Personalräte in der Bundeswehr: Wahlkampf mit Hindernissen
Die Personalratswahlen in der Armee könnten ungültig sein. Benachteiligte das Verteidigungsministerium unbequeme Kandidaten?
Ausgangspunkt war ein Interview mit dem Chef des Deutschen Bundeswehrverbands (DBwV), das im April auf der Internetseite der Armee erschien. Die Redaktion fragte unter anderem, warum die Beschäftigten bei den Wahlen Anfang Mai für den DBwV stimmen sollten.
Wie die taz berichtete, protestierte ein Konkurrenzverband dagegen. Er sprach „von Einflussnahme auf das Wahlverhalten“, da er auf der Seite nicht um Stimmen werben durfte. Seine Vermutung: Das Ministerium bevorzuge den DBwV, da dieser selten Kritik äußere. Bundeswehrverband und Ministerium widersprachen. Dennoch schaltete sich Staatssekretär Gerd Hoofe ein und ordnete an, dass vor der Wahl weitere Interviews mit allen teilnehmenden Gewerkschaften und Verbänden erscheinen.
Das Ministerium wollte damit nach eigenen Angaben seiner „Neutralitätsverpflichtung“ gerecht werden. Allerdings: Für freie Listen, die ohne Verbände im Rücken antraten, gab es keine Interviews.
Ein betroffener Kandidat für den Hauptpersonalrat kopierte daher die Interviewfragen in ein Textdokument und ergänzte sie mit eigenen Antworten. Unter anderem schrieb er, seine Liste sehe sich „als kritische Beobachterin der großen Verbände, die durch ihre Nähe zu politischen Parteien nicht mehr unabhängig sind“.
Mail ins Ministerium
Das Dokument schickte er mit der Bitte um Veröffentlichung an die Redaktion von Bundeswehr.de. Von dort ging die Mail an den Pressestab des Ministeriums, der wiederum das Büro des Staatssekretärs informierte und fünf Stunden später antwortete.
„Nach Rücksprache beim zuständigen Fachreferat muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden kann“, heißt es in der Mail, die der taz vorliegt. Eine Sprecherin begründet die Absage damit, dass freie Listen anders als Verbände und Gewerkschaften „nur für die Wahl zu einem oder wenigen“ Personalratsgremien innerhalb der Bundeswehr kandidierten und nicht flächendeckend antreten.
Aber ist das Grund genug, die freien Kandidaten im Wahlkampf zu benachteiligen? „Der Hinweis auf Verbände und Gewerkschaften, denen die Möglichkeit der Präsentation eingeräumt wird, dürfte den Ausschluss freier Listen sachlich nicht rechtfertigen. Das Gesetz sieht eine solche Privilegierung bestimmter Wahlvorschläge durch die Dienststelle bei der Wahlwerbung nicht vor“, sagt Michael Kröll, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Chancen für Wahlanfechtung?
Da das Gesetz „sittenwidrige Beeinflussung“ verbietet, könnte die Wahl nun angefochten werden. Vor Gericht kommt es dann auf Details an: Entscheidend ist laut Kröll, ob die Interviews das Ergebnis zumindest theoretisch beeinflussen konnten. „Das ist etwa dann nicht anzunehmen, wenn sie nachweislich von keinen Wahlberechtigten zur Kenntnis genommen wurden oder die freien Listen die Wahl gewonnen haben.“
Das Ergebnis der Wahl zum Hauptpersonalrat wird voraussichtlich am Mittwoch verkündet. Schneiden die freien Listen gut ab, hat das Ministerium Glück. Verlieren sie die Wahl, bleibt es spannend: Die Kandidaten haben dann nicht nur Grund zur Wahlanfechtung. Sie könnten vor Gericht auch recht bekommen.
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