Protest gegen Ausländerbehörde: Nur knapp geduldet

100 Menschen protestieren in Eberswalde gegen rassistische Praktiken in Brandenburger Ausländerbehörden. Sie wollen endlich Perspektiven.

Protestplakat mit demonstrierenden Menschen

Protest gegen die Eberswalder Ausländerbehörde Foto: Uta Schleiermacher

EBERSWALDE taz | Dienstags ist der Tag, an dem die Ausländerbehörde in Eberswalde bevorzugt Menschen einbestellt, um ihre Duldung zu verlängern. Das jedenfalls ist die Erfahrung der Initiative „Barnim für alle“, die daher zu einem Protesttag mit Kundgebung auf dem Platz zwischen Ausländerbehörde, Polizei und Grundsicherungsamt in Eberswalde aufgerufen hatte.

Manche müssten laut Initiative jede Woche oder alle zwei Wochen hinkommen, um eine Verlängerung für weitere sieben bis 14 Tage zu bekommen, bei anderen laufe die Duldung zwei, drei Monate. Unter den rund 100 De­mons­tran­t*in­nen ist auch ein junger Mann aus Tschetschenien. Seinen Namen möchte er nicht öffentlich machen. Er erzählt, dass er eine Ausbildung macht und trotzdem alle drei Monate seine Duldung verlängern lassen müsse. „Dafür muss ich jedes Mal einen Tag Urlaub nehmen“, sagt er, die Fahrt dauere jeweils eineinhalb bis zwei Stunden. Dabei könnte die Behörde ihm auch eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilen. „Die Menschen sind nicht gut dort drinnen, viele sind zu 100 Prozent Rassisten“, sagt er.

Laut Barnim für alle ist seine Situation kein Einzelfall: „Letzten Dienstag war ich von 9 bis 13 Uhr vor der Ausländerbehörde, und da habe ich mit 40, 50 Menschen gesprochen, die alle die gleichen Probleme haben“, sagt Yahya Mayna Zaor von der Initiative. „Wer diese kurzen Duldungen hat, kann in der Regel nichts machen: keinen Sprachkurs, keine Ausbildung, keine Arbeit“, sagt er und erzählt von einem Fall, in dem eine Person mehrmals bei der Behörde vorstellig wurde, mit der Bitte, seinen bereits ausgemachten Arbeitsvertrag zu genehmigen – ohne Erfolg. „Eine Duldung ist eine Pause – aber niemand kann in einer Pause leben“, sagt währenddessen eine Rednerin auf der Kundgebung. „Stop Duldung“ rufen die Anwesenden.

Viele der Red­ne­r*in­nen prangern rassistische Praktiken der Behörde an. „Die Angestellten machen rassistischen Druck und behandeln uns respektlos“, erzählt einer der Redner. „Ich habe es selbst oft erlebt: wenn wir nachfragen oder darum bitten, dass sie uns ein Formular oder einen Begriff erklären oder wenn wir sogar nur darum bitten, dass sie etwas langsamer sprechen, dann kommt oft nur: Ich bin nicht euer Lehrer, wenn ihr das nicht versteht, kommt mit einem Anwalt oder Sprachmittler“, sagt er. „Wir würden uns wünschen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort einfach offener und solidarischer auf uns zugehen und uns bei diesen Dingen helfen.“

Ein Geflüchteter nahm sich vor kurzem das Leben

Aziza Sharwe, eine junge Frau aus Libyen, die in Eberswalde lebt, spricht darüber, was dieses System mit den Menschen macht. „Wir sind von Abschiebung bedroht, und selbst unsere Kinder, die hier geboren sind, bekommen keinen deutschen Pass“, sagt sie. „Bis wann müssen wir so leben? Sollen auch unsere Kinder noch sich mit Duldungen herumschlagen?“ Sharwe erinnert in ihrem Redebeitrag auch an Salah Tayar, einen Geflüchteten aus dem Tschad, der im Barnim lebte und sich vor wenigen Wochen das Leben genommen hat. „Wir alle erleben die Situation so, wie Salah.“ „Ich habe Angst davor, dass noch mehr von uns in so eine Verzweiflung kommen und keinen anderen Ausweg sehen“, sagt sie.

Der Landkreis Barnim gibt auf Nachfrage an, Duldungen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen in der Regel für jeweils drei Monate zu verlängern, kürzere Zeiträume (in der Regel vier Wochen) kämen vor allem bei Menschen in Betracht, bei denen die zentrale Ausländerbehörde bereits „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ eingeleitet habe. Im Landkreis gäbe es derzeit keine Person, bei der die „Aussetzung der Abschiebung“ nur um eine Woche verlängert werden würde.

Die Ausländerbehörden unterstehen den Kommunen, die wiederum über Anwendungshinweise die konkrete Arbeit steuern könnten – und etwa auch bestimmen können, wie stark Ermessensspielräume ausgeschöpft werden. Ein Beispiel: vor fast genau einem Jahr, zu Beginn der Coronapandemie, schlug das Brandenburger Innenministerium den Ausländerbehörden vor, sogenannte „Notbescheinigungen“ zu verschicken. Diese „Hinweise zu Verfahrenserleichterungen im Zusammenhang mit der Pandemie“ sollen die weitere Gültigkeit von Ausweispapieren wie etwa Duldungen bescheinigen und so Besuche in den Behörden einschränken. Laut Innenministerium ist dieses Verfahren auch weiterhin möglich. Die Ausländerbehörden setzten dies nach Information des Brandenburger Flüchtlingsrats unterschiedlich um.

Die Behörde in Eberswalde gehört zu denen, die darauf bisher nicht zurückgegriffen hat und weiterhin auf Vorsprache und Verlängerung von Duldungen vor Ort besteht. Wie ein Sprecher des Landkreises auf taz-Anfrage mitteilte, sieht man solche Notbescheinigungen im Barnim als „Ultima Ratio“, da sie „nicht den Anforderungen der Aufenthaltsverordnung entsprechen, nicht an das Ausländerzentralregister übermittelt werden können und keinen gesteigerten Schutz vor Fälschung oder Verfälschung“ böten.

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