Bundesnetzagentur plant Auflagen: Ein Stopf-Programm für Funklöcher
Die Bundesnetzagentur will Auflagen für Netzbetreiber deutlich verschärfen. Das soll die Lage für Nutzer:innen verbessern – und Konkurrenz fördern.
Die Bundesnetzagentur will dafür sorgen, dass bis zum Ende des Jahrzehnts nahezu alle Haushalte und Gegenden in Deutschland mit mittelschnellem bis schnellem mobilem Internet versorgt sind. So soll jeder der drei großen Netzbetreiber – Telekom, Vodafone und Telefónica – ab dem Jahr 2030 99,5 Prozent der Fläche der Bundesrepublik mit einer Geschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde im Download versorgen. Außerdem sollen sie ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Megabit pro Sekunde anbinden.
„Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage können gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorstellung der Pläne am Montag.
Die Auflagen sind Teil eines Entwurfs zum weiteren Vorgehen mit den Mobilfunkfrequenzen, den die Behörde am Montag vorgelegt hat. Ende kommenden Jahres läuft ein Bündel der aktuellen Nutzungsrechte aus. Zwei Optionen stehen dann grundsätzlich zur Disposition: Eine Möglichkeit wäre eine Versteigerung, wie sie in der Vergangenheit bereits mehrfach durchgeführt wurde. Die zweite Möglichkeit ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte.
Diesen Weg will nun die Bundesnetzagentur gehen und hat dafür eine Reihe von Auflagen formuliert. „Ambitioniert, aber angemessen“ seien diese, so Müller. Was er mit „ambitioniert“ meint, zeigt sich etwa bei den oben genannten Zahlen zur Flächenversorgung: Bisher bezogen sich solche Auflagen auf den Anteil der Haushalte – und nicht auf die Fläche. Dünn besiedelte Gegenden fielen damit bislang statistisch nicht ins Gewicht, sodass sich die Netzbetreiber nicht besonders um einen Ausbau bemühten.
Mehr Internet im Zug
„Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs“, sagte Müller. Weitere der geplanten Auflagen betreffen unter anderem die Internetversorgung an Schienen- und Wasserwegen sowie an Bundes- und Kreisstraßen.
Zudem sollen die drei großen Netzbetreiber dazu verpflichtet werden, der United-Internet-Tochter 1&1, dem Neuling unter den Netzbetreibern, die Mitnutzung bestimmter Frequenzbereiche zu erlauben. So könnte der Anbieter schneller wachsen und den Wettbewerb ankurbeln.
Bei den Auflagen handelt es sich zunächst um einen Entwurf. Bis Anfang Juli sind Unternehmen und Verbände dazu aufgerufen, sich zu den Plänen zu äußern. Eine Entscheidung will die Bundesnetzagentur dann im Herbst fällen.
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