Opferfonds in Hessen gibt kaum Geld aus: Viel Geld, wenig Hilfe für Betroffene
Eigentlich sollte der Hessische Opferfonds Betroffenen von Gewalt unkompliziert helfen. Jetzt fließt viel Geld einfach wieder in den Haushalt zurück.
Der Hessische Opferfonds verwendet nur einen kleinen Teil der Hilfsgelder, die für von Gewalt betroffene Menschen vorgesehen sind. Im vergangenen Berichtsjahr wurden lediglich 20.000 Euro aus dem Budget von 2 Millionen Euro ausgegeben. Ein Sprecher des hessischen Landtags erklärte auf Anfrage, dass die nicht ausgeschöpften Mittel im allgemeinen Haushalt aufgehen. Die Frankfurter Rundschau hatte zuerst darüber berichtet.
Der Opferfonds wurde 2021 als Reaktion auf mehrere schwere Gewalttaten in kurzer Zeit eingerichtet: den rechtsterroristischen Anschlag in Hanau, den Mord an Walter Lübcke sowie die Amokfahrt in Volkmarsen. Ziel war es, Opfer von Terroranschlägen und schweren Gewalttaten in Hessen schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Vorgesehen sind einmalige Leistungen von mindestens 5.000 Euro, in der Regel 10.000 Euro, bei langfristigen oder dauerhaften schweren Gesundheitsschäden bis zu 30.000 Euro.
Dass der Großteil der Mittel unangetastet bleibt, sorgt für Kritik. „Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass es in Hessen einen Opferfonds gibt. Für uns ist aber dennoch eine Frage: Weshalb wird der Ermessenspielraum, den der Hessische Opferfonds hat, nicht ausgenutzt und nur ein so geringer Prozentsatz der zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt?“, fragte Christiane Löffler von der Opfer- und Betroffenenberatungsstelle „Response“ in Hessen. „Wir kennen aus eigener Beratungserfahrung Ablehnungen, die uns aus fachlicher Perspektive und auch mit Blick auf die Richtlinien nicht nachvollziehbar und widersprüchlich erscheinen.“
Ein zentrales Kriterium für eine Entschädigung ist laut Richtlinie die „landesweite Bedeutung“ einer Tat. Doch was darunter konkret zu verstehen ist, bleibt aus Sicht der Beratungsstelle unklar. Öffentlich und transparent sei nicht, „wie klar dieses Kriterium durch den Hessischen Opferfonds tatsächlich definiert und angewendet wird“, so Löffler. Auf die Frage, ab wann eine solche Bedeutung vorliegt, antwortete der Landtagssprecher lediglich: „Jeder Fall wird individuell betrachtet.“
Opferfonds entscheidet hinter verschlossenen Türen
Auch B. Efe aus Kassel schilderte im vergangenen Jahr der taz, sein Fall sei laut Ablehnungsbescheid nicht von „landesweiter Bedeutung“. Der aus der Türkei stammende Taxifahrer wurde 2020 in der hessischen Stadt Kassel von einem Fahrgast in seinem Auto mit einem Messer schwer verletzt. Der Täter, der bis heute nicht gefasst ist, soll ihn dabei rassistisch beleidigt haben. Seit der Tat ist Efe arbeitsunfähig und verlässt aus Angst kaum noch seine Wohnung.
Christiane Löffler, Opferberatung Response
„Betroffenen wird durch solche Ablehnungen das Signal gesendet, dass ihnen nicht geglaubt wird, und das ist ein Problem“, so Löffler. Wie zeitverzögert manchmal rechte Gewalt mitunter als solche anerkannt wird, zeigt auch der Mord an Halit Yozgat in Kassel am 6. April 2006 – der neunte Mord der rechtsextremen Terrorgruppe NSU. Erst im November 2011 wurde öffentlich bekannt, dass es sich dabei um eine rassistische Tat handelte.
Zugleich sieht die Beratungsstelle die Gefahr von Ungleichbehandlungen: „Es gibt bei uns Beratungen, wo aus unserer Sicht die Schwere der Tat und die Folgen vergleichbar sind, aber unterschiedliche Entscheidungen durch den Hessischen Opferfonds getroffen wurden.“ Das sei dann für Betroffene und auch für die Beratungsstelle nicht nachvollziehbar und könne zu Opferkonkurrenz führen.
Dabei stellt sich die Frage, ob Opferfonds nur eine rein symbolische Bedeutung haben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht, und die Entscheidungen sind juristisch nicht anfechtbar. Das Gremium tagt nicht öffentlich, auch Protokolle werden nicht veröffentlicht. Lediglich ein jährlicher Bericht des Beiratsvorsitzenden ist öffentlich zugänglich. Ursprünglich war geplant, dass der Hessische Opferfonds an die Stelle des beziehungsweise der unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten angebunden werden, dies ist jedoch bisher nicht geschehen.
Die Amadeu Antonio Stiftung zählt in Hessen mindestens 20 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung 1990, sowie zwei weitere Verdachtsfälle.
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