Polizeibeauftragte(r) in Berlin: Besetzung vergeigt

Es war ein zentrales Projekt der rot-rot-grünen Innenpolitik. Nun entscheidet die neue Landesregierung, wer unabhängiger Polizeibeauftragter wird.

Polizist, der die Linse der Kamera zuhält

Bürger sollen bei polizeilichem Fehlverhalten nicht immer den Kürzeren ziehen Foto: Fritz Engel/ Agentur Zenit

BERLIN taz | Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken, macht keinen Hehl aus seiner Empörung. Das sei zutiefst ärgerlich, „ich bin auch sauer“. Rot-Rot-Grün hat es vergeigt, einen unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten zu küren. Linke und Grüne werfen der SPD vor, die Entscheidung über die Besetzung des Postens aus wahltaktischen Gründen blockiert zu haben.

Die SPD bestreitet das. Der Streit um die Personalie ist nicht der einzige, der die Regierungskoalition kurz vor Schluss entzweit. Auch die Verabschiedung der Bauordnung und eines Teils des Mobiltätsgesetzes hat die SPD auf Eis gelegt (siehe Kasten).

Die Beschwerdestelle für Polizei und Bürgerangelegenheiten war ein zentrales Projekt der rot-roten-grünen Innenpolitik. Mehr noch: Für Linke und Grüne war sie ein Herzstück. Vier Jahre hatten sie mit der SPD um die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung gerungen. Ende 2020 schließlich, als das Gesetz das Parlament passierte, hatte es so ausgesehen, als nähme die Geschichte doch noch ein Happy End.

Rot-Rot-Grün hatte das im Bundesvergleich wohl fortschrittlichste Modell auf den Weg gebracht: Eine finanziell und personell großzügig ausgestattete unabhängige Beschwerdestelle für Polizei und Bürgerangelegenheiten mit weitreichenden Befugnissen. Eine langjährige Forderung der Bürgerrechtsbewegung schien endlich in Erfüllung zu gehen.

Mobilitätsgesetz Es war das zentrale verkehrspolitische Vorhaben der rot-rot-grünen Landesregierung, doch am Ende blieb es unvollendet: Die Verabschiedung der beiden letzten Punkte zu Wirtschaftsverkehr und Neuer Mobilität scheiterte Ende August im Parlament – unter anderem, weil die SPD der Reduktion von Parkplätzen zugunsten etwa neuer Ladezonen für den Wirtschaftsverkehr nicht zustimmen mochte. Etliche Lobbyverbände für die Verkehrswende waren entsetzt, jahrelange Arbeit sei nun „für die Katz“, hieß es etwa vom Verein Changing Cities.

Bauordnung Ökologischeres Bauen durch Dächer- und Fassadenbegrünung, mehr barrierefreier Neubau: alles vom Tisch. Die Novelle der Bauordnung kommt in dieser Legislatur nicht mehr, auch hier mauert die SPD, obwohl es sogar schon einen Senatsbeschluss gab. Die Bauordnung hätte auch zur Verringerung des CO2-Ausstoßes im Gebäudesektor beigetragen – anders kann Berlin seine Klimaziele bis 2030 kaum erfüllen. (taz)

Kein offenes Ausschreibungsverfahren

Hinter den Kulissen begann nun die Suche nach der Person, die die Beschwerdestelle leiten soll. Dem Menschen also, auf dem die Erwartung ruht, dass Bürger bei polizeilichem Fehlverhalten nicht immer den Kürzeren ziehen. Und dass polizeiinterne Beschwerden ernst genommen werden. Der Fehler war indes: Statt ein offenes und transparentes Ausschreibungsverfahren einzuleiten, machten die rot-rot-grünen Fraktionsspitzen die Stellenbesetzung zur ChefInnensache.

Nachfragen der taz nach dem Stand der Suche wurden von den drei Pressestellen im April uniso damit beschieden, man gebe zu vertraulichen Gesprächen und Personalangelegenheiten keine Auskunft. Die Verhandlungen seien sensibel, verlautete aus Koalitionskreisen, mehrere Namen von KandidatInnen lägen auf dem Tisch.

Richter vom Oberverwaltungsgericht

Namen, die zum Teil doch durchgesickert sind, hat die taz nie veröffentlicht, um den KandidatInnen nicht zu schaden. Am 18. August aber schrieb der Tagesspiegel: „Im Januar soll sich die Koalition nach einem SPD-Vorschlag auf einen Richter vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg geeinigt haben.“ Die innenpolitischen Sprecher von SPD, Grünen und Linken bestätigten das am Mittwoch gegenüber der taz. Gefragt, warum das Amt in der Zwischenzeit nicht mit dem Mann besetzt worden ist, gehen die Erklärungen aber auseinander.

Dem Linken-Abgeordneten Schrader zufolge hatten sich die drei Parteien um den 17. August herum zu einer Schlussrunde getroffen. Danach sei das Thema der Presse gesteckt worden. SPD-Fraktionschef Raed Saleh sei mit den Worten zitiert worden: Man werde so kurz vor Schluss keine wichtige Personalentscheidung mehr zur Wahl stellen. Der Polizeibeauftragte muss vom Abgeordnetenhaus gewählt werden.

„Die SPD ist von dem Projekt abgerückt“, sagt Schader. Er interpretiere das als Abschied von R2G. Von der SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey sei das mit Blick auf mögliche andere Konstellationen nach den Wahlen sehr wahrscheinlich so gewollt.

Die Linken hätten sich einen Kandidaten aus dem bürgerrechtlichen Lager gewünscht, sagt Schrader. Man habe sich dann aber „durchgerungen“, den Vorschlag der SPD mitzutragen, damit der Polizeibeauftragte die Arbeit noch in dieser Legislaturperiode aufnehmen könne.

Paket geschnürt

Dem Vernehmen ging es bei der Schlussrunde im August nicht nur um den Polizeibeauftragten, sondern auch um die Nachfolge für die ausscheidende Datenschutzbeauftragte und um das Transparenzgesetz. Grünen und Linken zufolge enthält das vorgesehene Transparenzgesetz zu viele Ausnahmeregelungen für die Bereiche Wissenschaft und Bildung. „Die Plagiatsvorwürfe im Fall Giffey wären so nie öffentlich geworden,“ sagt Schrader.

Man habe aus den drei Punkten versucht, ein Paket zu schnüren, sagt der grüne Innenpolitiker Benedikt Lux. „Wir wären bei dem Vorschlag für den Richter mitgegangen, wenn sich die SPD beim Transparenzgesetz und der Datenschutzbeauftragten bewegt hätte.“ Die Grünen hatten die ehemalige Grünen-Abgeordnete Anja Schillhaneck als Datenschutzbeauftragte vorgeschlagen. Man habe sich an Schillhaneck „nicht festgebissen“, sagt Lux. „Aber wenn der Polizeibeauftragte ein Mann wird, muss die Datenschutzbeauftragte eine Frau sein.“

Ein radikaler Polizeikritiker sei für die SPD auf dem Posten ein no go, weil er zu der Behörde nicht das erforderliche Vertrauen aufbauen könne, sagt Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD. Es habe aber durchaus Vorschläge von Grünen und Linken gegeben, „wo wir nicht gleich nein gesagt haben“. Zwei Kandidaten hätten aber nicht zur Verfügung gestanden, zwei Kandidatinnen hätten aus persönlichen Gründen abgesagt.

Ganz zum Schluss seien die Grünen dann mit dem Junktim gekommen: „Wir tragen den Richter mit, wenn ihr unsere Datenschutzbeauftragte mittragt.“ Beim Transparenzgesetz sei es ähnlich gewesen. Die Änderungsvorschläge seien gekommen, obwohl es schon eine Senatsvorlage gab. „Es war nicht so, dass sich alle bewegt haben und plötzlich wollte die SPD nicht mehr“, sagt Zimmermann.

Der SPD gehe es um Macht und nicht um Bürger- und Freiheitsrechte, schimpft Lux. Dass nun erst nach Wahl über die Stellenbesetzung entschieden werde, sei aber auch vertretbar. „Das Gesetz ist verabschiedet, es gibt eine Verpflichtung“, tröstet sich Schrader. Aber er weiß auch: „Die Wirksamkeit des Amtes steht und fällt mit der Person.“

Wenn die SPD wieder mitregiere, „werden wir uns für eine schnelle Besetzung des Postens einsetzen“, kündigt Zimmermann an. Ein unabhängiger Richter auf dem Posten sei optimal.

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