Pläne zum Breitband-Ausbau: Digital vorwärtskommen

Digitalminister Wissing plant mit der Telekommunikationsbranche, wie der Netzausbau vorankommen soll. Die Länder müssen mitziehen.

Bunte Glasfaserkabel

„Bis 2030 wollen wir Glasfaser bis in jedes Haus“ bekräftigte Volker Wissing Foto: Imago

BERLIN taz | Nicht mehr Geld, sondern weniger Bürokratie – mit dieser Strategie will Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, den Breitbandausbau in Deutschland vorantreiben. „Bis 2030 wollen wir Glasfaser bis in jedes Haus“, bekräftigte er das Ziel der Bundesregierung nach einem Treffen mit Bran­chen­ver­tre­te­r:in­nen am Donnerstag.

Bislang schneidet Deutschland bei internationalen Bandbreitenrankings schlecht ab. So sieht das Analyseunternehmen Ookla die Bundesrepublik bei Festnetz-Breitbandanschlüssen Stand Februar 2022 auf Platz 43 von 180 Ländern. Auch der Breitbandatlas verzeichnet zahlreiche unversorgte Flecken.

Gemeinsam mit den Chefs des IT-Verbandes Bitkom und der Bundesnetzagentur skizzierte Wissing die geplanten Eckpunkte: So sollen unter anderem Genehmigungsverfahren für den Ausbau vereinfacht und digitalisiert werden. Neben dem klassischen Tiefbau sollen alternative Verfahren stärker zum Einsatz kommen, etwa das Tren­ching, bei dem die Glasfaserkabel in geringerer Tiefe im Boden verlegt werden. Weil die Genehmigungsverfahren auch Landesgesetze betreffen, sollen die Bundesländer bis Jahresende die entsprechenden Gesetze ändern – und etwa die Möglichkeit zum vorzeitigen Baustart von Mobilfunkmasten vor Erteilung der Baugenehmigung schaffen. Die Eckpunkte der Strategie sollen nun ausgearbeitet und vor der Sommerpause im Kabinett beschlossen werden.

Wissing ist nicht der erste Verkehrsminister, der eine bessere Internetversorgung verspricht. Bereits in den vergangenen Legislaturperioden wurden Förderprogramme aufgelegt und Ziele formuliert – um am Ende doch daran zu scheitern, die digitale Spaltung zwischen gut und schlecht versorgten Gegenden zu überwinden. Die Probleme waren vielfältig: Komplizierte Prozesse für die Beantragung führten dazu, dass Fördergelder nicht abgerufen wurden, Ak­teu­r:in­nen beklagten fehlende An­sprech­part­ne­r:in­nen, und Fördergelder wurden für die Vectoringtechnologie ausgegeben, die schon damals nicht mehr Stand der Technik war.

Eigentlich haben Ver­brau­che­r:in­nen bereits ein Recht auf eine Breitbandgrundversorgung. Allerdings arbeitet die Bundesnetz­agentur noch an einer Rechtsverordnung, die unter anderem die Geschwindigkeit konkretisieren soll. Die Behörde schlug kürzlich eine Mindestgeschwindigkeit im Download von 10 Megabit pro Sekunde vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die für zu gering: Er fordert für den Anfang eine Mindestgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekunde im Download.

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