Pflegeskandal im Harz: Schwierige Patienten sediert
Im Prozess zum Pflegeskandal im Harz rechtfertigen sich Heim- und Pflegedienstleiterin. Außerdem spielt eine alte Stasi-Richtlinie eine Rolle.
In Braunschweig ist der Prozess um das Senioren- und Pflegeheim Haus Linde im Harz weitergegangen. Der Leitung wird vorgeworfen, Bewohner sediert, eingesperrt und kränker gemacht zu haben. Angeklagt sind der Inhaber des Heims Ralf S. (60), seine Ehefrau Iris S. (63) sowie die ehemalige Heimleiterin Kathrin G. (51) und die ehemalige Pflegedienstleiterin Angela F. (59). Letztere haben sich am Donnerstag zum ersten Mal geäußert. Genauer gesagt: Sie haben ihre Anwälte Einlassungen vorlesen lassen. Beide Frauen fühlten sich psychisch nicht in der Lage, Nachfragen des Gerichtes zu beantworten.
Zuvor gab es aber noch einen kleinen historischen Ausflug: Der Vorsitzende Richter Pedro Serra de Oliveira hatte noch ein paar Anmerkungen zum Selbstleseverfahren zu machen. Das Selbstleseverfahren dient dazu, Aktenbestandteile und Urkunden in das Verfahren einzuführen, ohne sie komplett im Gerichtssaal vorlesen zu müssen. Es soll Prozesse beschleunigen, macht für die Öffentlichkeit aber auch vieles intransparent.
In diesem Fall ordnete der Richter die Lektüre einer sehr speziellen Urkunde an: der berüchtigten Stasi-Richtlinie 1-76 aus der DDR, in der Zersetzungsmaßnahmen gegen politische Gegner beschrieben werden. Ihn haben verschiedene Vorgänge in den Akten an diese psychologischen Maßnahmen erinnert, bekundet Serra de Oliveira.
Es gebe darüber hinaus Anhaltspunkte in der Biografie der Angeklagten Iris S., die auf eine gewisse Nähe zum SED-Regime schließen lassen. Deshalb müssen jetzt alle Prozessbeteiligten die Richtlinie studieren. Dies sei möglicherweise relevant für die Frage der Tatherrschaft, erklärte der Vorsitzende.
Angeklagte erzählt von schwierigen Bewohner*innen
Iris S. ist die Ehefrau des Heiminhabers Ralf S., sie war auch seine Alleinvertretungsberechtigte und spielte bei den täglichen kleinteiligen Kontrollen des Ehepaars gegenüber den eigenen Angestellten eine wesentliche Rolle.
Von Stasi-Methoden war vor Gericht aber erst einmal nicht weiter die Rede. Die Stoßrichtung der Verteidigung der angeklagten Heim- und der Pflegedienstleiterin war eine andere. Sie lautete: So viel haben wir gar nicht falsch gemacht.
Zunächst verlas Rechtsanwalt Ardian Berisha eine Erklärung seiner Mandantin, der angeklagten Pflegedienstleiterin Angela F. (59). Die schildert vor allem, wie schwierig der Umgang mit den zum größten Teil schwer dementen Bewohnern war.
Bewohner, die immer wieder „verreisen“ oder „zur Arbeit gehen“ wollten. Durch fremde Zimmer geisterten, Treppen auf- und abgingen und dabei Gefahr liefen, sich etwas zu brechen; das Pflegepersonal bissen, anspuckten oder traten, weil sie sich nicht sauber machen lassen wollten; nicht essen wollten, weil sie Angst hatten, vergiftet zu werden; dafür dann mit Geschirr und Besteck um sich warfen.
Heimleitung soll erheblichen Druck ausgeübt haben
In all diesen Fällen habe sie lediglich die Bedarfsmedikation gegeben, die vom Arzt verordnet worden sei – und zwar nach bestem Wissen und Gewissen, um Schaden von den Bewohnern abzuwenden.
Sie sei dabei davon ausgegangen, dass die erforderlichen Genehmigungen vorlagen und die Angehörigen beziehungsweise Betreuer informiert worden seien. Letztere hätten ja auch aus den Apothekenrechnungen ersehen können, was dort in welcher Menge gegeben worden war.
Ähnlich argumentierte der Verteidiger der Heimleiterin Kathrin G. (51). Auch sie wehrt sich gegen den Eindruck, hier seien Bewohner sediert worden, um den Heimalltag leichter zu machen und die „Lauffreudigkeit“ zu unterbinden. „Lauffreudig“ sei ja kein positiver Begriff, liest der Anwalt vor. Der Begriff beschreibt viel mehr einen Erregungszustand, der immer auch zu Gefährdungen führen könne.
Wie die Pflegedienstleiterin verweist auch G. auf den Fall eines Bewohners, der nach dem Absetzen der Medikamente im Winter halbnackt das Gelände verlassen habe und dann mit einem großen Polizeieinsatz inklusive Hubschrauber gesucht werden musste. Dass es den Bewohnern nach dem Betreiberwechsel wesentlich besser ergangen ist, wie es die Staatsanwaltschaft dargestellt hatte, bezweifeln beide.
Auch rechtlich glauben sie sich auf der richtigen Seite, immerhin haben Schreiben von Betreuungsrichtern am Amtsgericht vorgelegen, in denen klargestellt wurde, dass eine sedierende Medikation, die im Rahmen der normalen Therapie und Behandlung verordnet wurde, nicht genehmigungspflichtig sei. Das gilt nur, wenn sie ausschließlich als freiheitsbeschränkende Maßnahme eingesetzt wird.
Was beide allerdings auch andeuten: Das Heiminhaberpaar habe erheblichen Druck ausgeübt. Nicht nur durch die ständigen Kontrollanrufe. Auch vor Ort habe man sehr viel Wert darauf gelegt, dass alles immer ordentlich und sauber zu sein habe, auf keinen Fall sollte es nach Urin riechen.
Wenn es einmal nicht so war, habe es Dienstbesprechungen gegeben, die „nicht lustig“ waren. Bei Problemen wurden die beiden Frauen auch in ihrer Freizeit regelmäßig angerufen, hätten eigentlich sieben Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen.
Ob die Betreuung der Bewohner immer so sach- und fachgerecht war, wird das Gericht nun mit weiteren Zeugen ergründen müssen. Geladen sind Berufsbetreuer und Angehörige. Doch die erste Zeugin, eine Berufsbetreuerin aus Salzgitter, konnte sich an vieles nicht erinnern, hatte sich die Akten ihrer Schützlinge vorher nicht noch einmal angesehen, war auch nur drei bis vier Mal im Jahr zu Besuch im Heim. Aber dabei sei ihr eigentlich nichts Negatives aufgefallen.
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