Pläne für „Neuen Wehrdienst“: Pistorius kämpft weiter um Bundeswehrnachwuchs
Trotz Ampel-Aus will Nochverteidigungsminister Boris Pistorius die Vorbereitungen für sein Wehrdienstmodell „mit aller Kraft“ weiterlaufen lassen.
„Durch das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition ist mit einem Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu rechnen. Ungeachtet dessen sind wir angewiesen, die Parameter zur Einführung eines Neuen Wehrdienstes weiter auszuplanen und gemeinsam mit der Umsetzung zu beginnen“, heißt es in der „Weisung Nr. 1 Neuer Wehrdienst“, die der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Berlin vorlag.
Die Militärplaner:innen nennen konkrete Zielzahlen für den Aufwuchs einer deutlichen verstärkten Reserve der Bundeswehr – beginnend vom kommenden Jahr bis zum Jahr 2033. Pläne sehen vor, dass sie sich aus einem künftigen neuen Wehrdienst speist, der allerdings weiterhin freiwillig bleiben soll. In dem Schreiben wird gebeten, den Haushaltsbedarf festzustellen, Abläufe für Sicherheitsüberprüfungen oder auch eine Aussetzung zu prüfen und eine Wiedernutzung verfügbarer Infrastruktur zu untersuchen.
Am Morgen vor dem Scheitern der Ampelkoalition hatte das Bundeskabinett gesetzlichen Änderungen für die Einführung eines „Neuen Wehrdienstes“ in Deutschland zugestimmt. Pistorius beabsichtigt, wieder eine Wehrerfassung zu installieren und für junge Männer eine Auskunftspflicht über ihre Bereitschaft zum Wehrdienst einzuführen. Der Union gehen Pistorius' Pläne nicht weit genug. Über die Auskunftspflicht hinaus, will sie auch die Musterung für junge Männer verpflichtend machen.
Am Freitag hat sich auch der Bundesrat in erster Lesung mit dem Wehrdienstmodell befasst. Er stimme „mit der Bundesregierung überein, dass Deutschland sich auf die neue Bedrohungslage einstellen muss“, beschloss der Bundesrat. Denn es bedürfe „besonderer Anstrengungen, Verteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen“. Aufgefordert wurde die Bundesregierung, „bei allen Überlegungen zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes auch die Belange des Zivilschutzes hinreichend zu berücksichtigen.“
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