet Karen Larisch. Doch Horst sei einfach zu weit weg, der Kontakt zur Bevölkerung sehr schwierig. „Wir haben so viele leerstehende Gebäude in den Städten. Da frage ich mich, warum man das im Wald machen muss. Da kriegt man doch einen Lagerkoller.“ Die Mahnwachen würden von den Geflüchteten gut angenommen: „Die wollen da nicht sein.“

Auch der Hamburger Flüchtlingsrat war bisher alle zwei Wochen mit Rechtsanwälten vor Ort und darf – nachdem er 2016 eine Klage einreichte – in einem Containerraum vor dem Tor Beratung anbieten. „Doch es ist schwer, so an die Leute heranzukommen“, sagt Franz Forsmann vom Vereinsvorstand. „Die haben keine Information darüber, wie wichtig die Beratung ist.“ Die Betroffenen müssten schon vor der ersten Anhörung ihre Rechte kennen. Zudem müssten sie bei jedem Verlassen des Areals der Wache sagen, wo sie hingehen. Das schränke das Angebot ein.

„Wir wollen da rein, um die Leute direkt ansprechen zu können“, sagt Forsmann. Als NGO habe der Flüchtlingsrat nach der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 das Recht dazu. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies eine entsprechende Klage kürzlich ab und ließ auch keine Berufung dagegen zu. Gegen diese Nichtzulassung wiederum hat der Flüchtlingsrat Beschwerde eingereicht, berichtet die Anwältin Sigrid Töpfer. In Bayern habe ein Gericht die Berufung in der gleichen Frage zugelassen, wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

Auch wenn das Innenministerium den Standpunkt vertritt, dass die EU-Richtlinie bereits heute bei der Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden in Mecklenburg-Vorpommern „beachtet und gewährleistet“ wird. Die Erreichbarkeit von Anwälten und anderen Gästen sei gegeben, sagt Ministeriumssprecher Teich. Der Zugang zu weiteren Unterstützungsangeboten könne „jederzeit organisiert werden“.

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