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Opfer begrüßen Abschaffung des Papst-Geheimnises

Papst Franziskus beseitigt mit sofortiger Wirkung umstrittenen Schweigecode bei Missbrauch

Missbrauchsopfer haben die Abschaffung des „päpstlichen Geheimnisses“ bei Kindesmissbrauch begrüßt. Bis zu diesem Schritt sei es ein weiter Weg gewesen, sagte der Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch, Matthias Katsch, am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Vor einigen Jahren sei noch geleugnet worden, dass es überhaupt solch ein Gesetz gibt.

Am Dienstag hatte Papst Franziskus durch eine Verfügung mit sofortiger Wirkung die Möglichkeit abgeschafft, sich bei Fällen von sexuellem Missbrauch auf Geheimhaltung zu berufen. Der Vatikan teilte am Dienstag mit, das sogenannte päpstliche Geheimnis habe bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen keine Gültigkeit mehr.

Das päpstliche Geheimnis soll im Vatikan grundsätzlich die Vertraulichkeit sensibler Informationen garantieren. Dank der Verfügung dürfen Informationen aus Kirchenprozessen zu sexueller Gewalt gegen Kinder und zur Vertuschung der Taten künftig an staatliche Behörden gehen.

Direkt genannt wird sexueller Missbrauch in der Verfügung zwar nicht. Die Anordnung verweist aber auf zwei Artikel im vatikanischen Recht, in denen es um den Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen geht.

Der Verfügung zufolge ist das päpstliche Geheimnis im katholischen Kirchenrecht ab sofort nicht mehr auf „Missbrauchsvorwürfe, -prozesse und -urteile“ anwendbar. Zudem dürfen mutmaßliche Opfer von sexuellem Missbrauch gemäß der päpstlichen Anordnung nicht zum Schweigen verpflichtet werden.

Eine Verschärfung sieht die Verfügung überdies bei der Bewertung von Kinderpornografie vor: Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie gilt nun im Kirchenrecht als schwerer Straftatbestand, wenn die darin dargestellten Kinder und Jugendlichen jünger als 18 Jahre sind. Bisher lag das Höchstalter der Opfer bei 14 Jahren.

Die nun erlassene Verfügung verpflichtet den Vatikan aber auch weiterhin zu einem Mindestmaß an Diskretion beim Umgang mit Missbrauchsfällen. Informationen zu sexuellem Missbrauch müssten so behandelt werden, dass der „Name, die Reputation und die Privatsphäre aller beteiligten Personen geschützt“ blieben, heißt es in den von Franziskus verfassten Paragrafen.

Zugleich dürfe diese Diskretion nicht die für Missbrauchsfälle geltende Meldepflicht für Kirchenmitarbeiter sowie die Weiterleitung der Fälle an Justizbehörden außerhalb des Vatikans behindern, heißt es weiter. Der Papst kam mit den Neuerungen Forderungen entgegen, die im Februar beim Gipfeltreffen im Vatikan über Missbrauch in der Kirche gestellt worden waren. (epd, dpa)

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