das wichtigste
: Peter Hartz verurteilt

Ex-VW-Personalvorstand erhält wie abgesprochen wegen Untreue und Begünstigung Bewährungsstrafe

BRAUNSCHWEIG taz ■ Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz bleibt von einer Gefängnisstrafe verschont. Das Landgericht Braunschweig verurteilte gestern den 65-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen oder insgesamt 576.000 Euro. Nach dem Urteil von Richterin Gerstin Dreyer soll Hartz durch 21 Taten bei Volkswagen rund 2,6 Millionen Euro veruntreut und dem damaligen VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert zugeschanzt haben. Die Staatsanwaltschaft betonte, Hartz habe Volkert durch Sonderboni regelrecht „gekauft“, und zwar „ohne messbare Gegenleistung“. Hartz hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, um dem Gefängnis zu entgehen.

Im Braunschweiger Gerichtssaal herrschte gestern seltene Einigkeit zwischen allen Beteiligten. Das schließlich verkündigte Strafmaß entsprach der bei Prozessbeginn vereinbarten Obergrenze und genau der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Egon Müller widersprach in seinem Plädoyer der Forderung der Staatsanwältin ausdrücklich nicht.

Gericht und Anklage führten als strafmildernd das Geständnis von Hartz ins Feld, dass er nicht vorbestraft sei und vor allem dass er sich durch die Zahlungen an Volkert nicht selbst bereichert habe. Er habe sich ein allgemeines Wohlwollen des mächtigen Betriebsrats sichern wollen, sagte Richterin Dreyer. Hartz gilt als Schlüsselfigur der VW-Affäre um Schmiergeldzahlungen und Lustreisen für Betriebsräte. Er war im Sommer 2005 nach Bekanntwerden der Affäre zurückgetreten. JÜRGEN VOGES

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