Rot-Rot-Grün in Berlin: Polizeibeauftragter ist auf dem Weg
Ein alter Traum könnte wahr werden: Rot-Rot-Grün bringt den Gesetzentwurf für einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten ins Parlament ein.
Seit Jahrzehnten schon fordern Bürgerrechtler und Grüne einen unabhängigen Polizeibeauftragten in Berlin. Mit ein bisschen Glück könnte er den Job noch in dieser Legislaturperiode antreten: Am Montag stellten die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen ihren Gesetzentwurf dazu vor. Diese Woche soll er ins Parlament eingebracht werden.
Es handelt sich aber nicht nur um einen Polizei-, sondern auch um einen Bürgerbeauftragten. Er soll Konflikte zwischen Bürgern und der Polizei oder der Verwaltung ausräumen, bevor diese „zu groß werden oder die Gerichte beschäftigen“, erläuterte Frank Zimmermann (SPD). Auch für Konflikte innerhalb der Polizei oder der Verwaltung sei er zuständig.
Der Beauftragte wird vom Abgeordnetenhaus auf sieben Jahre gewählt, ist nur diesem unterstellt und habe eine ähnliche Stellung wie die Datenschutzbeauftragte, erläuterte Niklas Schrader (Linke). „Das ist kein Grüßonkel“, betonte Schrader. Vielmehr sei er in der Lage, selbst Ermittlungen anzustellen und Akteneinsicht zu bekommen.
Zugleich betont Rot-Rot-Grün, dass der Beauftragte keine Maßnahme gegen die Polizei sei, sondern für sie. „Vorfälle wie die bleiverseuchten Schießstände bei der Polizei wären mit einem Beauftragten vielleicht schneller ans Licht gekommen“, sagte Benedikt Lux (Grüne). Zugleich soll strukturelles Fehlverhalten wie zum Beispiel racial profiling, also Überprüfungen von Menschen allein aufgrund ihres Aussehens, mit Hilfe des Beauftragten eingedämmt werden.
Menschen, die von einem möglichen Fehlverhalten durch Polizisten oder die Verwaltung betroffen sind, müssen sich mit Name und Anschrift an den Beauftragten wenden, können aber Vertraulichkeit einfordern, erläuterte Schrader den geplanten Ablauf. Der Beauftragte prüfe die Vorwürfe; bei einem „Anfangsverdacht“ kläre er weiter auf. Am Ende könne eine gütliche Einigung stehen oder der Weg zur Staatsanwaltschaft sprich zur Anklage beziehungsweise zur Dienststelle, wenn es um ein Disziplinarverfahren gehe.
Der Beauftragte soll außerdem eng mit dem Petitionsausschuss zusammen arbeiten und alle eingehenden Petitionen – pro Jahr derzeit zwischen 1.600 und 1.700 – erhalten. Vorbild für den Berliner Beauftragten ist jener in Rheinland-Pfalz.
Bisher kursiert noch kein Name
Bis der Beauftragte seine Arbeit aufnehmen kann, wird es aber noch mindestens ein Jahr dauern. Um möglichst eine breite Akzeptanz zu erreichen, sollen beim Gesetzgebungsverfahren viele gesellschaftliche Positionen einbezogen werden, etwa durch eine Anhörung. Läuft alles nach Plan, werde das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, hieß es.
Dann müssen bis zu 20 Stellen eingerichtet und ein geeigneter Kandidat – eine „Respektsperson“, so Zimmermann – für den Job gefunden werden. Gut möglich, dass dafür im Wahlkampfjahr 2021 kein Raum mehr ist.
Auch in drei anderen wichtigen sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben von Rot-Rot-Grün gibt es nun auch offiziell Bewegung. Beim Versammlungs- und das Abstimmungsgesetz habe man sich geeinigt; der Entwurf dazu werde derzeit verfasst, sagte Zimmermann. Und in Sachen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) komme der finale Entwurf „demnächst“.
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