Partei verklagt den Verfassungsschutz: AfD versucht den Gegenangriff
Die AfD verklagt den Verfassungsschutz, weil dieser die rechtspopulistische Partei zum „Prüffall“ erklärt. Dort gibt man sich gelassen.
Die Partei habe vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine Unterlassungserklärung verlangt, sagte Hartwig. Damit soll der Behörde verboten werden, die AfD weiter als „Prüffall“ zu bezeichnen. „Diskreditierung“ und einen „massiven Eingriff“ in die Parteienfreiheit nennt das Hartwig. Bis Freitag habe das Bundesamt Zeit zu reagieren. Tut es das nicht, will die AfD mit einer Feststellungsklage vor ein Verwaltungsgericht ziehen.
Die Partei bereitet zudem eine Anzeige gegen Verfassungsschutzchef Haldenwang wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ vor, weil das vertrauliche Prüfgutachten seines Amts über die AfD einzelne Medien erreichte. Seine Partei habe das Gutachten indes bis heute nicht, sagte Hartwig. Deshalb habe man auch einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
Gegen die inhaltlichen Vorwürfe klagt die AfD bisher nicht. Vorerst wolle man das Gutachten einsehen, erklärte Hartwig. „Wo dies nachvollziehbar ist, werden wir die Dinge abstellen. Wo nicht, werden wir auch dagegen klagen.“ Aber: Hier dürfte es für die Partei schwierig werden. Über Wochen hatte der Verfassungsschutz öffentliches Material über die AfD zusammengetragen.
Verfassungsschutz hatte mit Klage gerechnet
Heraus kam das 436-seitige Gutachten, das die Partei schwer belastet: Vor allem Geflüchtete und Muslime würden in der Partei pauschal abgewertet, mit der Garantie der Menschenwürde sei dies „unvereinbar“. Zitiert werden Äußerungen bis hoch in die Parteispitze. Verwiesen wird auch auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das erklärte die Partei genau deshalb für verfassungsfeindlich, weil ihr Konzept die Menschenwürde missachte.
Im Verfassungsschutz gibt man sich denn auch „gelassen“. Dort hatte man mit Klagen der AfD gerechnet. Erst am Mittwoch hatte sich Haldenwang mit den Chefs der Landesämter zum Thema AfD in Köln getroffen. Nach taz-Informationen lobten selbst zuvor kritische Amtsleiter das Gutachten.
Die Ernennung der AfD zum Prüffall aber ist tatsächlich strittig. Dieser Status wird vom Verfassungsschutz in der Regel nicht öffentlich gemacht, in einigen Landesämtern existiert er gar nicht. Auch ist juristisch unklar, ob damit nicht tatsächlich eine Stigmatisierung einhergeht – obwohl die Prüfung ja „ergebnisoffen“ sei, wie auch Haldenwang betont. Im Fall AfD aber habe das öffentliche Interesse überwogen, heißt es im Amt. Deshalb die Verkündung des Prüffalls.
AfD ernennt einen Obmann
Für die AfD ist die Situation heikel. Beim „Flügel“ und der „Jungen Alternative“ kann der Verfassungsschutz nun V-Leute und Observationen einsetzen. Zudem sind nun die Beamten in der Partei in Bedrängnis, insbesondere Polizisten, die zur Verfassungstreue verpflichtet sind. Wer hier zum „Flügel“ oder der JA gehört, die nun als extremistisch eingestuft sind, riskiert im Einzelfall seinen Job.
Die AfD-Parteispitze kritisiert das Vorgehen des Verfassungsschutzes als politisch motiviert. Rechtsaußen Björn Höcke sagte auf einem „Flügel“-Treffen vergangene Woche in Sachsen: „Wir bleiben standfest.“ Die AfD dürfe keine politischen Zugeständnisse machen. Der „Flügel“ setzte bereits ein Zeichen: Er ernannte Jens Maier zum „Obmann“ in Sachsen.
Der Bundestagsabgeordnete gilt als einer der Radikalsten der Partei. Er wird auch im Verfassungsschutzgutachten zitiert: Mit seiner Warnung vor „Mischvölkern“ offenbare er ein „völkisches Grundverständnis“.
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