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Polizeigewalt gegen Senior*innenUnerwünschter Hausbesuch

Ein Notruf alarmiert die Hamburger Polizei – ein Einbrecher, so der Verdacht. Es folgt ein brutaler Übergriff auf über 60- und 70-jährige Senior*innen.

Empfängt man ungern als Gast in den eigenen vier Wänden: Polizeihund Foto: dpa

Hamburg taz | Wenn man über 60 Jahre alt ist und abends um 22 Uhr in seiner eigenen Wohnung sechs Polizist*innen und einem Polizeihund gegenübersteht, wird man vermutlich keinen Widerstand leisten. Jedenfalls keinen körperlichen. Genau das aber wirft die Polizei der über 60-jährigen Petra Vollmer und dem über 75-jährigen Hartmut Wehrstedt vor.

Am Abend des ersten Mai habe es an der Tür geklingelt und er habe geöffnet, erzählt Jan Allers in einem Youtube-Video. Allers ist ebenfalls über 60 und Hauptmieter der Etage in Hamburg-Altona, wo Vollmer und Wehrstedt wohnen. In dem Video sitzen sie gemeinsam mit der vierten Mieterin an einem Tisch mit karierter Tischdecke und schildern nacheinander den gewaltsamen Übergriff.

Eine Nachbarin hatte gegen 22 Uhr den Notruf alarmiert, weil sie am Fenster eine Taschenlampe flackern gesehen habe und einen Einbrecher vermutete. So bestätigt es der Polizeisprecher Holger Veh­ren auf taz-Anfrage. Das sagten auch die Beamt*innen zu Allers, als er ihnen die Tür öffnete. „Achso, das mit dem Licht war ich“, habe Allers geantwortet, „und ich bin hier der Hauptmieter.“ Nach einem kurzen „Geplänkel“, so Allers im Video, hätten die Polizist*innen ihn zur Seite geschubst und die Etage, die aus mehreren Wohneinheiten und einem Arbeitszimmer besteht, betreten.

Sie seien zielstrebig zum hintersten Zimmer gelaufen, das am weitesten entfernt von dem Fenster mit dem Flackerlicht liege, erzählt Petra Vollmer weiter. Sie habe sich vor das Zimmer gestellt, die Tür zugemacht und wütend gefragt, was das solle. „Sie sehen doch, dass hier kein Einbruch stattfindet“, habe sie zu den Polizist*innen gesagt. Alles sei hell erleuchtet gewesen. Eine Polizistin habe daraufhin die Tür wieder aufgeschlagen und ihren Kolleg*innen zugebrüllt: „Die hat mich mit der Faust geschlagen!“

Sie wollten sich in ihrer Wohnung nicht ausweisen

Zwei Polizistinnen hätten sich daraufhin auf Vollmer geworfen, ihr Gesicht auf den Boden gedrückt und ihr, die schrie, mehrfach in den Rücken geschlagen. In Handschellen hätten sie Vollmer, die nicht mal Schuhe getragen habe, durch den Flur und die Treppe nach unten gezogen, wo sie hingefallen sei.

Dass die Polizist*innen die Dame unter körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und gefesselt haben, bestätigt Polizeisprecher Vehren. „Immer wieder beleidigte sie die Beamten und ließ sich auf dem Weg zum Funkstreifenwagen unter anderem mehrfach fallen“, schildert er die Situation. Problematisch sei von Anfang an gewesen, dass die Personen in der Wohnung sich nicht ausweisen wollten. Sie seien den Polizist*innen immer wieder ins Wort gefallen, ein sachliches Gespräch sei nicht möglich gewesen.

Hartmut Wehrstedt bekräftigt im Video, dass er seinen Personalausweis nicht zeigen wollte. „Bei uns im Wohnzimmer gibt es keine Personalienkontrollen“, sagt er. Die Polizist*innen hätten ihn zu Boden gebracht, wobei er seine Brille verloren habe. „Ich hatte Nasenbluten und krabbelte am Boden herum, um meine Brille zu suchen.“ Er habe sie nicht gefunden und sei aufgestanden, um sich eine andere Brille zu holen. Daraufhin habe der Polizist ihm eine Ladung Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht.

Auch den Einsatz des Pfeffersprays in der Wohnung bestätigt Polizeisprecher Vehren: „Weil der Mann trotz einer Unterlassungsaufforderung immer wieder auf einen Beamten zugegangen war, wurde gegen ihn Pfefferspray eingesetzt.“ Auch Wehrstedt wurde gefesselt und ins Polizeiauto gebracht und zur Identitätsfeststellung auf die Wache gefahren.

Die beiden anderen Mieter*innen der Etage hätten sich noch in der Wohnung ausgewiesen. Gegen ein Uhr nachts brachte eine Angehörige die beiden Personalausweise zur Wache und die Senior*innen konnten gehen.

Keine Einbruchsspuren erkennbar

Muss man sich in seiner Wohnung ausweisen? Darauf antworten Jurist*innen: Es kommt auf die Situation an. Die Ausweispflicht verpflichtet Bürger*innen zum Besitz eines Ausweises. Auf Verlangen einer berechtigten Behörde wie der Polizei muss man sich ausweisen, „wenn es zur Gefahrenabwehr erforderlich ist“. So steht es im Polizeigesetz.

Ob die Gefahr, dass Einbrecher im Haus sind, hier bestand – darüber haben die Beteiligten unterschiedliche Ansichten. Ob das Verweigern der Identitätskontrolle in den eigenen vier Wänden einen so brutalen Einsatz rechtfertigt, bleibt eine andere Frage.

Körperlich haben wir keinerlei Widerstand geleistet, dazu sind wir überhaupt nicht in der Lage

Petra Vollmer, Mieterin in Hamburg-Altona

Zwar hätten die Beamt*innen keine Einbruchsspuren erkennen können, sagt Holger Vehren. Jedoch hätten sie auch nicht sicher sein können, dass die angetroffenen Personen die echten Mieter*innen oder deren Gäste waren.

Später, als die beiden Senior*innen bereits im Polizeiauto saßen, konnten die Beamt*innen „aufgrund der Gesamtumstände davon ausgehen, dass es sich auch bei ihnen nicht um Einbrecher handelte“. Die Personalienfeststellung sei dann aber trotzdem erforderlich gewesen – „für die einzuleitenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“.

„Da gruselt es mich“

Die Mieter*innen haben die Beamt*innen ihrerseits angezeigt: wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Verletzung der Infektionsschutzmaßnahmen.

Was ihr im Nachhinein noch Angst mache, sagt Petra Vollmer der taz: „Wie die Polizist*innen mit anderen Menschen umgehen.“ Sie selbst seien gut vernetzt und wüssten sich zu wehren – verbal und juristisch. „Körperlich haben wir keinerlei Widerstand geleistet, dazu sind wir überhaupt nicht in der Lage“, sagt sie. „Aber was machen die mit anderen, die sich nicht wehren können? Da gruselt es mich.“

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6 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Hat Polizeisprecher Vehren auch eine Einschätzung abgegeben, ob das Verhalten seiner Beamt*innen gerechtfertig gewesen sei?

  • An welcher Stelle kam der Hund zum Einsatz? Im Artikel ist darüber weiter nichts zu lesen.



    taz, bitte über die weitere Entwicklung dieses Falles berichten. Mal schaun, wie die Polizei aus der Nummer herauskommen will.

    • @Pia Mansfeld:

      Na ich bin bereit zu wetten dass alles eingestellt wird (sowhl die Anzeige der Polizei als auch die der Bewohner), spaetestens vor Gericht. Denn was soll ein Richter auch mit sowas machen? Aussage gegen Aussage, obwohl es so sein muss dass eine Seite nicht so die Wahrheit sagt, sehe ich jetzt nicht wie ein Richter feststellen kann wer das ist...

  • RS
    Ria Sauter

    Es gibt immer öfter Berichte über diese Vorfälle.



    Wenn dann das Wort "Polizeistaat" in den Mund genommen wird, kommt gleich die Verschwörungstheorie.



    Ich war über 10 Jahre bei einer NGO tätig und kenne das schon aus dieser Zeit.



    Da wurde einem Brillenträger aus "Versehen" die Brille heruntergerissen und draufgetreten, das war noch harmlos.

  • Ausweis besitzen müssen ist was anderes als Ausweis mitführen und vorzeigen müssen. Solange man im selben Bundesland gemeldet, in dem auch die Begegnung mit der Pomiliz passiert, können die Pomilizen auf das elektronische Melderegister zugreifen und mündliche Angaben überprüfen. Dann gibt's auch keinen Grund für Gewahrsam oder Beugehaft.



    Das war jetzt Beugehaft, oder?

    • @KnorkeM:

      Nein. Das Gesetz unterscheidet ganz deutlich zwischen Haft und Festnahme/Gewahrsam.