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PatchworkfamilienImpfungen mit Stiefpapas Segen

Es gibt sie immer öfter, doch das Familienrecht kennt keine Patchworkfamilien. Das schafft praktische Hürden: beim Arzt, auf Reisen. Die Grünen wollen das ändern.

Mama, Papa, zwei Kinder? Nicht unbedingt Alltag in heutigen Familien. Bild: dpa

BERLIN taz | Immer wieder gibt es Szenen wie diese: Sabine K. steht am Check-in, sie will mit ihrer Tochter und der Tochter ihres Lebensgefährten nach Spanien in den Urlaub fliegen. Michael und sein Sohn sind schon dort, sie wollen „ihre Frauen“ in drei Stunden abholen. Aber gerade weiß Sabine K. nicht, ob sie überhaupt ins Flugzeug steigen kann. Denn für ihre „Stieftochter“, für die Sabine seit Jahren wie eine zweite Mutter ist, hat sie kein Papier, das bestätigt, dass sie mit dem Kind reisen darf. Das muss vom Vater oder von der biologischen Mutter unterschrieben sein.

Patchworkfamilien, wie Sabine K. und ihr Freund eine sind, haben heute keine rechtliche Absicherung. Im Alltag stehen oft vor ganz praktischen Hürden: Kann ein sozialer Vater beim Kinderarzt einer Impfung zustimmen, darf er beim Elternabend etwas mitbeschließen? Darf die soziale Mutter ihr „neues“ Kind selbstverständlich aus der Kita abholen und für die Schule Entschuldigungszettel unterschreiben? Bislang ist die Patchworkfamilie, eine aus nicht mehr bestehenden Beziehungen neu zusammengewürfelte Konstellation, im Familienrecht nicht vorgesehen.

Dabei gibt es immer mehr Kinder, die in solchen Verhältnissen groß werden. Jede dritte Ehe wird heute geschieden, viele Paare heiraten gar nicht erst. Etwa jedes vierte Kind wächst laut „Familienreport 2010“ nicht mit beiden biologischen Elternteilen auf, und für jedes zehnte Kind gibt es eine neue Mutter oder einen neuen Vater. In 5.000 sogenannten Regenbogenfamilien wachsen rund 6.600 Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf. Zusammenleben mit Kindern ist heute vielfältiger denn je. Das sollte auch gesetzlich geregelt werden, fordern jetzt die Grünen: Soziale Elternschaft müsse rechtlich anerkannt werden. Daher erarbeiten die Grünen gerade einen Gesetzentwurf für ein „Institut Elterliche Mitverantwortung“. Erste Ideen dazu sollen am Donnerstag in Berlin vorgestellt werden.

Das Kindeswohl im Vordergrund

Danach sollen alle PatchworkerInnen, im Höchstfall aber vier Personen – die beiden leiblichen Eltern und deren neue PartnerInnen – die soziale Elternschaft auf dem Familiengericht beantragen können. Das Gericht prüft, ob die „gemeinsame soziale Elternschaft“ dem Kindeswohl dient. Ist das so, bekommen die Erwachsenen eine Art Familienpass. Der kann dann am Flughafen, in der Kita oder beim Arzt vorgezeigt werden. Die „soziale Elternschaft“ wird nur erteilt, wenn alle Beteiligten das wollen.

Bei Familienverbänden trifft der Grünen-Vorstoß auf Zustimmung. „Das würde die Situation Betroffener erleichtern“, sagt Barbara König, Geschäftsführerin vom Zukunftsforum Familie.

Mit dem neuen „Institut“ sollen „Dinge des Alltags“ geregelt werden, sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Ausnahmen: Namen, Religion und das Aufenthaltbestimmungsrecht sollen die leiblichen Eltern vorgeben dürfen. Können der biologische Vater oder die biologische Mutter nicht mehr für das Kind sorgen, beispielsweise durch Krankheit, Unfall oder Tod, soll das Kind beim sozialen Elternteil bleiben können. Das ist bislang ausgeschlossen.

Schwierig wird es beim Erb- und Unterhaltsrecht. Darf der biologische Vater beispielsweise seinen Kindesunterhalt kürzen, wenn seine Exfrau einen neuen Mann hat, der auch finanziell für sein neues soziales Kind sorgt? „Das ist eine der kompliziertesten Fragen überhaupt“, sagt Ingrid Hönlinger, demokratiepolitische Sprecherin der Grünen. Um das zu klären, will die Fraktion ein Gutachten in Auftrag geben.

Im Sommer will die Fraktion ihr Papier mit Familienverbänden debattieren und es im Herbst beschließen.

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14 Kommentare

 / 
  • DR
    Dr Renate Winter

    Wahrscheinlich haben die Initiatoren eine ganz bestimmte Klientel vor Augen:Rechtsanwälte,die Einnahmen benötigen und (meist) Frauen,die vergessen haben,daß sie den Vater ihrer Kinder selbstbestimmt ausgewählt haben?!

    Möglicherweise ist es auch nicht hinreichend bekannt,daß in Deutschland immer noch der Abstammungsgrundsatz Geltung hat und sowohl UN-Konvention als auch Grundgesetz dem KIND!!gleichwertige Bindung an VATER und MUTTER gesetzlich garantieren.Wir sind nicht in der Baumschule wo man Äste ersetzt.!

    "Alleinerziehend" sind nur Witwer und Witwen-das Scheitern von Paarbeziehungen ist PRIVATSACHE.Sonderregelungen für den "Aktuellen" bedarf es deshalb nicht,denn mit einer simplen Vollmacht können Probleme vermieden werden!

  • TS
    Thomas Sochart

    Dann muss man auch sehen, das sich viele Stiefväter nicht wirklich für das Kindeswohl interessieren. Erste Priorität ist die Zufriedenheit der Mutter. Das Kind ist dann eher ein Mittel zum Zweck, um sich eine sexuelle Belohnung zu sichern. Wenn der Mann das Kind als Anhängsel der Mutter betrachtet, wird er geneigt sein, alle Wünsche der Mutter abzunicken, damit es im Bett funktioniert.

  • BM
    Bögelein Matthias

    Mein bekannter hörte von einem Grünen die wollten das als Gag mal bringen um Stimmen zu haschen*g--- die mütterlobby aufreißen ***

     

     

    Meine neue Freundin möchte auch ein Sorgerecht für meinen Sohn weil er so niedlich ist und Sie ihn schnuckig findet.

     

    Wenn Sie mich verletzt könnte Sie sich auch gut vorstellen alle 14 Tage mit dem Kind Umgang über das Wochenende zu haben und würde dies auf jeden Fall beantragen.

    Doch was nun ich habe meinen Sohn ja schon alle 14 Tage am Wochenende! Müsste nun dann ich oder ex auf WE verzichten also die Mutter vom Sohn? Was wenn sich nun noch der neue von der Mutter trennt und der ebenfalls Umgang beantragt? Sehe ich dann meinen Sohn nur noch alle vier Wochen? Wird der Unterhalt dann durch drei geteilt? Wie wird das gerechnet? Müssen dann alle ex Partner und Partnerrinnen auch Alimente zahlen. Können ja leicht ein Haufen zusammenkommen, meine Mutter ist sehr lebendig und wechselt häufig die Betten/Partner! Jo ich finde das lustig

  • TS
    Thomas Sochart

    Sorgerecht zu Dritt wird nicht funktionieren. Der Vorschlag läuft letztlich darauf hinaus, das Sorgerecht des Vaters auszuhebeln. Neben dem Verwaltungsaufwand würden neue Konflikfelder entstehen. Was ist, wenn der Freund der Mutter z.B. einer Impfung zustimmt und es gibt einen Impfschaden? Diese Art grüner "Familienpolitik" schadet letztlich unserer Umwelt. Inzwischen kann man sagen, das NABU und Greenpeace mehr für die Umwelt tuen, als die Grünen.

  • NV
    Nichterziehender Vater

    Wann wird in der taz endlich auch das Unwort "Alleinerziehend" in Anführungszeichen gesetzt.

    1. Es ist nicht vereinbar mit dem Kindeswohl, denn um ein Kind zu erziehen braucht man ein ganzes Dorf.

    2. Es ist nicht vereinbar mit der Wohlverhaltenspflicht nach BGB, da ALLES zu unterlassen ist, was die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigen könnte.

    3. Es ist frauenfeindlich, da ca. 95% aller Trennungskinder aus biologistischen Gründen bei der Mutter leben. Dies sind meistens Frauen, die stark sein müssen und Unterstützung durch den Vater (der selbstverständlich nur derjenige sein kann, aus dessen Samen das Kind hervorgegangen ist) und die Gesellschaft benötigen. Was Sie nicht benötigen ist Viktimisierung oder die vor vielen Jahren mal fortschrittliche und heute menschenrechtsverachtende Partei "Die Grünen".

  • TS
    Thomas Sochart

    Es gibt Frauen, die brauchen jedes Jahr einen neuen Mann. Das soll aber nicht heißen, das die Kinder jedes Jahr einen neuen Vater brauchen.

  • O
    Oliver

    Das läuft ja langsam darauf hinaus, dass die Kinder nach der Geburt abgegeben werden und der Staat nach Kindeswohlinteresse entscheidet, was mit dem Kind passiert.

     

    Wer will in dieser Unfreiheit noch leben? Wie nennt man dieses Gesellschaftsbild? Kapitalistischen Sozialismus? Ich weiß es nicht.

  • KI
    Kinder in familiärer Beliebigkeit

    Da sind sie wieder, die Grünen mit ihrer Politik GEGEN Kinder, welche eine Mutter und einen Vater haben. Ach wären die PolitikerInnen doch auf den Gedanken gekommen, dass die elterliche Verantwortung (Sorgerecht) gewollt nicht beliebig verteilt wird. Das Recht auf Erziehung war doch im Grundgesetz für die leiblichen Eltern vorgesehen?

     

    Anstatt sich dafür einzusetzen, dass dieses Grundrecht der Kinder auf Mutter und Vater auch gelebte Wirklichkeit bleibt, folgt erneut ein Fußtritt gegen die Rechte der Kinder auf ihre Mütter UND Väter. Wann wollen die Grünen die leiblichen Väter der Kinder schützen? Das wäre doch mal ein überraschendes Signal. Na gut, dann eben kein Kreuz auf dem Stimmzettel der Grünen, es gibt ja noch die Piraten.

  • N
    Nochmal

    "Denn für ihre „Stieftochter“, für die Sabine seit Jahren wie eine zweite Mutter ist, hat sie kein Papier, das bestätigt, dass sie mit dem Kind reisen darf. Das muss vom Vater oder von der biologischen Mutter unterschrieben sein."

     

    Das ist auch richtig so! Schließlich sollten die (leiblichen) Eltern auch wissen, wo sich ihre Kinder so aufhalten.

     

    Meistens fühlen sich die neuen Partner eher als "Mutter" oder "Vater", sind es aber definitiv nicht. Was nicht heißt, dass die Kinder und Erwachsenen sich nicht gut verstehen - im Gegenteil. Aber das tun die Kinder ggf. auch mit guten Nachbarn, weiteren Verwandten und Freunden der Eltern oder gar Angestellten der Familie etc.

     

    Das Familienrecht bzw. das Sorgerecht umfasst neben den Rechten auch Pflichten und Verantwortung.

     

    Nach dieser Idee würde sich lediglich der Kreis der "berechtigten" Erwachsenen vergrößern und wohl auch die familienrechtlichen Probleme insgesamt ;-)

     

    Selbst Großeltern und andere nahe Verwandte und Freunde benötigen das ausdrückliche Einverständnis der Sorgeberechtigten, wenn sie mit dem Enkelkind, der Nichte oder dem Patenkind verreisen möchten oder es gar von der Schule abholen möchten.

     

    Rechte können derzeit bereits vielfältig übertragen werden! Man muss nur vorausschauend daran denken und darüber kommunizieren ;-)

    Dieses "Institut" soll wohl eher wieder ein Freibrief werden für solche getrennten Elternteile, die mit dem anderen Partner nicht mehr Kommunizieren möchten, oder?! Also auch wieder für genau die Wähler, die am liebsten keinen Unterhalt mehr zahlen möchten...und das sind sicher nicht wenige ;-)

     

    P.S.: Die Erweiterung der Gesundheitssorge finde ich dabei noch den heikelsten Punkt für diese Idee des "Instituts". Lehrer dürfen beispielsweise heutzutage noch nicht einmal auf einer Klassenfahrt Zecken entfernen - auch nicht mit Erlaubnis der Eltern! Impfungen frei (!) veranlasst durch neue Partner - das geht gar nicht! Und soll auch gar nicht gehen.

  • J
    @Jörn

    Auf den Punkt getroffen!

     

    Genauso kann es allerdings auch den (biologischen) Müttern gehen:

     

    Der Vater hat eine neue Partnerin, die von Anfang an der Meinung ist, dass sie jetzt die Mutter der Kinder sei und den Vater dazu animiert sich doch endlich richtig und ordentlich um die Kinder zu kümmern. (Das verfliegt dann auch oft schnell wieder, wenn die Neue doch nicht die Richtige zum dauerhaften Glück war, sondern kurzzeitig nur ein bisschen Familie spielen drin war. Dann darf sich doch die Mutter wieder um alles (unangenehmere) kümmern und dauernd zur Verfügung stehen. Kinder wirken bei Vätern anscheinend oft Attraktivität steigernd. Dann muss dieser sich mal kurz als den sorgenden Familienvater ausgeben und schon ist die neue im Boot oder äh Bett ;-))

     

    Kenne ich aktuell sogar öfter...

  • J
    Jörn

    Wenn der Vater der Kinder langsam dank europäischem Menschenrechtsgerichtshof nicht mehr rechtlos gestellt ist, muss als Gegengewicht der Partner der Mutter die gleichen Rechte erhalten.

    Das Prinzip ist das gleiche: Möglichst die Beziehung zwischen Kind und Vater torpedieren, damit der neue Mann der Mutter den bisherigen Vater möglichst geräuschlos verdrängen kann. Darunter leiden in erster Linie die Kinder und daneben auch die Väter.

     

    Die angeblichen Probleme in der Praxis gibt es nicht. Über Vollmachten kann das geregelt werden, was tatsächlich nötig ist.

     

    Eine rückwärtsgerichtete Schnappsidee der Grünen. Damit wird den Kindern der Mann als "Vater" vorgesetzt, den die Mutter gerade als "Vater" sehen will. Ein Rückfall in die Zeiten vor dem gemeinsamen Sorgerecht!

  • AP
    Andere Probleme

    Hier ein paar Tipps, um welche Probleme sich die Grünen ansonsten kümmern könnten:

     

    - Recht auf die eigene Geschlechtsbestimmung

    - Rechte für behinderte Eltern

    - Nichteinführung der gläsernen "Gesundheitskarte"

    - Rücknahme des Glühglampenverbots

    (siehe auch http://www.bulbfiction-derfilm.com/ )

    - Einhaltung des Verbots von Rüstungswaffen

    - Änderung der "Hartz IV-Gesetze" hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen

    - Änderung der Stellung und v.a. der Finanzierung der christlichen Kirchen in Deutschland (siehe auch Carsten Frerk: Violettbuch Kirchenfinanzen

    Wie der Staat die Kirchen finanziert )

     

    u.v.m.

  • H
    Horsti

    Für diese 10% aller Minderjährigen, die mit Stiefeltern zusammenleben, haben die GRÜNEN also Lösungen parat. Man würde sich den gleichen grünen Ehrgeiz für leibliche Väter wünschen.

  • GN
    Grüne noch wählbar?

    "Danach sollen alle PatchworkerInnen, im Höchstfall aber vier Personen – die beiden leiblichen Eltern und deren neue PartnerInnen – die soziale Elternschaft auf dem Familiengericht beantragen können. Das Gericht prüft, ob die „gemeinsame soziale Elternschaft“ dem Kindeswohl dient. Ist das so, bekommen die Erwachsenen eine Art Familienpass. Der kann dann am Flughafen, in der Kita oder beim Arzt vorgezeigt werden. Die „soziale Elternschaft“ wird nur erteilt, wenn alle Beteiligten das wollen."

     

    Wer entscheidet denn, ob das dem Kindeswohl dient, wenn nur einer der beiden leiblichen Eltern, dies beantragt?

     

    Das riecht doch nach noch mehr Rosenkrieg! Sicher: "Zum Wohle des Kindes". Davon gibt es doch auch jetzt schon genug.

     

    Was wollen Die Grünen denn noch alles "zugunsten der Kinder" ändern? Die Änderung des Unterhalstrechtes war ja auch schon so ein Ding (Immer die aktuelle, meist jüngere Frau erhält Unterhalt für die Betreuung der gemeinsamen Kinder). Nun soll auch noch die neue Gattin des Juristen entscheiden, welche Impfungen das Kind ihres Mannes bekommen soll?

     

    "Bei Familienverbänden trifft der Grünen-Vorstoß auf Zustimmung. „Das würde die Situation Betroffener erleichtern“, sagt Barbara König, Geschäftsführerin vom Zukunftsforum Familie."

     

    Das kann ich mir sehr schwer vorstellen! Erleichtern würde das wohl nur den dann möglichen Kampf um die neue "Mutter- bzw. Vaterschaft" vor Gericht.

     

    Wenn alle beteiligten sich einig sind, ist auch heute schon alles möglich. Dies wäre nur ein weiteres Instrument, noch mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, vor Gericht "das Wohl des Kindes" einzuklagen. Und dass das bekanntermaßen immer sehr anstrengend für die Beteiligten, also auch die Kinder ist, ist, müsste sich eigentlich herum gesprochen haben. Genau die, die mehr bei andernleuts Kindern mitreden möchten und sich als (bessere) Eltern profilieren möchten, werden sich wohl auch die Beschlussvorlage ausgedacht haben.

     

    Reine Klientelpolitik! Für mich sind die Grünen wirklich bald nicht mehr wählbar: Gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen, mit der Kirche und anderen Lobbys verbandelt, mit immer seltsameren politischen Ansichten, an ihren Posten klebend... und nun auch noch so eine Idee.

     

    Schade, die Grünen waren in meiner Jugend mal "unsere" Hoffnung, auf ein anderes Leben in Deutschland. Mittlerweile sind sie so etabliert wie CDU und SPD damals.