Programm gegen Artensterben: Vorsichtiger Wildbienenschutz
Der niedersächsische Landtag will die Wildbienen schützen. Aus Sicht der Umweltverbände ist der entsprechende Antrag aber zu unkonkret.
Wildbienen haben eine hohe Bedeutung für heimische Ökosysteme und die Landwirtschaft, da sie als Bestäuber fungieren. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft und die Versiegelung von Flächen gibt es jedoch weniger Nahrung und ihr Lebensraum schwindet. So steht es auch im Antrag von SPD und CDU.
Der Landtag hat mit dem Antrag die Regierung beauftragt zu prüfen, ob die Programme für Blühstreifen optimiert werden könnten und eine spätere Aussaat die Attraktivität dieser Programme für Landwirt*innen steigern könnte.
Außerdem soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass Privatleute weniger Pestizide ausbringen und und auf Schottergärten verzichten. Denn 15 Prozent der deutschen Vorgärten sind versiegelt, heißt es im Antrag – ein Problem für die Bienen.
Auf die Bauern angewiesen
Dirk Adomat (SPD-Fraktion), Mitglied im Umweltausschuss, hält die Optimierung vorhandener Projekte für den richtigen Weg. „Wenn wir wirtschaftlich alles aus dem Geld herausgeholt haben und wir merken, es reicht nicht, kann man natürlich nachlegen.“Adomat ist selbst Imker. „Wir sind auf einem sehr guten Weg, die Blühstreifen bringen wirklich etwas“, weiß er aus persönlichen Beobachtungen in der Natur.
Der Zeitpunkt der Aussaat der Blühpflanzen sollte aber überdacht werden: „Vor den Eisheiligen auszusäen, erschließt sich den Landwirten nicht.“ Und die brauche man in Sachen Bienenschutz, gerade im Agrarland Niedersachsen.
Die Fraktion der Grünen hat in der Landtagssitzung einen Änderungsantrag gestellt, dieser wurde abgelehnt. „Es ist peinlich, dass ausgerechnet die Landwirtschaft nicht im Antrag vorkommt“, sagte Christian Meyer, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Niedersachsens Ex-Agrarminister.
„Wir fordern, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für den Verbot von Pestiziden einsetzt“, sagt Meyer. Niedersachsen könne zudem Pestizid-Einsätze auf landeseigenen landwirtschaftlich genutzten Flächen verbieten. Auf anderen öffentlichen Flächen wie Parks sei die Verwendung seit eines Erlasses 2014 von Rot-Grün bereits verboten. Die neue Regierung habe aber diverse Ausnahmeanträge genehmigt.
Anreize für Ökolandbau und Brachflächen sowie die Einrichtung von Wasserschutzgebieten seien ebenso Mittel des Landes, dem Insektensterben entgegen zu wirken, sagte Meyer.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!