Präventivgewahrsam für Klimaaktivisten: Sprangers Träume
Berliner Innensenatorin Iris Spranger will längeren Gewahrsam für Klimaaktivist:innen. Die Koalitionspartnern lehnen das entschieden ab.
In Berlins Polizeigesetz, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog), ist zum präventiven Gewahrsam geregelt, dass Personen „spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen“ auf freien Fuß zu setzen sind – eine unmittelbare richterliche Prüfung geht damit einher. Eine dem Gewahrsam folgende Inhaftierung für die begangenen Straftaten erfolgt nicht, „da die Identität der Beschuldigten ohne Weiteres feststellbar ist und keine Haftgründe vorliegen“, wie es in der Antwort der Justizverwaltung auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Björn Matthias Jotzo heißt.
Spranger aber schwebt nun vor, „das entsprechende Gesetz zu ändern“, also den sogenannten Präventiv- oder Unterbindungsgewahrsam zu verlängern, der darauf zielt, angenommene zukünftige Straftaten zu verhindern. Gleichwohl versucht sich die Innensenatorin als gemäßigt darzustellen, wenn sie über die Möglichkeiten des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes sagt: „Aber 30 Tage finde ich verfassungsrechtlich eher bedenklich.“
In Bayern wurde Ende Oktober gegen 33 Klimaaktivist:innen, die Straßen blockiert hatten, Gewahrsam von bis zu 30 Tagen angeordnet. Das hatte eine bundesweite Debatte über die Verhältnismäßigkeit dessen ausgelöst. In Berlin dagegen war erst mit einer Novelle des Asog 2021 die Maximaldauer von vier auf zwei Tage reduziert worden. Vor Spranger hatte Polizeipräsidentin Barbara Slowik gefordert, dies rückgängig zu machen. „Wir sind das Bundesland mit der kürzesten Gewahrsamsdauer“, sagte sie zur Welt.
Auch die Polizeigewerkschaft GdP sprach davon, dass vier, fünf Tage „den präventiven Handlungsrahmen spürbar erweitern“ würden. GdP-Landeschef Stephan Weh sagte zudem: „Wichtig wäre es, dass der aktuelle, aber auch ein zukünftiger Rahmen nach Asog dann auch mal entsprechend genutzt wird.“ Laut Slowik wurden in der aktuellen Protestwelle seit Anfang Oktober 37 Aktivist:innen einem Richter oder einer Richterin vorgeführt. In sieben Fällen sei der Gewahrsam für maximal zwei Tage beschlossen worden, in den anderen abgelehnt.
Ablehnung der Koalitionspartner
Aus der Linken kam die Ablehnung auf den Vorstoß mit aller Schärfe. Rechtspolitiker Sebastian Schlüsselburg sagte der taz: „Darüber brauchen wir gar nicht reden. Diese Gesetzesänderung wird es nicht geben.“ Spranger warf er vor, ihren Vorstoß mit dem konkreten Anlass der Klimaproteste zu verbinden, und sagte: „Sonderrecht gibt es nicht.“ Eine „Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte für alle“ lehne er ab.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen reagierte ebenso rigoros. Auf Twitter schrieb Vasili Franco: „Es wird in Berlin keine Verschärfung des Präventivgewahrsams geben. Freiheitsentzug ist das schärfste Schwert des Strafrechts, das gilt erst recht für eine Haft auf Verdacht. Ein Sonderstrafrecht für Klimaaktivisten ist rechtsstaatlich mit uns nicht zu machen.“
Unterdessen lässt sich seit Tagen ein verändertes Vorgehen der Polizei bei den Blockaden der Letzten Generation beobachten. Statt die Aktivist:innen von der Straße zu tragen, werden inzwischen vermehrt Schmerzgriffe angewendet. Viral ging ein Video einer Blockade vom vergangenen Mittwoch, das ein Gespräch eines Polizisten mit einer Aktivistin zeigt. Darin kündigt er an, einen „Handbeugehebel“ anzusetzen, der „unfassbare Schmerzen auslösen“ werde. Das mildere Mittel, das bisher routinemäßig zum Tragen kam, ist Wegtragen.
Auch der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader, spricht von einem Eindruck, dass die Polizei „deutlich rücksichtsloser vorgeht“, und nennt dies „bedenklich“. Laut eines Rechtsaufsatzes in der Legal Tribune Online verletze die Anwendung von Schmerzgriffen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der im Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt geregelt ist. Demnach sei die Maßnahme zu treffen, die den Einzelnen am wenigsten beeinträchtigt. Schmerzhafte Gewalt sei erst dann möglich, wenn Widerstand geleistet wird oder zu erwarten sei.
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