Olaf Scholz' Pläne für Grundsteuer: Einige Mieter*innen zahlen mehr

Wo die Mieten steigen, könnte auch die Grundsteuer leicht zulegen – so sieht es ein Plan von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vor.

Altbaufassaden in Köln

Wo Wohnraum ohnehin knapp ist, könnten die Mieten durch die neue Grundsteuer steigen Foto: dpa

BERLIN taz | Ängste vor einer stark steigenden Grundsteuer versuchte das Bundesfinanzministerium am Montag zu zerstreuen. Die mögliche zusätzliche Belastung werde sich in der Größenordnung eines „mittleren zweistelligen Euro-Betrages pro Jahr“ und Wohnung bewegen, hieß es im Haus von Minister Olaf Scholz (SPD). Es geht also um etwa 50 Euro pro Jahr oder vier Euro monatlich – und zwar erst ab 2025.

Für die Berechnung der Grundsteuer auf Häuser, Wohnungen und Grundstücke muss ein neues Verfahren her. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Methode verworfen. Bisher basiert das Verfahren auf völlig veralteten Einheitswerten der Immobilien, die in Westdeutschland von 1964, in Ostdeutschland von 1935 stammen. Finanzminister Scholz will die Neuregelung im Konsens mit den 16 Bundesländern vereinbaren. Doch bereits am Montag widersprach Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) dem Vorschlag aus Berlin.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer – derzeit rund 14 Milliarden Euro jährlich – stehen den Kommunen zu. Für vermietete Wohnungen können die Immobilienbesitzer*innen sie auf die Mieter*innen abwälzen. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass das Aufkommen aus der Steuer insgesamt nicht steigen soll.

Durch die Neuberechnung könnte es jedoch zu einer etwas höheren Steuer in attraktiven Städten und Gegenden mit steigenden Mieten kommen. In ländlichen Regionen, in denen Immobilienpreise stagnieren, mag die Steuer sinken. Genaue Rechenmodelle gibt es allerdings noch nicht.

Dreistufiges Berechnungsverfahren bei Scholz

Scholz` Vorschlag einer „wertabhängigen Grundsteuer“ beinhaltet ein dreistufiges Berechnungsverfahren. An die Stelle der veralteten Einheitswerte tritt zunächst eine Formel, in die fünf Größen eingehen: Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Für selbstgenutzte Wohnimmobilien wird eine fiktive Miete angenommen, die auf Daten des Mikrozensus beruht. Gestiegene Mieten und Grundstückswerte besonders in Großstädten werden sich dabei niederschlagen.

Die zweite Stufe bildet eine Steuermesszahl, mit der der Immobilienwert multipliziert wird. Diese legt der Bund fest. Sie soll niedriger ausfallen als bisher, um einer zu starken Steigerung der Grundsteuer entgegenzuwirken. Im dritten Schritt wenden die Kommunen jeweils eigene Hebesätze an, um die endgültige Steuer zu ermitteln. Städte mit hohen Mieten können die Hebesatz niedrig ansetzen, um Belastungen zu vermeiden. Will eine Stadtverwaltung mehr Einnahmen erzielen, kann sie aber auch einen hohen Hebesatz berechnen.

Bayerns Finanzminister Füracker kritisierte Scholz´ Vorschlag unter anderem als zu kompliziert. Außerdem könne er zu höherer Grundsteuer für bestimmte Eigentümer*innen und Mieter*innen führen. Aus diesem Grund lehnt auch der Deutsche Mieterbund das neue Modell ab. Er plädiert für eine Grundsteuer, die sich nur auf den Bodenwert stützt. Außerdem soll sie nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Das Bundesfinanzministerium will das Gesetz bis Ende 2019 unter Dach und Fach bringen. Ab 2020 müssten die Immobilienbesitzer*nnen dann Steuererklärungen auf Basis der neuen Methode abgeben. Bis spätestens 2025 soll die neu berechnete Steuer überall erhoben werden. An diesem Mittwoch will Scholz mit seinen Länderkolleg*innen diskutieren.

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