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Präventivmaßnahme gegen GefährderKabinett billigt Fußfessel

Das Kabinett beschließt eine Präventivmaßnahme gegen islamistische Gefährder. Wer den Aufenthaltsort wechselt, kann vom BKA kontrolliert werden.

Meist sind die Länder für die Überwachung von Gefährdern zuständig, das BKA will die Fessel trotzdem Foto: dpa

Berlin rtr | Islamistische Gefährder sollen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes. Das Bundeskriminalamt kann demnach einer Person, von der eine terroristische Gefahr ausgeht, dazu verpflichten, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Das BKA kann zur Abwehr einer Gefahr einer Person auch untersagen, sich ohne Erlaubnis von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort oder einem bestimmten Bereich zu entfernen.

Auf die Regelung zur Fußfessel hatten sich Innenminister Thomas de Maiziere und Justizminister Heiko Maas vor drei Wochen verständigt. Mit dieser und weiterer gesetzlicher Verschärfungen zogen sie Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche. Der Täter Anis Amri war von den Behörden als Gefährder eingestuft gewesen, die Behörden hatten ihn aber aus den Augen verloren.

Das BKA kann demnach eine Fußfessel verfügen, sofern für die betreffende Person keine Landespolizeibehörde zuständig ist. Allerdings werden die allermeisten der rund 550 Gefährder nach Landesrecht überwacht. De Maiziere hat die Bundesländer daher aufgefordert, in ihren Polizeigesetzen ebenfalls erweiterte Möglichkeiten für Fußfesseln vorzusehen.

Geplant ist, dass auch für verurteilte Extremisten eine Fußfessel vorgesehen werden kann. Maas hatte dazu Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Ob sich durch die elektronische Fußfessel schwere Straftaten verhindern lassen, ist umstritten. Bislang kommen sie in Deutschland meist zum Einsatz, um nach einer Haftentlassung zu kontrollieren, ob Bewährungsauflagen wie räumliche Beschränkungen eingehalten werden.

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6 Kommentare

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  • Vorbei mit dem Rechtsstaat, wo man nur bestraft werden kann, wenn man eines Verbrechens überführt wurde.

    Es sollen also Leute, die nach dem gusto des BKA potentiell gefährlich sind, mit Fußfesseln markiert werden. Wer wäre nicht potentiell gefährlich? Wann werden es einfach - wie in der Türkei - politisch unliebsame Menschen sein? Und was macht das mit diesen bisher nicht kriminellen Menschen (sie werden radikalisiert)?

    Eine sehr schlimme Entwicklung. Und irgendwie erinnert mich das an was, was ich mal im Geschichtsunterricht gehört habe. Gab's das nicht schon mal, dass Menschen einer unliebsamen Gruppe in Deutschland "markiert" wurden als solche? War das ein rosa Winkel, den sie an der Kleidung tragen mussten? Oder war's ein sechszackiger Stern? Helft mir mal. Wie ging das noch mal aus damals? Ach hätte ich nur mehr aufgepasst im Unterricht.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...einen Menschen, der nichts, aber auch überhaupt nichts getan hat zu überwachen, ist diktatorisch!

    • @81331 (Profil gelöscht):

      Ich stimme Ihnen zu

  • Ich frag mich, ob es immer hilfreich ist, wenn die wissen, dass sie überwacht werden - und ständig noch daran erinnert.

  • Na ja. Dann hätten wir ja im zugrundeliegenden Fall nachher elektronische Beweise dafür gehabt, dass Ami auf dem Weihnachtsmarkt war. Damit wäre dann allen geholfen...

    Falls man vorher eine seiner 14 Identitäten hätte finden können, um sie ihr anzulegen.

  • 3G
    36855 (Profil gelöscht)

    Ein Gefährder, ein Selbstmordattentäter läßt sich von einer Fussfessel von seinen Plänen abbringen? Guter Witz!

    Wenn er weiss, wie Bombenbauen geht, weiss er auch, wie er das Signal ausschaltet.

     

    Hier wird mal wieder eine Sicherheit vorgegaukelt, die es nicht gibt. Ist natürlich kostengünstiger, als alles andere.

     

    Warum kann man diese religiösen Dumpfbacken nicht einfach nach Hause schicken?

    Ach ja, dort will sie ja auch keiner.